Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

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Lutze
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von Lutze »

Erstmal zur Erklärung:
Vor etwas über einem Jahr hatten meine kolumbianische Ehefrau und ich beschlossen in Spanien leben zu wollen. Im September haben wir dann Kontakt zur spanischen Botschaft in Bogota aufgenommen um uns zu informieren wie wir das hinbekommen. Die meinten, ich brauche eine Residencia für Spanien und die Ehe muss in Spanien oder einem Land der EU registriert sein. OK, im Oktober 2013 bin ich nach Spanien geflogen, hab mich angemeldet und die Residencia beantragt und nach einigem Hin und Her auch bekommen. Die Ehe hab ich in Deutschland in meiner Heimatstadt registrieren lassen, alles schön mit Übersetzung und Apostille usw. Dann hab ich das ganze Zeug zu meiner Frau geschickt, sie hat mit dem Unterlagen iin der spanischen Botschaft das Visum beantragt und einige Wochen später haben diese … es abgelehnt mit der Begründung, die Ehe sei nicht in spanien oder in einem Land der EU registriert.
Ich hab eine Meldebescheinigung aus meiner Heimatstadt mit Name, Geburtsdatum bla bla bla und Familienstand verheiratet mit Name und Adresse meiner Frau in Kolumbien. Wie schon erwähnt, alles schön mit Übersetzung und Apostille usw.
Ich hab keine Ahnung wie eine Ehe in D registriert wird. Vielleicht ist die Registrierung nicht rechtkräftig weil sie nur in meiner Meldebescheinigung steht, keinen Plan.

OK, jetzt kommt meine eigentliche Frage:
Die in der spanischen Botschaft sagten wir müssten nochmal in der spanischen Botschaft heiraten, dann wäre die Ehe in Spanien registriert. Wäre ja eigentlich das einfachste.
Angenommen wir würden das machen und die Ehe wäre dann in Spanien registriert, hätte meine Frau dann dauerhaftes Aufenthaltrecht in Spanien? Oder müsten wir zuerst ein Visum für Sie beantragen, Famileinzusammenführung oder so, da ich ja in Spanien mit Wohnsitz in Spanien gemeldet bin.
Mal schaun ob sich Jemand damit auskennt.

Saludos
Lutz

Karsten
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von Karsten »

Hallo Lutz,

wenn Du Eure "kolumbianische Eheschließung" in Dtld. eintragen lassen willst, musst Du wohl die Eheschließung bei Deinem zuständigen Standesamt nachbeurkunden lassen (s. Nachbeurkundung, Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen, Eheschließung im Ausland). Falls Du in Dtld. wärest, erscheint mir das nicht soo kompliziert.

Zum Verhalten der span. Behörden:
Ohne Dich "angreifen" zu wollen, warum fragt Ihr bei der spanischen Botschaft, ggf. auch bei der hier in Dtld. (falls Du z.Z. wieder in Dtld. wärst) nicht direkt nach ? Wenn diese Dir bisher schon so konstruktiv Auskunft gegeben haben, warum nicht auch bei dieser Frage ?

Viel Glück !

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Lutze
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von Lutze »

Das wird der Hacken sein, wie ich vermutet hab. Die Ehe ist lediglich in meiner Meldebescheinigung eingetragen und nicht standesamtlich beurkundet. Danke für den Tipp Kartsen.
Ich bin nicht in Deutschland, sondern in Santa Marta. Also müssen wir in der spanischen Botschaft noch einmal heiraten wie es die Spanier gesagt haben.

Hat meine Frau dann Aufenthaltsrecht in Spanien? Müssen wir trotzdem ein Visa beantragen, zB Familienzusammenführung?

Karsten
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von Karsten »

Wg. Aufenthaltsrecht in Spanien:
Kannte vor Jahren mal 2 Deutsche, die so ihre kubanischen Ehefrauen nach Europa geholt haben und mit ihnen direkt nach Spanien gezogen sind (u.a. weil sie für Dtld. keine Visa bekamen). Es scheint also zu gehen. Habe aber leider keinen Kontakt mehr mit ihnen wg. Details dazu.

