Durch einige Beiträge hier im Forum bin ich auf die Frage nach der Sozialversicherung bzw. Krankenversicherung (EPS) bei der Vergabe von Visen aufmerksam geworden.
Jeder, der einen Erstantrag stellt - wird damit (noch) nicht konfrontiert.
Läuft das Visum ab und es wird ein neues beantragt, sind für diesen Antrag generell die gleichen Unterlagen wie beim Erstantrag erforderlich.
Nach längeren Recherchen im Internet wurde ich auf einen Bericht aufmerksam, der sagt, dass es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beim Ministerium liegt, weitere Unterlagen zu fordern.
Da jeder beim Antrag zum Visum seine Einkünfte angeben muss, können diese mit den gezahlten Beiträgen zur Sozialversicherung abgeglichen werden. Das heißt, der Beitrag, der entrichtet wird, sollte auf Basis der im Antrag für das Visum angegebenen Einkünften abgeführt werden.
Dasselbe gilt auch dann, wenn ein Visum in einen anderen (neuen) Pass übertragen wird (Traspaso).
Freundlicherweise bestätigten die Mitglieder @Fusagasugeno und @Max dieses Vorgehen.
Jeder, der einen Erstantrag stellt - wird damit (noch) nicht konfrontiert.
Läuft das Visum ab und es wird ein neues beantragt, sind für diesen Antrag generell die gleichen Unterlagen wie beim Erstantrag erforderlich.
Nach längeren Recherchen im Internet wurde ich auf einen Bericht aufmerksam, der sagt, dass es im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters beim Ministerium liegt, weitere Unterlagen zu fordern.
Da jeder beim Antrag zum Visum seine Einkünfte angeben muss, können diese mit den gezahlten Beiträgen zur Sozialversicherung abgeglichen werden. Das heißt, der Beitrag, der entrichtet wird, sollte auf Basis der im Antrag für das Visum angegebenen Einkünften abgeführt werden.
Dasselbe gilt auch dann, wenn ein Visum in einen anderen (neuen) Pass übertragen wird (Traspaso).
Freundlicherweise bestätigten die Mitglieder @Fusagasugeno und @Max dieses Vorgehen.