Vermietung (Wohnung/Haus etc.) an Ausländer in Kolumbien

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Eisbaer
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Vermietung (Wohnung/Haus etc.) an Ausländer in Kolumbien

Beitrag von Eisbaer »

An dieser Stelle möchte ich Euch auf den Artikel 87 des Dekrets 4000 aufmerksam machen.
Hier heißt es:
 Los propietarios o administradores de inmobiliarias, fincas, apartamentos, casas o inmuebles para hotelería, que arrienden o presten servicio de hospedaje a extranjeros por más de quince (15) días, deberán informar por escrito al Migración Colombia dentro de los cinco (5) días hábiles siguientes de haber realizado la entrega formal del inmueble.  

Was sagt, das der Eigentümer oder Verwalter einer Immobilie innerhalb von 5 Kalendertagen der Ausländerbehörde Migración Colombia mitteilen muss, das er sein Objekt längerfristig (ab 15 Tagen) an den Ausländer " Heinz Mustermann" vermietet hat.

Ich denke, das die wenigsten es so machen. Wäre mir ehrlich gesagt auch zu viel Aufwand ;-)
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