Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

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GKD
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Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

Beitrag von GKD »

Liebe Leser des Forums,

es ist mir eine Freude mitzuteilen, dass wir es in Deutschland geschafft haben, eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) erstritten zu haben, welche auf einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Kolumbien beruht.

Eigentlich sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) bei gesetzlichen Renten (anders: Betriebsrenten, Versorgungswerke) einen Anspruch auf Witwer-/Witwenrente nur vor, sollte eine gültige Ehe (nach deutschem Recht) gewisser Dauer zur Zeit des Todes des Versicherten bestehen.

Der Rentenversicherungsträger hatte zunächst keine Leistung gewährt, auf meinen Widerspruch hin die Entscheidung aber abgeändert. Hierbei wurde mit den sich geändert habenden Lebensverhältnissen argumentiert und insbesondere auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner verwiesen, denen ähnliche Rechte zustehen.

Fazit: Eine in Kolumbien eingetragene eheähnliche Lebensgemeinschaft wurde, nach dem Tod des Versicherten, rentenrechtlich anerkannt!

Ich hoffe dieser Präzedenzfall kann Euch helfen.

VlG.

GKD.
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CaliChamp
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Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

Beitrag von CaliChamp »

Wusste gar nicht, dass es hier auch eingetragene Lebensgemeinschaften gibt.

John Extra
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Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

Beitrag von John Extra »

Hallo zusammen
Ich habe mich auch mal mit dem Thema Witwenrente beschaeftigt ( sollte ich vor meiner Frau sterben) Ich habe die Formulare im Internet runtergeladen die man fuer diesen Antrag benoetigt. Ich muss sagen fuer Menschen die nicht mit der Deutschen Buerokratie vertraut sind muss es ein Schock sein diese Formulare zu sehen und die Fragen zu lesen, Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Eine Katastrophe. Deutsche-Rentenversicherung.de

Da ist im umgekehrten Fall, sollte ich hier in Kolumbien Witwer werden die Angelegenheit wesentlich einfacher und Problemlos.
Gruss John

najas
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Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

Beitrag von najas »

Hallo
Diesen Präzedenzfall wo kann man den einsehen.?
Oder die Anträge irgendwo runterladen.?
etwas mehr Hintergrundinformation wäre nicht schlecht.

najas
Kolumbien-Neuling
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Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft

Beitrag von najas »

Ich habe mich schon selber bemüht und die Rentenversicherung angeschrieben. Dabei dann diese Antwort erhalten.
Antwort
Sehr geehrter Herr ...

Eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls Anspruch auf Hinterbliebenenrente, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen – übertragen auf ihre Partnerschaft – erfüllen.

Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stehen in allen Punkten den Partnern einer gültigen Ehe gleich.

Nähere Informationen zum Thema enthält die Broschüre unter folgendem Link

=> deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Bitte beachten Sie auch die Hinweise ab Seite 40 hinsichtlich einer Rentenzahlung ins Ausland.

Die Formulare zur Beantragung einer Hinterbliebenenrente finden Sie unter folgendem Link

=> deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Witwenrente.html

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter meinefrage (at) drv-bund.de gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen
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