Novia aus Kolumbien nach Deutschland holen - brauche Hilfe
Novia aus Kolumbien nach Deutschland holen - brauche Hilfe
Hallo ihr lieben ,
Ich habe mal ein paar fragen mit denen ich euch etwas quälen möchte.
Ich habe gefühlte 500 Stunden im Netz nach Infos gesucht aber die Meinungen gehen weit auseinander und die Botschaft in Deutschland hilft auch nicht.
In meinem letzte Aufenthalt in kolumbien habe ich eine Frau kennengelernt.die würde ich gerne nach Deutschland holen , heiraten und schwängern^^
Sie(26) ist noch verheiratet (Scheidung läuft) hat 2 Kinder (2,4)
Und würde auch gerne in D arbeiten wollen und die Sprache erlernen.
Ich (38) geschieden , 3 kinder (15,17,19) erhalte Alg II und habe kein erspartes...
Besteht bei diesen Bedingungen überhaupt eine Möglichkeit diesen Schritt zu gehen?
Ist es einfacher wenn wir in kolumbien heiraten ?
Oder in einem anderen Land?
Gibt es noch andere Möglichkeiten das Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für D erhält?
Warten wir bis die visa Freiheit gilt?
Sollten wir ein Kind ansetzen um diese Hürde zu nehmen?
Wir sind gewählt ALLES zu tun ...
Ich bin für jede Antwort die mich auch nur Ansatzweise weiter bringt sehr dankbar...
Mit freundlichen grüßen
Zirni
Ich habe mal ein paar fragen mit denen ich euch etwas quälen möchte.
Ich habe gefühlte 500 Stunden im Netz nach Infos gesucht aber die Meinungen gehen weit auseinander und die Botschaft in Deutschland hilft auch nicht.
In meinem letzte Aufenthalt in kolumbien habe ich eine Frau kennengelernt.die würde ich gerne nach Deutschland holen , heiraten und schwängern^^
Sie(26) ist noch verheiratet (Scheidung läuft) hat 2 Kinder (2,4)
Und würde auch gerne in D arbeiten wollen und die Sprache erlernen.
Ich (38) geschieden , 3 kinder (15,17,19) erhalte Alg II und habe kein erspartes...
Besteht bei diesen Bedingungen überhaupt eine Möglichkeit diesen Schritt zu gehen?
Ist es einfacher wenn wir in kolumbien heiraten ?
Oder in einem anderen Land?
Gibt es noch andere Möglichkeiten das Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für D erhält?
Warten wir bis die visa Freiheit gilt?
Sollten wir ein Kind ansetzen um diese Hürde zu nehmen?
Wir sind gewählt ALLES zu tun ...
Ich bin für jede Antwort die mich auch nur Ansatzweise weiter bringt sehr dankbar...
Mit freundlichen grüßen
Zirni
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@zirni
du willst eine Familie heiraten? 5 Kinder im Haus da macht das Leben erst richtig Spass. Ich möchte mich jedoch nicht weiter damit beschäftigen da mir alles "TROLLIG" vorkommt. Bleibt mir, Glück zu wünschen und bitte setze an der richtigen Stelle an
du willst eine Familie heiraten? 5 Kinder im Haus da macht das Leben erst richtig Spass. Ich möchte mich jedoch nicht weiter damit beschäftigen da mir alles "TROLLIG" vorkommt. Bleibt mir, Glück zu wünschen und bitte setze an der richtigen Stelle an
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Meine Kinder leben nicht mehr bei mir...die haben eigene wohnungen...
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@zirni
du sprichst von Arbeitslosengeld II = Hartz IV. Wie willst du alles finanzieren? Sie einfach nach Deutschland holen das sie arbeiten kann wie stellst du dir das vor? Heiraten in Kolumbien geht nicht, sie ist (noch) verheiratet. Kind in die Welt setzten ist das nicht verantwortungslos gedacht? Lasse sie als Touristin kommen und schaue wie alles läuft.
du sprichst von Arbeitslosengeld II = Hartz IV. Wie willst du alles finanzieren? Sie einfach nach Deutschland holen das sie arbeiten kann wie stellst du dir das vor? Heiraten in Kolumbien geht nicht, sie ist (noch) verheiratet. Kind in die Welt setzten ist das nicht verantwortungslos gedacht? Lasse sie als Touristin kommen und schaue wie alles läuft.
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Ich erhalte zur zeit Alg II da ich frisch aus kolumbien komme nach einem Jahr Aufenthalt.arbeit ist in aussicht.und ihre Scheidung läuft...
Sie als Touristin kommen lassen? Aber danach muss sie ja wieder zurück und dann nochmal nach D oder stehe ich auf dem Schlauch?
Sie als Touristin kommen lassen? Aber danach muss sie ja wieder zurück und dann nochmal nach D oder stehe ich auf dem Schlauch?
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Viel Glück bei der Arbeitssuche. Als Touristin muss sie zurück. Ich würde es an deiner Stelle so machen. Lasse sie Deutschland erst einmal kennenlernen. Wenn es ihr gefällt und du eine gemeinsame Zukunft siehst, dann musst du andere Geschütze auffahren.
