Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

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Don Maximo
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Don Maximo »

Wir haben vor einigen Wochen von der CH aus ein Bankkonto bei Bancolombia eröffnet. Alles ging reibungslos aber es dauerte3 Wochen.
Erste Zahlung über Swisstransfer. Am Tag darauf war das Geld schon auf dem Kto.
Nun haben wir einen grösseren Betrag (USD) von einem Schweizer Bankkonto überweisen lassen. Das scheint problemlos zu sein.

Das Geld dient zum Kauf einer Finca, eines Hauses oder zum Erwerb eines Grundstückes und der Erstellung eines Hauses.
Wer hat Erfahrung bezüglich der Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kol. Zentralbank?

Muss Dies jetzt, also beim Transfer nach Kolumbien erfolgen, oder später, beim Zeitpunkt des Kaufes?
Falls jetzt, bei der Überweisung, weiss jemand innerhalb welcher Frist dies Meldung eingereicht werden muss?

Vielen Dank
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Ernesto
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Ernesto »

Guten Morgen/Tag Don Maximo. Unser Mitglied @iastob hat den Vorgang sehr ausführlich und vor allem treffend beschrieben. Hier zum Beitrag: Großer Geldtransfer von Deutschland nach Kolumbien. Wie? http://www.kolumbienforum.net/viewtopic ... =90#p58901 Ich hoffe sehr, das dir das hilft.
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Don Maximo
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Don Maximo »

Danke Ernesto, hatte den hilfreichen Beitrag von iastob mit gelesen, er musste in seinem Fall die Deklaration nicht machen.
Ich gehe davon aus das dies der Tatsache zuzuschreiben ist, dass er als "Residente" davon nicht tangiert ist.
iastob und seine Gattin sind - soweit ich aus den Beiträge herausnehme - in Kolumbien Wohnhaft (Residente). Oder liege ich falsch?
Wenn Er das Geld als residente ins Land holt tätigt er somit auch keine "Inversión Extranjera" im Sinne des Gesetzes.

Meine (Kolumbianische) Gattin und ich sind dagegen (noch) in der Schweiz wohnhaft.
Als " No Residentes" und somit aussenstehende, senden wir Geld nach Kolumbien. Dabei handelt es sich - im Gegensatz zu oben - um eine "Inversión Extranjera"

Inversión Extranjera:
Se considera inversión extranjera en Colombia la inversión de capital del exterior en el territorio colombiano, incluidas las zonas francas colombianas, por parte de personas no residentes en Colombia (Decreto 2080 de 2000, art. 1, Banco de la República).
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Ich verstehe nicht warum du so scharf auf die "Inversión extranjera en Colombia" bist. Ein Visum darüber brauchst du nicht, oder doch? Bei den Überweisungen gibt es einen Maximalbetrag der ohne Deklaration durchgeht! Überschreitest du den Betrag und die Bank schreibt es ohne weitere Nachfrage gut, Glück gehabt! Normalerweise musst du genau wie der Resident den Nachweis gegenüber der Bank erbringen, das es sich nicht um gewaschenes Geld handelt. Die Herkunft muss zweifelsfrei belegt werden!
Wenn du es doch für das Visum brauchst, dann verkauft dir Kolumbien durch diese Geldanlage im Land das Visa Residente!
Wie schon in einem anderen Thema erwähnt, ist das Geld einmal auf deinem Konto, kannst du damit machen was du willst.
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Fusagasugeno
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Fusagasugeno »

Don Maximo

Du brauchst diesen Eintrag vor allem wenn Du das Geld wieder ausser Land schaffen willst. Falls Du eine grosse Menge einführst und nicht deklarierst und es z.B. in 5 Jahren wieder ausführen willst so könnte der Staat ableiten dass das Geld in Kolumbien verdient aber nicht Versteuert wurde und deshalb Zugreifen. So wurde es mir von einem in diesem Forum bekannten Anwalt erklärt.
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Beitrag von Don Maximo »

@fusagasugeno
Genau diese Option - ev. das Geld später wieder aus Kolumbien abzuziehen - möchten wir uns offen halten.
Man weiss ja nie was einem die Zukunft bringt.
Aber nicht nur. Mir geht es auch darum, mich korrekt zu verhalten. Das kommt einem später immer wieder zu gute.

