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Das ist in Deutschland auch so, solange eine Frau nicht formell geschieden ist, gilt jedes Kind das sie bekommt rechtlich als Kind ihres Ehemanns.Novia aus Kolumbien nach Deutschland holen - brauche Hilfe
Novia aus Kolumbien nach Deutschland holen - brauche Hilfe
Stimmt nicht Dolfi. Bekommt eine verheiratete Frau in Deutschland ein außereheliches Kind und der wirkliche Vater erkennt die Vaterschaft an, dann ist er der Vater. Wird oft in Deutschland zu illegalen Adoptionen so gemacht
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
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- aka Cali
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Zitat Bastians: " Es ist doch offensichtlich das sie bleiben will."
Klar, Bastians, das ist sogar mehre als offensichtlich, denn sie wird das den Beamten vom Konsulat sogar ganz ausdruecklich sagen.
Sie wird sagen: Ich bin Kolumbianerin; ich kann kein Deutsch. Ich habe ein deutsches Kind in Deutschland. Ich als seine Mutter will zu meinem Kind und es in Deutschland grossziehen.
Und dann wird der Beamte antworten (Bastians, ich stelle es mal etwas salopp dar) : Na, da kriegen sie aber ganz selbstverstaendlich von uns ein Visum. und das koennen sie dann in Deutschland bei der Auslaenderbehoerde in ein Bleiberecht umwandeln. denn der deutsche Staat ist natuerlich fuer seine deutschen Buerger da, und zwar auch dann, wenn es sich um Kinder handelt, deren Muetter aus dem Ausland zu ihnen wollen.
Zitat Nasar: " meine Schwester sagt, das wir nicht mehr im Mittelalter leben"
Da hat deine Schwester recht. Deutschland ist ein Rechtsstaat und es gilt das BGB:
Zitat:"Für die Bestimmung der Vaterschaft findet sich die grundlegende Regelung in § 1592 BGB. Danach ist rechtlich Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war"
--> de.wikipedia.org/wiki/Abstammung
@Nasar: Nun kann deine Schwester allerdings kommen und sagen, Kolumbien sei insoweit kein Rechtsstaat; in Kolumbien zaehle Ehe und Ehemann weniger als ein ausserehelicher Erzeuger. In dem Fall koennte ich dann nicht mehr mitreden, da ich die Einzelheiten der kolumbianischen Gesetze nicht kenne.
Klar, Bastians, das ist sogar mehre als offensichtlich, denn sie wird das den Beamten vom Konsulat sogar ganz ausdruecklich sagen.
Sie wird sagen: Ich bin Kolumbianerin; ich kann kein Deutsch. Ich habe ein deutsches Kind in Deutschland. Ich als seine Mutter will zu meinem Kind und es in Deutschland grossziehen.
Und dann wird der Beamte antworten (Bastians, ich stelle es mal etwas salopp dar) : Na, da kriegen sie aber ganz selbstverstaendlich von uns ein Visum. und das koennen sie dann in Deutschland bei der Auslaenderbehoerde in ein Bleiberecht umwandeln. denn der deutsche Staat ist natuerlich fuer seine deutschen Buerger da, und zwar auch dann, wenn es sich um Kinder handelt, deren Muetter aus dem Ausland zu ihnen wollen.
Zitat Nasar: " meine Schwester sagt, das wir nicht mehr im Mittelalter leben"
Da hat deine Schwester recht. Deutschland ist ein Rechtsstaat und es gilt das BGB:
Zitat:"Für die Bestimmung der Vaterschaft findet sich die grundlegende Regelung in § 1592 BGB. Danach ist rechtlich Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war"
--> de.wikipedia.org/wiki/Abstammung
@Nasar: Nun kann deine Schwester allerdings kommen und sagen, Kolumbien sei insoweit kein Rechtsstaat; in Kolumbien zaehle Ehe und Ehemann weniger als ein ausserehelicher Erzeuger. In dem Fall koennte ich dann nicht mehr mitreden, da ich die Einzelheiten der kolumbianischen Gesetze nicht kenne.
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- aka Cali
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Zitat Nasar: "bekommt eine verheiratete Frau in Deutschland ein außereheliches Kind und der wirkliche Vater erkennt die Vaterschaft an, dann ist er der Vater"
Nasar, stimmt, aber nur ein bisschen. Wenn der, der als Vater gilt - siehe BGB gemaess meinem vorherigen Beitrag -, sagt, schoen, das ist mein Kind, dann kann sich der uneheliche (wahre) Vater zunaechst mal auf den Kopf stellen und sooft anerkennen, wie er will. Das Kind bleibt dann erst mal rechtlich Kind des Ehemannes.
