hola Vulkan,
also meine novia hat ein D-Visum ( Nationales Visum ). Das heißt, das Visum gilt nur zur Einreise für 3 Monate und wird,wenn sie da ist, sofort in eine Aufenthaltsgenemigung umgewandelt. Diese kann 1 bis 2 jahre betragen.
Also alles kein Problem mehr. Und heiraten ist dann in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung auch kein Problem mehr.
Ich habe extra nochmal bei der Ausländerbehörde nachgefragt.
Die Ausländerbehörde hat mir hier sehr geholfen, da es eigentlich ungewöhnlich ist ein D-Visum nur für einen Sprachkurs zu geben. Und die nette Dame wußte ja auch, dass wir heiraten wollten.
Sprachkurs heißt, Ein Integratinskurs bei der Volkshochschule ( muss eine staatliche institution sein) . Dort habe ich sie angemeldet und alle Papiere mit Einladung, auf der ich auch noch mal bestätigt habe, dass ich alle Kosten übernehme und eine Verplichtungserklärung und noch Krankenversicherung per E-Mail an sie gesendet. Damit hat sie dann ein Sprachvisum beantragt.( Steht auch auf dem Visum). Und dann begann das Warten. 3 Monate.
Falls du noch Fragen frag einfach.
mucho saludos
Ralf