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Wer bezahlt denn ihren Flug und das Visum? Wenn sie denn überhaupt eines bekommt, denn ich denke, du kannst nicht die hinreichenden Einkünfte nachweisen, um eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Hat sie eine Berufsausbildung? Deutschkenntnisse? Bei meiner Frau hat es zwei Jahre gedauert, bis sie eine bezahlte Arbeit gefunden hat, trotz Ausbildung.
Wenn du sie heiratest, bekommt sie automatisch eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst befristet, nach drei Jahren dann dauerhaft. Aber wie sind eure Perspektiven? Wirst du bei deiner neuen Arbeit genug verdienen für Frau und Kinder?
ich würde es langsam angehen; Arbeit suchen, ihre Scheidung in Kolumbien vorantreiben, sehen, ob die Beziehung auch bei längerer Trennung hält. Toll wäre es natürlich, wenn sie mal zum Schnuppern nach D kommen könnte, am besten im Herbst oder Winter; Kälte kennen Kolumbianer nämlich nicht.
Und wenn das alles klappt, dann habt ihr meinen Segen. ich habe es jedenfalls nach sieben jahren noch nicht bereut, eine Kolumbianerin geheiratet zu haben.
Hat sie eine Berufsausbildung? Deutschkenntnisse? Bei meiner Frau hat es zwei Jahre gedauert, bis sie eine bezahlte Arbeit gefunden hat, trotz Ausbildung.
Wenn du sie heiratest, bekommt sie automatisch eine Aufenthaltserlaubnis, zunächst befristet, nach drei Jahren dann dauerhaft. Aber wie sind eure Perspektiven? Wirst du bei deiner neuen Arbeit genug verdienen für Frau und Kinder?
ich würde es langsam angehen; Arbeit suchen, ihre Scheidung in Kolumbien vorantreiben, sehen, ob die Beziehung auch bei längerer Trennung hält. Toll wäre es natürlich, wenn sie mal zum Schnuppern nach D kommen könnte, am besten im Herbst oder Winter; Kälte kennen Kolumbianer nämlich nicht.
Und wenn das alles klappt, dann habt ihr meinen Segen. ich habe es jedenfalls nach sieben jahren noch nicht bereut, eine Kolumbianerin geheiratet zu haben.
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- Ehemalige/r
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Hallo
Als Arbeitsloser hast du keine Chance Deine Freundin nach Deutschland zu holen. Das Auslaenderamt das fuer Dich zustaendig ist sagt dir genau wie es gehjt und ob es geht.
Hartz IV Empfaenger haben keine Chance, Dein Einkommen muss fuer die ganze Familie reichen, ausserdem muss du eine Wohnung haben die gross genug ist. Du must eine Verpflichtungserklaerung abgeben das Du fuer alle Kosten incl. Krankenversicherung aufkommst und das mit Hartz IV ???
Deine Freundin muss zuerst in Kolumbien einen Deutschkurs absovieren A1 und bestehen, das ist schon mal die Grundvoraussetzung.
Und Deine Freundin dann gleich schwaengern ?? Ob das der richtige Start ist.....na ja...
Als Arbeitsloser hast du keine Chance Deine Freundin nach Deutschland zu holen. Das Auslaenderamt das fuer Dich zustaendig ist sagt dir genau wie es gehjt und ob es geht.
Hartz IV Empfaenger haben keine Chance, Dein Einkommen muss fuer die ganze Familie reichen, ausserdem muss du eine Wohnung haben die gross genug ist. Du must eine Verpflichtungserklaerung abgeben das Du fuer alle Kosten incl. Krankenversicherung aufkommst und das mit Hartz IV ???
Deine Freundin muss zuerst in Kolumbien einen Deutschkurs absovieren A1 und bestehen, das ist schon mal die Grundvoraussetzung.
Und Deine Freundin dann gleich schwaengern ?? Ob das der richtige Start ist.....na ja...
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- aka Cali
- Beiträge: 18
- Registriert: Fr 15. Jul 2011, 10:26
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Zitat JohnExtra: "Deine Freundin muss zuerst in Kolumbien einen Deutschkurs absovieren A1 und bestehen, das ist schon mal die Grundvoraussetzung.
Und Deine Freundin dann gleich schwaengern ??"
Wenn sie als Touristin eingeladen wird, muss sie keinen Deutschkurs nachweisen, aber, richtig, wenn sie zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland eingeladen wird, dann schon.
Wenn im jeztigen Stadium ein Kind gezeugt und geboren wird, dann gilt es als Kind des jetzigen kolumbianischen Ehemannes. Das bringt als ueberhaupt nichts.
Ist die Ehe jedoch geschieden und die Freundin bringt DANN (mindestens neun Monate spaeter) ein Kind zur Welt, dessen Vater Zirni ist, dann ist das juristisch klug.