Aber ok. Es gibt da gewisse Anfechtungsmoeglichkeiten. Aber darum geht es ja sicher nicht hier im Faden.
Nasar, stimmt, aber nur ein bisschen. Wenn der, der als Vater gilt - siehe BGB gemaess meinem vorherigen Beitrag -, sagt, schoen, das ist mein Kind, dann kann sich der uneheliche (wahre) Vater zunaechst mal auf den Kopf stellen und sooft anerkennen, wie er will. Das Kind bleibt dann erst mal rechtlich Kind des Ehemannes.
Aber ok. Es gibt da gewisse Anfechtungsmoeglichkeiten. Aber darum geht es ja sicher nicht hier im Faden.
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carlosricardo hat wohl doch recht:
--> dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
Das hat sich anscheinend nach einem Urteil des EuGH in 2011 geändert (der mir bekannte Fall ist deutlich älter).
Die Mama könnte allerdings ein Problem kriegen, wenn das Kind volljährig wird
ciao
--> dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
Das hat sich anscheinend nach einem Urteil des EuGH in 2011 geändert (der mir bekannte Fall ist deutlich älter).
Die Mama könnte allerdings ein Problem kriegen, wenn das Kind volljährig wird
ciao
- Bastian
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- aka Cali
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Wow @Bastians: da hast du aber nun gruendlich recherchiert. Ja, so ist es halt, Muetter duerfen zu ihren minderjaehrigen Kindern nach Deutschland, "zur Ausuebung der Personensorge".
Und auch wenn das Kind dann mal volljaehrig ist, kriegt die Mutter KEIN Problem. Denn bis dahin hat sie laengst ein unbefristetes Bleiberecht. Bis dahin hat sie sogar den deutschen Pass, falls sie den wollte.
Und auch wenn das Kind dann mal volljaehrig ist, kriegt die Mutter KEIN Problem. Denn bis dahin hat sie laengst ein unbefristetes Bleiberecht. Bis dahin hat sie sogar den deutschen Pass, falls sie den wollte.
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@zirni
ich hätte noch Fragen. Die Scheidung, wie verläuft diese? In beiderseitigem Einvernehmen oder vor dem Familiengericht? Bleiben die beiden Kinder nach der Scheidung beim Vater oder bei der Mutter? Willst du Mutter und die beiden Kinder nach Deutschland holen?
ich hätte noch Fragen. Die Scheidung, wie verläuft diese? In beiderseitigem Einvernehmen oder vor dem Familiengericht? Bleiben die beiden Kinder nach der Scheidung beim Vater oder bei der Mutter? Willst du Mutter und die beiden Kinder nach Deutschland holen?
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Danke erstmal für die antworten. Das lässt mich weiter hoffen.
Die Scheidung läuft im beiderseitigem Einvernehmen und ist auch kein grosser Akt wie sie sagt. Die Kinder bleiben bei Mutti und sollten mit nach D.
Noch eine Frage : was passiert wenn sie von mir im 8. Monat schwanger wäre , nach D als Touristin kommt und das Kind auch in D bekommt ?
Muss sie auf jeden Fall nochmal zurück nach kolumbien ?
Nochmals vielen dank an alle
Ps: Montag starte ich in ein Arbeitsverhältnis
Die Scheidung läuft im beiderseitigem Einvernehmen und ist auch kein grosser Akt wie sie sagt. Die Kinder bleiben bei Mutti und sollten mit nach D.
Noch eine Frage : was passiert wenn sie von mir im 8. Monat schwanger wäre , nach D als Touristin kommt und das Kind auch in D bekommt ?
Muss sie auf jeden Fall nochmal zurück nach kolumbien ?
Nochmals vielen dank an alle
Ps: Montag starte ich in ein Arbeitsverhältnis
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Heikles Thema!
Wenn die Scheidung im beiderseitigem Einvernehmen läuft, dann ist es wirklich kein grosser Akt. Sie könnte schon durchgezogen sein! Wenn die beiden Kinder mit der Mutter nach Deutschland reisen, dann brauchen sie dafür die Erlaubnis des Vaters, bzw, der Väter! Das Kind von dir, als deutscher Staatsbürger hat das Recht in Deutschland geboren zu werden, daher beantragst du rechtzeitig ein Visa zur Geburt eines deutschen Kindes! Lese dazu folgendes aufmerksam durch. Stammt aus dem Jahr 2011. Ich denke, es ist aktuell.
