Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage dazu

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gallego2k
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Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage dazu

Beitrag von gallego2k »

Hallo, ich bin schon mal etwas weiter in dem genzen wirrwar. Danke @ alle.
Wenn mann den nun die Eheschließung in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) durchführt. Kann dann der Antrag für die Aufentaltsgenehmigung ohne erneute Ausreise des kolumbianischen Partners erfolgen?
chevere...

irrsinnde
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Re: Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage da

Beitrag von irrsinnde »

Ja, denn exact dafür gilt dieses Visum. Sobald ihr verheiratet seid, erhält sie Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung. Je nachdem was für Sprachkenntnisse vorhanden sind, wird sie verpflichtet, den Sprachkurs inklusive Integrationskurs zu besuchen. Seit einer Änderung des Gesetzes oder der Vorschriften muss der Sprach- und Integrationskurs bestanden werden.
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gallego2k
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Re: Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage da

Beitrag von gallego2k »

@irrsinnde: War ne klare Antwort, vielen Dank. Habe das so angenommen da plausibel. Deutsch hat die kleine drauf... :sup:
Gruß, gallego2k
chevere...
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padrino
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Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage dazu

Beitrag von padrino »

Hallo zusammen

Ich schliess meine Frage hier mal an... Betreffend Visum D, was benötigt man alles dazu? Die CH-Botschaft ist wiedermal obermühsam und beantwortet nun auch keine Fragen mehr. Was ich wissen muss:
- Benötigt man überhaupt noch eine Krankenversicherung, wenn die Person mit dem Visum D sowieso in der Schweiz bleibt und danach KK-pflichtig wird?
- Wird eine Flugreservation benötigt? Bearbeitung dauert ja 2-3 Monaten, also macht es doch irgendwie kein Sinn? Und das Thema mit dem Rückkehrwille hat sich ja auch erledigt, da man ja in der CH bleibt...
- carta de comercio wird benötigt?
- Einladungsschreiben wird benötigt?

Besten Dank im Voraus!

Saludos
Padrino
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padrino
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Heirat in D mit einem Heiratsvisum (Typ D?) und Frage dazu

Beitrag von padrino »

Also meine Frage wurde durchs EDA beantwortet (wenns denn stimmt...) Man benötigt keine der genannten Dokumente für ein Heiratsvisum. ACHTUNG, gilt für die CH, kann keine Aussage zu anderen Ländern machen.
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