Grunderwerb in Küsten.- oder Grenznähe
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- Registriert: Mi 24. Feb 2010, 13:43
Grunderwerb in Küsten.- oder Grenznähe
Es heißt dass der Grunderwerb für Ausländer in Küstennähe und entlang der Grenze nicht möglich sei, vor etwa einen halben Jahr konnten Botschaftsmitarbeiter in Wien die Entfernung auch nicht beziffern innerhalb welcher diese Regelung gilt, man wurde an die zuständigen Gemeindeverwaltungen vor Ort verwiesen.
Wie soll man denn da etwas suchen wenn man nicht einmal ungefähr weiß in welchen Bereich das gilt, weiß vielleicht jemand zu diesen Thema etwas oder hat jemand sogar selbst Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht ?
mit freundlichen Gruß , hermannus
Wie soll man denn da etwas suchen wenn man nicht einmal ungefähr weiß in welchen Bereich das gilt, weiß vielleicht jemand zu diesen Thema etwas oder hat jemand sogar selbst Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht ?
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