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Rechtsanspruch Schengenvisum - sinnvoll ja oder nein !?

Verfasst: Sa 16. Apr 2011, 23:00
von irrsinnde
Was soll das mit dem Rechtsanspruch? Von was sprecht ihr eigentlich?

Es stimmt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Besuchervisum. Hat man aber das Visum erhalten, dann hat man die Erlaubnis erhalten ins Schengengebiet einzureisen. Wenn dies verweigert wurde, dann sollten schon gute Gründe bestehen und ehrlich gesagt, mir fallen keine ein.



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