[Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [...]
[Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [...]
Liebe Südamerika Freunde,
ich bin seit Anfang des Jahres mit einer Chilenin verheiratet, und wir haben vor zusammen in Deutschland zu leben. Um dieses zu können brauchen wir für meine Frau ein sogenanntes "Visa zur Familienzusammenführung" (VISA para REAGRUPACIÓN FAMILIAR). Dieses muss laut deutschem Gesetz VOR der Einreise beantragt werden.
Wir sind jetzt aber schon Deutschland, und meine Frau ist mit einem Turistenvisum eingereist. Somit wollten wir mit allen benötigten Papieren in der Hand in Deutschland direkt dieses Visum beantragen. Bei der Ausländerbehörde haben sie aber leider geblockt, und meinten, dass meine Frau spätestens nach Beendigung ihres Turistenvisums (also 3 Monate) wieder nach Chile ausreisen muss, und dort bei der deutschen Botschaft in Santiago das Visum beantragen muss.
Dieses ist meiner Meinung nach allerdings völlig absurd, da die deutsche Botschaft in Chile den Antrag sowieso nach Deutschland zur Ausländerbehörde schickt, und die die Papiere dann wieder zurück nach Chile ...
Also meine Frage konkret. Es gibt ja kein Gesetz ohne Ausnahme.
Ist es möglich dieses Visum hier in Deutschland zu beantragen, und wenn ja, wo und wie??
Für Infos und Tipps sind wir ich euch echt dankbar!!
monytho
ich bin seit Anfang des Jahres mit einer Chilenin verheiratet, und wir haben vor zusammen in Deutschland zu leben. Um dieses zu können brauchen wir für meine Frau ein sogenanntes "Visa zur Familienzusammenführung" (VISA para REAGRUPACIÓN FAMILIAR). Dieses muss laut deutschem Gesetz VOR der Einreise beantragt werden.
Wir sind jetzt aber schon Deutschland, und meine Frau ist mit einem Turistenvisum eingereist. Somit wollten wir mit allen benötigten Papieren in der Hand in Deutschland direkt dieses Visum beantragen. Bei der Ausländerbehörde haben sie aber leider geblockt, und meinten, dass meine Frau spätestens nach Beendigung ihres Turistenvisums (also 3 Monate) wieder nach Chile ausreisen muss, und dort bei der deutschen Botschaft in Santiago das Visum beantragen muss.
Dieses ist meiner Meinung nach allerdings völlig absurd, da die deutsche Botschaft in Chile den Antrag sowieso nach Deutschland zur Ausländerbehörde schickt, und die die Papiere dann wieder zurück nach Chile ...
Also meine Frage konkret. Es gibt ja kein Gesetz ohne Ausnahme.
Ist es möglich dieses Visum hier in Deutschland zu beantragen, und wenn ja, wo und wie??
Für Infos und Tipps sind wir ich euch echt dankbar!!
monytho
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Re: Visa Familienzusammenführung für Deutschland - Antrag in
Thema verschoben, da es hier um Chile und nicht um Kolumbien geht.
Riza - Moderator
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Re: [Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [..
Soweit ich das für Österreich weiss, geht es das Visum zu beantragen während man mit einem Touristenvisum im Land ist. Allerdings muss man ausreisen für den Fall, dass der Antrag bis zum Ende der 90 Tage noch nicht durch ist. Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich nochmals zur Fremdenbehörde gehen und darauf bestehen, dass sie den Antrag annehmen. Die Anträge dauern in Wien zwischen 3 und 6 Monaten, es geht sich also nur selten aus, dass man nicht wieder ausreisen muss. Sie muss nicht unbedingt nach Chile zurück, sie muss aus Schengen raus, welches Land ist egal und da dann abwarten bis der Antrag durch ist. Vielleicht habt ihr Glück und je schneller ihr den Antrag einreicht, desto eher kann er auch beantragt werden.
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- Kolumbien-Süchtige(r)
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Re: [Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [..
Ich habs gefunden: Ehegatten dürfen einen Erstantrag für einen Aufenthaltstitel im Inland beantragen. Das muss eigentlich in Deutschland genauso sein.
Antragstellung im Inland
Folgende Personengruppen können den Erstantrag im Inland stellen:
Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizer Bürgerinnen/Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts.
Hinweis: Zu den "Familienangehörigen" (Kernfamilie) zählen die Ehegattin/der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner und unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder), wobei die Ehegatten das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben müssen.
Ist eine Ausreise nachweislich nicht möglich bzw. nicht zumutbar und liegt kein Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens
Bei Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen oder Nachweise, wenn deren Beschaffung nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist
Quelle: http://help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#aus
Antragstellung im Inland
Folgende Personengruppen können den Erstantrag im Inland stellen:
Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizer Bürgerinnen/Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts.
Hinweis: Zu den "Familienangehörigen" (Kernfamilie) zählen die Ehegattin/der Ehegatte bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner und unverheiratete minderjährige Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder), wobei die Ehegatten das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollendet haben müssen.
