Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 31. Mai 2013, 00:48
Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
Guten Tag,
hab auch was hinzuzufügen, das kommt von diversen Erfahrungen in Boyacá, keine Ahnung, wie es woanders ist:
Jeder kann sich die Certificados de Libertad (CDL) selbst beschaffen, wenn er die Referenznummer kennt. Da muss er zur lokalen Registeratur (Oficina de Registros públicos). Habe gesehen, alternativ gehts in einigen Fällen auch per Internet: --> supernotariado.gov.co
Idealerweise sollten die CDLs maximal 10 sekunden alt sein, bevor man einen Kauf tätigt. Das geht schwer, denn man muss den Weg vom Notar zur Registratur zurücklegen .... also ist es sehr vorteilhaft, wenn man einen hoffentlich positiven Eindruck vom Verkäufer hat. Ein gewievter Winkeladvokat kann in 30 sekunden einen vorbereiteten Pfändungsantrag in der Registratur einreichen und dann wird der Eintrag verweigert (und man hat schon bezahlt) .... OK ich male jetzt den Teufen an die Wand ....
Im CDL stehen übrigens nicht alle Schweinereien, die mit dem Grundstück zu tun haben. Gelegentlich wird sowas nur in den Einträgen beim Notar sichtbar. Die Referenzen für die notariellen Einträge stehen im CDL, (z.B. "gemäß Eintrag No. 6756 bei Notaría 4 in Villabajo"). Also auf zum genannten Notar und die Einträge anfordern. Dauert zwischen 5 min und 3 Tage. Manche Notare rücken das nur beglaubigt raus, das wird bei einem langen Eintrag schon teuer. Bei verdächtigen/merkwürdigen Einträgen im CDL sollte man also überlegen, die entsprechenden Einträge zu studieren.
Man sollte nicht denken, dass in der Vergangenheit alles ordentlich definiert wurde. Nutzungsrechte müssen da beispielsweise von Angestellten des Notars formuliert werden - die Leute haben selten Ahnung von der Materie. Da steht dann z.B., dass der Nachbar das Recht hat, Viecher auf dem Grundstück zu parken und Wasser abzugreifen, aber nicht, welche oder wieviele Viecher oder wieviel Wasser.
Eine Menge der Grundstücke die zum Verkauf stehen, sind nicht anständig eingetragen. Da steht dann im CDL eine Bemerkung "Falsa Tradición". z.B. wenn die Grundstücksgrenzen nie beim Katasteramt aktualisiert wurden. Trotzdem werden solche Verkäufe getätigt. Den Notaren ist es egal. Der Käufer muss dann - wenn er Klarheit schaffen will - später durch einen gerichtlichen Prozess feststellen lassen, dass das Grundstück, das er erworben hat, die tatsächlichen Grenzen aufweist (oder auch nicht). Das kann dauern. Hierfür muss einer vom IGAC (Instituto Geográfico Augustín Codazzi) raus. Ich habe von einem Fall in Guajira gehört, bei dem gerichtlich die Existenz eines Hauses auf dem Grundstück verlangt wurde, bevor man diesen Prozess beginnen wollte.
A propos IGAC: das IGAC erstellt auf Anfrage (offiziell: nur auf Anfrage des Eigentümers) ein sogenanntes "Certificado de cabida y linderos". Die Beschaffung dieses Dings ist dann höchstgradig anzuraten, wenn im CDL die Grundstücksgrenzen nicht anständig definiert sind. In diesem Schrieb sind idealerweise die Grundstücks- und Gebäudegröße eingetragen.
Das IGAC in Bogotá arbeitet da nicht für alle Depts., also sollte man die nächste/zuständige IGAC Geschäftsstelle behelligen.
Dann zum Verkaufspreis: wenn die Verkäufer wollen, dass der VKPreis im notariellen Eintrag niedriger ist, als tatsächlich über die Theke geht, dann hat das sowohl mit den notariellen und offiziellen Gebühren zu tun, als auch mit Steuerforderungen aus Spekulationsgewinnen oder Erbschaften. Die waren in Boyacá mal bei 33%, mittlerweile ist es glaube ich 10%. Also wenn man die Immobilie nicht mit ins Grab nehmen will, dann sollte man darauf bestehen, dass der wirkliche Verkaufspreis eingetragen wird und nicht irgendwas fiktives oder der 'Verkehrswert', sonst hat man selbst später die A-karte.
Also euch allen viel Glück wenn ihr sowas tut.
Euer J.
hab auch was hinzuzufügen, das kommt von diversen Erfahrungen in Boyacá, keine Ahnung, wie es woanders ist:
Jeder kann sich die Certificados de Libertad (CDL) selbst beschaffen, wenn er die Referenznummer kennt. Da muss er zur lokalen Registeratur (Oficina de Registros públicos). Habe gesehen, alternativ gehts in einigen Fällen auch per Internet: --> supernotariado.gov.co
Idealerweise sollten die CDLs maximal 10 sekunden alt sein, bevor man einen Kauf tätigt. Das geht schwer, denn man muss den Weg vom Notar zur Registratur zurücklegen .... also ist es sehr vorteilhaft, wenn man einen hoffentlich positiven Eindruck vom Verkäufer hat. Ein gewievter Winkeladvokat kann in 30 sekunden einen vorbereiteten Pfändungsantrag in der Registratur einreichen und dann wird der Eintrag verweigert (und man hat schon bezahlt) .... OK ich male jetzt den Teufen an die Wand ....
