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EPS Sanitas nimmt keine Selbstständigen mit einem Mindestlohn auf

Verfasst: Di 30. Apr 2019, 02:52
von Ernesto
Obwohl es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist nimmt die EPS Santitas keine Selbstständigen mit einem Mindestlohn auf.

Bis heute habe ich das nicht gewusst und daher immer gerne, wenn jemand nach einer Krankenversicherung (EPS) fragte auf Sanitas hingewiesen.
Als Ausländer kann man, muss aber nicht in die Pensionskasse einzahlen.

Heute erfuhr ich von einem Bekannten, der sich dort als INDEPENDIENTE (Selbstständiger) mit einem Mindestlohn versichern wollte, dass er dort nicht angenommen wurde. Ich wollte es nicht glauben und war selbst dort. An Ausreden sind die nicht verlegen, als ich jedoch explizit auf das entsprechende Gesetz hinwies wurde man im Ton etwas freundlicher, wollte aber darauf bestehen das mein Bekannter mindestens ein Gewerbe und mehr als ein Mindestgehalt haben müsste. Das ist gesetzlich nicht korrekt! Die Leistungen sind gleich ob 1 oder 10 Mindestgehälter ;-) Das wird er Grund sein! Viel Geld wollen die scheffeln und glauben vielleicht noch, dadurch "gute" Kunden zu haben.

Mein Bekannter sagte dann, das er nicht zu einem Versicherer gehen wird den man mit einer Tutela (Beschwerde bei der Rechtsaufsicht) kommen muss. Es gibt ja noch genug andere. Damit verabschiedeten wir uns.