Ein Tessiner Anwalt der viel mit Kolumbien zu tun hat, hat mir übrigens die deklarationspflicht (Auf die bereits vom "Abocado donchrisml" hier im Forum aufmerksam gemacht wurde) bestätigt.
Die Nicht-deklaration könnte schlimmstenfalls eine happige Geldbusse zur folge haben. Die Deklaration beim Banco de la Republik erfolge nicht primär aus steuerlichen Gründe, sondern wegen der Kontrolle über die Einfuhr von Devisen.
Ich warte noch auf weitere Infos, resp.Details vom Tessiner Anwalt.
Da die Transaktion von Bank zu Bank erfolge, sei es möglich, dass die Bank diese Informationen dem Banco de la Republica bereits direkt weiterleite. Dann würde sich eine separate Deklaration erübrigen. Ich solle dies bei der Bank selbst abklären (und allenfalls schriftlich bestätigen lassen).
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Mark
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Mark »

wenn Du deklarierst Eigentum zu kaufen, musst Du die Immobilien nach dem Transfer auch innerhalb von 3 Monaten KAUFEN

- Du musst ein Bankkonto in Kolumbien eröffnen
- Die Bank muss bei „Bancos Intermediarios del Mercado Cambiaro“ registriert sein
- Du musst bei der Bank in Kolumbien deutlich darlegen wie Du das Geld verdient hast. Da werden auch Anrufe nach Deutschland an Deine Arbeitgeber und Finanzamt getätigt sowie eine „Bankauskunft“ eingeholt die Du persönlich genehmigen lassen musst.
- Du musst Dich bei der Banco Republica als Investor eintragen lassen um den Prozess des "Formulario 4" zu beginnen.
- Sag Deiner Bank in Kolumbien, dass Du das Investorenvisum willst und den Prozess des Formulario 4 gehen möchtest.
- Deine Bank in Kolumbien gibt Dir Bescheid wann alles vorbereitet ist und Du das Geld überweisen kannst.
- Nach der Geldüberweisung muss INNERHALB VON 3 TAGEN (PER GESETZ) das Formulario 4 bei der Banco Republica eintreffen
- Du musst nach ca. 4 Wochen an die Banco Republica eine "Carta" schicken und beantragen, dass Du von der Banco Republica eine Information über Deine Investition erhälst. Die Carta kannst Du beispielsweise bei der Banco Republika in Medellin aufgeben und die leiten das an Bogota weiter.
- Daraufhin erhälst Du von der Banco Republica ein Schreiben wo Du als "Investor" tituliert wirst und die genaue Investitionssumme (der Betrag den Du überwiesen hast) genannt wird.
- Mit diesem Geld musst Du jetzt innerhalb von 3 Monaten Immobilien kaufen, die mindestens einen "Valor de Escritura" von 200.000 US Dollar haben
- Nach ca. 10 Tagen erhälst Du in den Instrumentos Publicos die "Certificado de Libertad y Orden", da wird bescheinigt, dass Du der neue Eigentümer der Immobilie bist.
- Mit der Certificado de Libertad y Orden und Deinem Schreiben der Banco Republica erhälst Du das Visa
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Dem Thema kann ich nicht entnehmen das es sich um eine Visumsangelegenheit handelt. Die bereits dazu gestellte Frage wurde nicht beachtet, daher gehe ich davon aus, das dies nicht der Grund der Frage ist, die lautet: Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianischen Zentralbank.

Geht es um ein Visum, dann hat Mark eine gute Antwort gegeben. Auch in Kolumbien, wie in vielen anderen Ländern, kann man das Resident Visum "kaufen". Dafür ist eine ausländische Direktinvestition in Höhe von 650 Mindestlöhnen nötig. Diese Investition kann in Immobilien fließen oder in eine kolumbianische Gesellschaft.

Hier im Forum wurde viel zur Deklaration bei Auslandsüberweisungen geschrieben. Fakt ist, das, wenn die Summe 10000 Dollar überschreitet, vor der Gutschrift auf das Konto deklariert werden sollte. Die kolumbianische Bank stellt dazu die Formulare zur Verfügung und fordert eventuell weitere Nachweise. Mit dieser Deklaration entsprichst du der Kolumbianischen Gesetzgebung und hast, falls es später irgendwann einmal gebraucht wird, den exakten Nachweis woher das Geld stammt. Die angesprochene Nicht-Deklaration wird nicht funktionieren, da Kolumbianische Banken gesetzlich verpflichtet sind die Herkunft des Geldes zu überprüfen um Geldwäsche auszuschließen. Bei einer späteren, eventuellen Rückführung des Geldes in die Schweiz, musst du dich dem gleichen Prozedere unterziehen um nachzuweisen das das Geld zwischenzeitlich nicht in Kolumbien "gewaschen" wurde!
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