Im CDL stehen übrigens nicht alle Schweinereien, die mit dem Grundstück zu tun haben. Gelegentlich wird sowas nur in den Einträgen beim Notar sichtbar. Die Referenzen für die notariellen Einträge stehen im CDL, (z.B. "gemäß Eintrag No. 6756 bei Notaría 4 in Villabajo"). Also auf zum genannten Notar und die Einträge anfordern. Dauert zwischen 5 min und 3 Tage. Manche Notare rücken das nur beglaubigt raus, das wird bei einem langen Eintrag schon teuer. Bei verdächtigen/merkwürdigen Einträgen im CDL sollte man also überlegen, die entsprechenden Einträge zu studieren.
Man sollte nicht denken, dass in der Vergangenheit alles ordentlich definiert wurde. Nutzungsrechte müssen da beispielsweise von Angestellten des Notars formuliert werden - die Leute haben selten Ahnung von der Materie. Da steht dann z.B., dass der Nachbar das Recht hat, Viecher auf dem Grundstück zu parken und Wasser abzugreifen, aber nicht, welche oder wieviele Viecher oder wieviel Wasser.
Eine Menge der Grundstücke die zum Verkauf stehen, sind nicht anständig eingetragen. Da steht dann im CDL eine Bemerkung "Falsa Tradición". z.B. wenn die Grundstücksgrenzen nie beim Katasteramt aktualisiert wurden. Trotzdem werden solche Verkäufe getätigt. Den Notaren ist es egal. Der Käufer muss dann - wenn er Klarheit schaffen will - später durch einen gerichtlichen Prozess feststellen lassen, dass das Grundstück, das er erworben hat, die tatsächlichen Grenzen aufweist (oder auch nicht). Das kann dauern. Hierfür muss einer vom IGAC (Instituto Geográfico Augustín Codazzi) raus. Ich habe von einem Fall in Guajira gehört, bei dem gerichtlich die Existenz eines Hauses auf dem Grundstück verlangt wurde, bevor man diesen Prozess beginnen wollte.
A propos IGAC: das IGAC erstellt auf Anfrage (offiziell: nur auf Anfrage des Eigentümers) ein sogenanntes "Certificado de cabida y linderos". Die Beschaffung dieses Dings ist dann höchstgradig anzuraten, wenn im CDL die Grundstücksgrenzen nicht anständig definiert sind. In diesem Schrieb sind idealerweise die Grundstücks- und Gebäudegröße eingetragen.
Das IGAC in Bogotá arbeitet da nicht für alle Depts., also sollte man die nächste/zuständige IGAC Geschäftsstelle behelligen.
Dann zum Verkaufspreis: wenn die Verkäufer wollen, dass der VKPreis im notariellen Eintrag niedriger ist, als tatsächlich über die Theke geht, dann hat das sowohl mit den notariellen und offiziellen Gebühren zu tun, als auch mit Steuerforderungen aus Spekulationsgewinnen oder Erbschaften. Die waren in Boyacá mal bei 33%, mittlerweile ist es glaube ich 10%. Also wenn man die Immobilie nicht mit ins Grab nehmen will, dann sollte man darauf bestehen, dass der wirkliche Verkaufspreis eingetragen wird und nicht irgendwas fiktives oder der 'Verkehrswert', sonst hat man selbst später die A-karte.
Also euch allen viel Glück wenn ihr sowas tut.
Euer J.
Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
Danke für den Bericht. Verkehrswert fiktiv ändern, wie soll das gehen? Das Certificado de Libertad dient nur dazu um zu wissen, dass die Immobilie frei von Belangen Dritter ist.
Edit:
Habe Verkehrswert mit Katasterwert verwechselt.
Edit:
Habe Verkehrswert mit Katasterwert verwechselt.
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- Kolumbien-Süchtige(r)
- Beiträge: 902
- Registriert: So 14. Okt 2012, 14:04
- Alter: 65
Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
Ganz einfach, für 300'000 Kaufen, nur 150'000 in den Kaufvertrag und der Rest schwarz unter der Hand. Ist in Kolumbien eigentlich schon normal so.
Mann spart sich Kosten und der Verkäufer Steuern. Nur wenn Du dann Verkaufst und der neue Käufer will das nicht so Regeln dann bleiben Dir halt mehr Steuern aus "Liegenschaftengwinn"
Verkehrswert dürfte da nur Erwähnt sein weil ein Verkauf unter Verkehrswert nur schwer genehmigt wird. (Zu durchsichtiger Steuerbetrug)
Mann spart sich Kosten und der Verkäufer Steuern. Nur wenn Du dann Verkaufst und der neue Käufer will das nicht so Regeln dann bleiben Dir halt mehr Steuern aus "Liegenschaftengwinn"
Verkehrswert dürfte da nur Erwähnt sein weil ein Verkauf unter Verkehrswert nur schwer genehmigt wird. (Zu durchsichtiger Steuerbetrug)
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)
Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
wie erfaehrt man denn den wert der im katasteramt hinterlegt ist fuer das grundsteuck?
Erfahrungen zum Eigentumserwerb (Boyacá)
mincaprop
Das ist einfach. Du kannst Dir vom Verkäufer ein Certificado de Libertad, eine Rechnung der Grundsteuer oder die Escritura zeigen lassen.
@Fusagasugeno: Wenn Du eine Immobilie billiger als der Katasterwert erwirbst, dann geht das natürlich - nur wird der Katasterwert nicht gesenkt!
Das ist einfach. Du kannst Dir vom Verkäufer ein Certificado de Libertad, eine Rechnung der Grundsteuer oder die Escritura zeigen lassen.
@Fusagasugeno: Wenn Du eine Immobilie billiger als der Katasterwert erwirbst, dann geht das natürlich - nur wird der Katasterwert nicht gesenkt!
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