Ein Kind sollte in einer gesunden Beziehung aus Liebe entstehen, finde ich zumindest.
Wenn die Scheidung im beiderseitigem Einvernehmen läuft, dann ist es wirklich kein grosser Akt. Sie könnte schon durchgezogen sein! Wenn die beiden Kinder mit der Mutter nach Deutschland reisen, dann brauchen sie dafür die Erlaubnis des Vaters, bzw, der Väter! Das Kind von dir, als deutscher Staatsbürger hat das Recht in Deutschland geboren zu werden, daher beantragst du rechtzeitig ein Visa zur Geburt eines deutschen Kindes! Lese dazu folgendes aufmerksam durch. Stammt aus dem Jahr 2011. Ich denke, es ist aktuell.
Ein Kind sollte in einer gesunden Beziehung aus Liebe entstehen, finde ich zumindest.
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@zirni
zu deinem zitat: Noch eine Frage : was passiert wenn sie von mir im 8. Monat schwanger wäre , nach D als Touristin kommt und das Kind auch in D bekommt ?
hinweis: hochschwangere frauen werden von fluggesellschaften nicht transportiert. dies könnte ein weiterer haken sein, falls die frage dich nicht nur hypothetisch beschäftigt.
zu deinem zitat: Noch eine Frage : was passiert wenn sie von mir im 8. Monat schwanger wäre , nach D als Touristin kommt und das Kind auch in D bekommt ?
hinweis: hochschwangere frauen werden von fluggesellschaften nicht transportiert. dies könnte ein weiterer haken sein, falls die frage dich nicht nur hypothetisch beschäftigt.
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Zitat Ernesto: "Das Kind von dir, als deutscher Staatsbürger hat das Recht in Deutschland geboren zu werden, daher beantragst du rechtzeitig ein Visa zur Geburt eines deutschen Kindes!"
Stimmt, @Ernesto, um aber das werdende Kind von Zirni sein zu koennen, muss Zirni erst mal die Vaterschaft anerkennen. Um die Vaterschaft ueberhaupt anerkennen zu koennen, muss die zur Zeit bestehende Ehe der kuenftigen Mutter geschieden sein; das hatten wir ja schon.
So, und nun kommt es: du sagst, die Scheidung in Kolumbien im gegenseitigen Einvernehmen sei kein grosser Akt. Das mag sein, aber dann hat die geschiedene Ehefrau - und damit auch Zirni - ja erstmal nur ein kolumbianisches Dokument der Scheidung in Haenden. Der werdende deutsche Vater (Zirni) muss aber, wie gesagt, die Vaterschaft anerkennen. Dazu benoetigt er vorab ein DEUTSCHES Dokument, wonach der deutsche Staat die in Kolumbien erfolgte Scheidung in Deutschland anerkennt. Bis eine solche Anerkennung seitens der zustaendigen deutschen Behoerde (je nach Bundesland verschieden) erfolgt ist, duerfte das Kind laengst geboren sein - und zwar dann eben noch in Kolumbien.
Und dann sind wir doch wieder bei dem von mir aufgezeigten Weg, das Kind mit dem Vater (nach Anerkennung der Vaterschaft) nach Deutschland ausreisen zu lassen und die Mutter dann nachzuholen.
Stimmt, @Ernesto, um aber das werdende Kind von Zirni sein zu koennen, muss Zirni erst mal die Vaterschaft anerkennen. Um die Vaterschaft ueberhaupt anerkennen zu koennen, muss die zur Zeit bestehende Ehe der kuenftigen Mutter geschieden sein; das hatten wir ja schon.
So, und nun kommt es: du sagst, die Scheidung in Kolumbien im gegenseitigen Einvernehmen sei kein grosser Akt. Das mag sein, aber dann hat die geschiedene Ehefrau - und damit auch Zirni - ja erstmal nur ein kolumbianisches Dokument der Scheidung in Haenden. Der werdende deutsche Vater (Zirni) muss aber, wie gesagt, die Vaterschaft anerkennen. Dazu benoetigt er vorab ein DEUTSCHES Dokument, wonach der deutsche Staat die in Kolumbien erfolgte Scheidung in Deutschland anerkennt. Bis eine solche Anerkennung seitens der zustaendigen deutschen Behoerde (je nach Bundesland verschieden) erfolgt ist, duerfte das Kind laengst geboren sein - und zwar dann eben noch in Kolumbien.