Denn dann erhaelt das Kind auch den deutschen Pass, ist also Deutscher/Deutsche. Und dann kann der Vater mit Genehmigung der Mutter das Kind nach Deutschland holen. Danach kann dann die Mutter - OHNE Deutschkurs - nachreisen. Denn sie ist ja Mutter eines in Deutschland lebenden, deutschen Kindes.
Eigentlich also alles ziemlich einfach.
Und Deine Freundin dann gleich schwaengern ??"
Wenn sie als Touristin eingeladen wird, muss sie keinen Deutschkurs nachweisen, aber, richtig, wenn sie zum Zwecke der Eheschliessung in Deutschland eingeladen wird, dann schon.
Wenn im jeztigen Stadium ein Kind gezeugt und geboren wird, dann gilt es als Kind des jetzigen kolumbianischen Ehemannes. Das bringt als ueberhaupt nichts.
Ist die Ehe jedoch geschieden und die Freundin bringt DANN (mindestens neun Monate spaeter) ein Kind zur Welt, dessen Vater Zirni ist, dann ist das juristisch klug.
Denn dann erhaelt das Kind auch den deutschen Pass, ist also Deutscher/Deutsche. Und dann kann der Vater mit Genehmigung der Mutter das Kind nach Deutschland holen. Danach kann dann die Mutter - OHNE Deutschkurs - nachreisen. Denn sie ist ja Mutter eines in Deutschland lebenden, deutschen Kindes.
Eigentlich also alles ziemlich einfach.
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@ carlosricardo
Muss sie dann das Kind auf kolumbianischen Boden gebären und darf sie das Kind in D austragen ?braucht sie dafür trotzdem ein Visum , und wenn ja welches ?
Muss sie dann das Kind auf kolumbianischen Boden gebären und darf sie das Kind in D austragen ?braucht sie dafür trotzdem ein Visum , und wenn ja welches ?
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@ carlosricardo:
Du irsst.
Ich kenne persönlich einen Fall, wo die deutsche Botschaft in Havanna einer Cubanerin das Visum für Deutschland verweigerte. Sie hat ein Kind von einem deutschen (anerkannt) mit deutschem Pass.
Antwort der Botschaft: "Das Kind kann natürlich nach D fliegen. Aber Du kriegst kein Visum."
Sie hat es dann über andere EU-Staaten nach D geschafft und bekommt zwar keine Aufenthaltserlaubnis, aber eine Duldung.
Es besteht kein prinzipielles Recht für eine nicht-Deutsche Mutter mit ihrem deutschen Kind in D zu leben.
ciao
Bastian
Du irsst.
Ich kenne persönlich einen Fall, wo die deutsche Botschaft in Havanna einer Cubanerin das Visum für Deutschland verweigerte. Sie hat ein Kind von einem deutschen (anerkannt) mit deutschem Pass.
Antwort der Botschaft: "Das Kind kann natürlich nach D fliegen. Aber Du kriegst kein Visum."
Sie hat es dann über andere EU-Staaten nach D geschafft und bekommt zwar keine Aufenthaltserlaubnis, aber eine Duldung.
Es besteht kein prinzipielles Recht für eine nicht-Deutsche Mutter mit ihrem deutschen Kind in D zu leben.
ciao
Bastian
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- aka Cali
- Beiträge: 18
- Registriert: Fr 15. Jul 2011, 10:26
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Bastians, du hast meinen Tipp nicht richtig gelesen.
Das Kind muss zuerst ALLEINE mit dem Vater rueber. Die Mutter muss zurueckbleiben.
Erst wenn das Kind in Deutschland ist, hat die Mutter das Recht, ihr deutsches Kind in Deutschland aufzusuchen - und bekommt dafuer das Visum.
Das Kind muss zuerst ALLEINE mit dem Vater rueber. Die Mutter muss zurueckbleiben.
Erst wenn das Kind in Deutschland ist, hat die Mutter das Recht, ihr deutsches Kind in Deutschland aufzusuchen - und bekommt dafuer das Visum.
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Doch, habe ich gelesen.
Aber es isst das gleiche. Die Deutsche Botschaft wird ihr das Visum (mit Sicherheit) verweigern. Es ist doch offensichtlich das sie bleiben will.
Aber es isst das gleiche. Die Deutsche Botschaft wird ihr das Visum (mit Sicherheit) verweigern. Es ist doch offensichtlich das sie bleiben will.
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@carlosricardo kannst du mir deine Aussage: "Wenn im jeztigen Stadium ein Kind gezeugt und geboren wird, dann gilt es als Kind des jetzigen kolumbianischen Ehemannes" erklären, denn ich verstehe es nicht und meine Schwester sagt, das wir nicht mehr im Mittelalter leben und es so nicht stimmt. Bei der Geburt des Kindes wird noch im Krankenhaus von der Mutter angegeben wer der Vater ist! Da kann sich der Kolumbianische Ehemann auf den Kopf stellen, denn in dem Fall hätte seine Frau ein außereheliches Kind.
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
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Das ist in Deutschland auch so, solange eine Frau nicht formell geschieden ist, gilt jedes Kind das sie bekommt rechtlich als Kind ihres Ehemanns.
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