hallo,
nachdem die standesbeamtin die unterlagen zur eheschliessung als ausreichend beschied, wurden diese zum olg gesendet.
es sei alles vollständig, so die zwischenantwort der sachbearbeiterin des olg´s,ABER sie habe eine anfrage per mail an die deutsche
botschaft in bogota gesendet, um sicherzugehen(in anerkennung des scheidungsurteils), dass eine ehe(meine zukünftige war schon mal verheiratet) in kolumbien
wirklich von einem notar, in rechtsvertretung der ehegatten durch einen anwalt,(also der abwesenheit der ehegatten) geschieden werden kann.
das ist nach aussage meiner zukünftigen durchaus usus
da wir diesen vorgang gerne beschleunigen würden, also vielleicht einen nachweis vorzeitig erbringen möchten, hier meine bitte:
vielleicht hat jemand eine ahnung, wie oder wer uns helfen kann (ausser anwalt für ausländerrecht)
anerkennung der scheidung in kolumbien vom olg
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 23. Okt 2010, 16:10
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