@Compadre
Nach meinen Informationen sind das zwei paar Schuhe. Die Banken kommen nur Ihrer eigenen Kontrollpflicht nach, dass kein Schwarzgeld oder so ins Land reinkommt. D.H. sie gehen dem Ursprung des Geldes nach. (Bei mir ist es so dass die schon zufrieden sind dass das Absenderkonto mein eigenes ist und dann muss ich noch ein Formular unterschreiben dass es legales Geld ist und damit hat es sich)
Für die Meldung bei der Kolumbianischen Zentralbank ist jeder selber Verantwortlich und die wird NICHT von der Empfängerbank gemacht.
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Don Maximo
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Beitrag von Don Maximo »

Wie compadre richtig erkannt hat, es geht nicht um das Visum. Meine Frau ist Kolumbianerin, somit müssen wir diese Umwege nicht gehen.
Das überwiesene Geld soll als zu Verfügung stehendes Kapital dienen für den Erwerb einer eigenen vivienda (Finca, Haus oder was auch immer).

Die Informationen Fusagasugeno decken sich mit den Aussagen (hier im Forum) von donchrisml (und schliesslich ist er ein Anwalt der in einer Kanzlei tätig ist, die in dieser Materie kompetent ist) und die des erwähnten Tessiner Anwaltes.

Das die einfuhr von Devisen beim BRC, seitens "No Residentes" deklarationspflichtig ist sheht nicht zur Diskussion. Dies ist unmissverständlich dem decreto 2080 de 2000 zu entnehmen.
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Mir scheint, das zumindest Ernesto [...] Normalerweise musst du genau wie der Resident [...] den Begriff "No residentes" und "Residentes" falsch auslegt! Diese Aussage hat nichts mit dem Resident Status eines Ausländers in Kolumbien zu tun.
Ohne weiteren Kommentar anbei eine Lektüre der Banco de la República.



--> banrep.gov.co/docum/Lectura_finanzas/pdf/ce_dcin_inversionextranjera.pdf
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

@Conpadre, danke für die interessante Lektüre. Mein Bezug auf den Resident entnahm ich der Aussage von @Don Maximo, der sagte: "in Kolumbien Wohnhaft (Residente)". Bin nun gespannt wie die Sache ausgeht und wünsche Don Maximo viel Glück bei seinem Geldtransfer nach Kolumbien und eine glückliche Hand beim Umgang damit ;-)
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Beitrag von Don Maximo »

Der Geldtransfer hat geklappt, nur 3 Tage! Wir müssen nur noch ein einziges Dokument für den "desblqueo" senden (per e-mail) und den Wechselkurs "Aushandeln"

Weiter Oben haben u.a. Ernesto und Mark das Thema Ausländische Investition Zwecks Visum angesprochen, was auch eine Überlegung wert ist.
Vermutlich jedoch nicht diesmal, da wir das Geld ja auf das Kto. der Gattin gesandt haben. Zudem wissen wir nicht, ob wir innerhalb drei Monate (wie von Mark erwähnt) eine uns zusagende Immobilie finden (wir haben diesbezüglich auch keine Auflagen).
Doch zu einem Späteren Zeitpunkt. So könnte ich anstatt ein Temporär Visum TP10 ein Residenten Visum "Kaufen", wie es Compadre so schön definiert.
Dies könnte von Vorteil sein, um eine spätere Einbürgerung zu Beschleunigen.
Siehe hier: http://www.kolumbienforum.net/viewtopic ... 177#p61177

Ob in einer Immobilie Investiert werden darf für den Eigengebrauch?
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Eisbaer
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Eisbaer »

Wollen wir hier beim Thema: Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank" bleiben. Fragen/Anregungen/Neuerungen etc. zum Investorenvisum passen gut in das bereits bestehende Thema: Investorenvisum|Grunderwerb & Recidencia in Kolumbien. Bitte eventuell die Frage ob in eine Immobilie Investiert werden darf für den Eigengebrauch - dort erneut stellen.
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Ernesto
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Deklaration "Ausländische Investition" bei der Kolumbianische Zentralbank

Beitrag von Ernesto »

Darf ich fragen welche Angaben im erwähntem Dokument "desblqueo" gemacht werden müssen. Interessiert mich, da ich eventuell einen Betrag über 10000 US$ an mich schicken werde.
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