Ist eine Ausreise nachweislich nicht möglich bzw. nicht zumutbar und liegt kein Erteilungshindernis vor, kann die Niederlassungsbehörde in folgenden Fällen eine Inlandsantragstellung zulassen:
Bei unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls
Zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens
Bei Nichtvorlage erforderlicher Unterlagen oder Nachweise, wenn deren Beschaffung nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist
Quelle: http://help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#aus
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- Kolumbienfan
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- Registriert: Di 29. Mär 2011, 04:19
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- Alter: 59
Re: [Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [..
Das betrifft Oesterreich, die zwei sind aber in Deutschland und koennen auch nicht nach Oesterreich umziehen. In Oesterreich musst naemlich entsprechendes Einkommen nachweisen, nebst einer Wohnung.
Vielleicht findest in Oesterreich Arbeit? Suche mal in den groesseren Staedten nach Express Transporten oder Kurier Firmen. Da kannst locker auf 2500 Euro im Monat kommen und das muesste reichen. Habe selber mal als Übergang bei solch einer Firma gearbeitet (Deutschland) und habe damals gut verdient.
Vielleicht findest in Oesterreich Arbeit? Suche mal in den groesseren Staedten nach Express Transporten oder Kurier Firmen. Da kannst locker auf 2500 Euro im Monat kommen und das muesste reichen. Habe selber mal als Übergang bei solch einer Firma gearbeitet (Deutschland) und habe damals gut verdient.
Re: [Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [..
Wenn deine Frau nicht schwerkrank ist, wird es für sie wohl keine andere Möglichkeit als die Ausreise und Wieder-Einreise geben. Deutsche Gesetze sind manchmal viel zu unbiegsam. Das hieße sonst Missbrauch des Visumszweck oder so ähnlich...
Immerhin kannst du ihr deine Dokumente für die Beantragung des Visums direkt mitgeben, einen winzigen positiven Aspekt hat der Teil also doch...
Mehr Details über den weiteren Ablauf und vor allem wie lange das in Chile dauern wird, kenne ich nicht... (Kolumbien 5 Wochen Antragszeit für den Besuch bei der Botschaft plus 6 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit fürs Visum bis zur Ausstellung- mindestens..)
Viel Glück!!
Immerhin kannst du ihr deine Dokumente für die Beantragung des Visums direkt mitgeben, einen winzigen positiven Aspekt hat der Teil also doch...
Mehr Details über den weiteren Ablauf und vor allem wie lange das in Chile dauern wird, kenne ich nicht... (Kolumbien 5 Wochen Antragszeit für den Besuch bei der Botschaft plus 6 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit fürs Visum bis zur Ausstellung- mindestens..)
Viel Glück!!
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- Ehemaliges Teammitglied
- Beiträge: 380
- Registriert: Do 23. Jul 2009, 00:37
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Re: [Chile] Visa Familienzusammenführung für Deutschland [..
Die Regel der FZF kennst du ja. Es gibt aber auch Ausnahmen. Diese betreffen Ehepaare, die vor der Umsiedelung nach D bereits verheiratet waren. Für diese Ehepaare gilt z.B. auch die Pflicht des A1-Test nicht. Allerdings muss Deutsch schnellstens in D nachgelernt werden inkl. Integrationskurs.
Die zweite Ausnahme sind Ehepaare die den Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften. Spricht der deutsche Teil die Sprache seines Partners und/oder kennt er sich in dem Land aus, kann D verlangen, dass das Paar dort Aufenthalt nimmt. Soviel ich weiß, ist das noch nie vorgekommen, dass der Passus angewandt wurde.
Eine Rückreise ins Heimatland kann gefordert werden. Dabei gibt es aber sehr wohl zu beachten dass dies zumutbar ist. Genau da würde ich angreifen. Da ihr als Ehepaar eine gemeinsame Wohnung hattet und deine Frau in Chile im Hotel wohnen müsste ist das unbillig. Schließlich hat sie ein Recht in D zu leben mit ihrem Ehemann. Aber sie sollte so schnell wie möglich ihren A1-Test ablegen.
Die zweite Ausnahme sind Ehepaare die den Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften. Spricht der deutsche Teil die Sprache seines Partners und/oder kennt er sich in dem Land aus, kann D verlangen, dass das Paar dort Aufenthalt nimmt. Soviel ich weiß, ist das noch nie vorgekommen, dass der Passus angewandt wurde.
Eine Rückreise ins Heimatland kann gefordert werden. Dabei gibt es aber sehr wohl zu beachten dass dies zumutbar ist. Genau da würde ich angreifen. Da ihr als Ehepaar eine gemeinsame Wohnung hattet und deine Frau in Chile im Hotel wohnen müsste ist das unbillig. Schließlich hat sie ein Recht in D zu leben mit ihrem Ehemann. Aber sie sollte so schnell wie möglich ihren A1-Test ablegen.
It´s nice to be a Preiss but it´s higher to be a Bayer
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