Und dann sind wir doch wieder bei dem von mir aufgezeigten Weg, das Kind mit dem Vater (nach Anerkennung der Vaterschaft) nach Deutschland ausreisen zu lassen und die Mutter dann nachzuholen.
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@carlosricardo
Kolumbien ist nicht Deutschland! Ich will gar nicht wissen wie viele in Kolumbien rechtskräftig geschiedene Kolumbianer(innen) in Deutschland leben und als ledig gelten bzw. galten bevor sie dort (wieder) geheiratet haben. Geht mich nichts an. carlosricardo beschäftige dich einfach etwas besser mit der Kolumbianischen Gesetzgebung oder mache ein Studium zum Rechtsanwalt bevor du hier mit deinen Deutsch/Kubanischen Erfahrungen loslegst.
Kolumbien ist nicht Deutschland! Ich will gar nicht wissen wie viele in Kolumbien rechtskräftig geschiedene Kolumbianer(innen) in Deutschland leben und als ledig gelten bzw. galten bevor sie dort (wieder) geheiratet haben. Geht mich nichts an. carlosricardo beschäftige dich einfach etwas besser mit der Kolumbianischen Gesetzgebung oder mache ein Studium zum Rechtsanwalt bevor du hier mit deinen Deutsch/Kubanischen Erfahrungen loslegst.
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- aka Cali
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Zitat Ernesto: "Kolumbien ist nicht Deutschland!"
Eben, @Ernesto - und hier im Faden geht es um Deutschland, denn da sollen Frau und Kind hin
Eben, @Ernesto - und hier im Faden geht es um Deutschland, denn da sollen Frau und Kind hin
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Habe diesen Beitrag geändert, damit das Thema nicht ins unendliche ausschweift.
Mein Tipp. Lasse deine Novia Deutsch lernen. Für ein Leben in Deutschland und um dort zu arbeiten braucht sie das. Wenn sie geschieden ist, fliegst du nach Kolumbien und heiratest sie. Ganz legal bei einem Notar. Diese Ehe lässt du bei der Botschaft anerkennen. Dann stellst du einen Antrag auf Familienzusammenführung.
Mein Tipp. Lasse deine Novia Deutsch lernen. Für ein Leben in Deutschland und um dort zu arbeiten braucht sie das. Wenn sie geschieden ist, fliegst du nach Kolumbien und heiratest sie. Ganz legal bei einem Notar. Diese Ehe lässt du bei der Botschaft anerkennen. Dann stellst du einen Antrag auf Familienzusammenführung.
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- aka Cali
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Zitat Ernesto: "Nicht Frau und Kind! Sondern Frau und Kinder "
Na, dann machen wir es halt ganz genau: nach Deutschland sollen
- Frau und bisher nicht einmal gezeugtes, aber anscheinend bereits geplantes Kind (zur Zeit geht es da nur eines; es sei denn, es werden Zwillinge gezeugt und geboren) mit spaeterem deutschen Pass -
- sowie dann vielleicht spaeter auch einmal die beiden Kinder mit lediglich kolumbianischen Paessen, sofern der kolumbianische Vater/ die kolumbianischen Vaeter dieser Kinder ueberhaupt einmal mit einer Ausreise dieser Kinder aus Kolumbien einverstanden sein werden. Das ist aber wieder ein anderes Thema
Na, dann machen wir es halt ganz genau: nach Deutschland sollen
- Frau und bisher nicht einmal gezeugtes, aber anscheinend bereits geplantes Kind (zur Zeit geht es da nur eines; es sei denn, es werden Zwillinge gezeugt und geboren) mit spaeterem deutschen Pass -
- sowie dann vielleicht spaeter auch einmal die beiden Kinder mit lediglich kolumbianischen Paessen, sofern der kolumbianische Vater/ die kolumbianischen Vaeter dieser Kinder ueberhaupt einmal mit einer Ausreise dieser Kinder aus Kolumbien einverstanden sein werden. Das ist aber wieder ein anderes Thema
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Hallo, ich weiss nicht, ob dies alles noch Thema eines Kolumbien-Forums ist. Also, welche Tricks man anwenden sollte, um seinen Partner quasi am Sinn der Deutschen Gesetze vorbei nach Deutschland zu schleusen. Persönlich halte ich es auch für ethisch schwer nachvollziehbar, dass schon nicht gezeugte Kinder als Diskussionsgegenstand herangezogen werden. Ich würde empfehlen, diese Diskussion doch zu beenden.
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