Was soll das mit dem Rechtsanspruch? Von was sprecht ihr eigentlich?
Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.
Moderation: Dieser Beitrag wurde vom Thema: Einreise mit Schengenvisum in Madrid verweigertviewtopic.php?f=98&t=5036 abgetrennt. Eisbaer - Moderator
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen
Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können
Einen Account erstellen
Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute