Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis für einen Kolumbianer in D.

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Kolumbiana
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Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis für einen Kolumbianer in D.

Beitrag von Kolumbiana »

Hallo Zusammen

In meinem Kolumbienurlaub habe ich (Deutsche in der Schweiz wohnhaft) mich in meinen jetzigen Freund (Kolumbianer) verliebt. Er wohnt seit 2 Jahren in Holland und macht hier seine Dr. Arbeit.... unser Problem ist, dass wir gerne zusammen ein Leben in Deutschland, nach Beendigung seiner Dr.Arbeit, aufbauen würden. Dies scheint jed. recht problematisch, da er nicht ohne weiteres nach Deutschland ziehen und dort arbeiten kann. Habt ihr vielleicht Tips für mich?

Lieben Dank!!

Thema von Fernbeziehungen nach hier verschoben. Eisbaer - Moderator


Bergfan
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Re: Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis für einen Kolumbianer in

Beitrag von Bergfan »

Hm, verstehe ich richtig, dass er in Holland lebt? Dann ist er ja schon in Schengen und muss somit auch ein Visum haben. Was ist das für ein Visum? Wie lange ist er schon in Holland? Mein Schwager macht auch grad seinen Dr. in Holland und der hat beschlossen um die Staatsbürgerschaft anzusuchen. Das geht glaube ich nach 5 Jahren und damit sind alle Visaprobleme dann gelöst. Ansonsten: gemeinsames Leben könnte auch Heirat bedeuten und damit habt ihr zwar immer noch einiges an Papierkram, aber da ihr ja scheinbar durchaus Zeit habt diese Sachen zu regeln ginge das dann ganz gut. Oder warum ziehst du nicht nach Holland?

Anonymous

Re: Arbeits- & Aufenthaltserlaubnis für einen Kolumbianer in

Beitrag von Anonymous »

Hola Kolumbiana,
wenn ihr also ein gemeinsames Leben in Deutschland aufbauen wollt, gehe ich einfach einmal davon aus, daß ihr heiraten wollt! In diesem Fall wäre es relativ einfach eine zunächst auf 3 Jahre befriste Aufenthaltsgenehmigung und daran anmchließend dann einen unbefristeten Aufenthaltstitel für den kolumbianischen Ehemann zu erhalten. Die Ausübung einer Beschäftigung wird sowohl bei der Aufenthaltsgenehmigung wie auch bei dem Aufenthaltstitel erteilt.
Ansprechpartner ist die für den Wohnort zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
Aber wie gesagt, das gilt so nur für Verheiratete.
Möglicherweise geht alles ja auch recht einfach, falls dein Freund bereits eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für Holland(ist ja auch ein Schengenstaat) hat.

Saludos
CARLO
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