Ggf. helfen Dir vorab:
--> europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_de.htm
--> eu-info.de/eugh/ehegatten-freizuegigkeit
--> europa-mobil.de/eu-wohnen-familie/eu-aufenthaltsrecht/eu-freizuegigkeit-familie

--> spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/04-malaga/buergerservice/1-Service-A-Z/Aufenthaltsrecht_20EU-Staatsangeh_C3_B6rige_20in_20Spanien-SEITE.html
--> spanieninfo.biz/de/leben-in-spanien

Da Deine Frau sich noch nicht in der EU aufhält, müsst Ihr wohl ein Visum beantragen. Welches und wie einfach / wie schnell, weiß bestimmt die span. Botschaft in Bogota. Deren Webseite sagt: Residir en España
--> exteriores.gob.es/Consulados/BOGOTA/es/InformacionParaExtranjeros/Paginas/Residir.aspx
Zuletzt geändert von Karsten am So 26. Jan 2014, 02:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Lutze
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von Lutze »

Karsten Du bist ein Held!
Ich danke Dir für die wertvollen Tipps. Ich werd mir das morgen alles mal reinziehn. Ich freu mich wirklich sehr über Deine Hilfe. Danke nochmals!
Und falls Dir durch Zufall vielleicht eine email oder so von den 2 Deutschen einfällt würde ich mich freuen wenn Du es mich wissen läst.

Saludos
Lutze

klassiker
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von klassiker »

Als es Spanien wirtschaftlich noch gut ging, konnten Südamerikaner ohne Probleme dort einreisen und sich niederlassen. Seit es dort nicht mehr ganz so rosig ist, geht es in die andere Richtung. Zahlreiche Südamerikaner haben das Land wieder verlassen und viele Spanier versuchen ihr Glück nun in Südamerika.
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castrozwei / TROLL
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Mit meiner kolombianischen Ehefrau in Spanien leben

Beitrag von castrozwei / TROLL »

@Lutze, nur mal zu den Formulierungen: da du deine jetzige Ehefrau bereits geheiratet hast (in Kolumbien), kannst du sie nicht ein zweites Mal "heiraten" (in Deutschland oder in Spanien oder sonstwo).

Karsten hat dir prima geholfen und dir gesagt, dass du die Eheschliessung zwischen deiner Frau und dir (in Kolumbien) in Deutschland oder in Spanien oder sonstwo lediglich "nachbeurkunden" lassen kannst. Nachbeurkunden heisst NICHT ein zweites Mal dieselbe Frau heiraten.

Lies zum besseren Verstaendnis vielleicht auch in einem anderen Faden, wo es um Scheidung geht, mal meinen Beitrag

viewtopic.php?f=19&t=11130&p=53386#p53386

Da hab ich dargelegt, dass man sich von derselben Frau auch nicht ein zweites Mal scheiden lassen kann (sondern die Scheidung (in Lateinamerika) in Deutschland nur "anerkennen" lassen kann. "Anerkennen" einer Scheidung in einem anderen Land ist umgekehrt dasselbe wie das "Nachbeurkunden" einer Ehe in einem anderen Land, von dem Karsten sprach.

Also: es gibt keine zweite Scheidung von derselben Frau und keine zweite Heirat mit derselben Frau. Karsten hat das gut erklaert und einen guten Link gegeben.

(Nur fuer eventuelle Kritiker: natuerlich kann man das machen, was etwa Liz Taylor gemacht hat: die hat einen Mann geheiratet, sich dann von dem rechtskraeftig scheiden lassen, dann denselben Mann wieder geheiratet (2.Mal) und sich dann von demselben Mann wieder scheiden lassen (zweites Mal) oder hat sie das sogar dreimal so gemacht?)
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