Papiere für Wohnungskauf von Exilkolumbianern

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Karsten
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Registriert: Fr 5. Feb 2010, 20:03

Papiere für Wohnungskauf von Exilkolumbianern

Beitrag von Karsten »

Hallo,

von einem befreundeten deutsch-kolumbianischen Pärchen wollen wir eine Eigentumswohnung in Bucaramanga kaufen. Das Paar ist uns sehr gut bekannt, die von Eisbär beschriebenen notwendigen Befreiungen etc. sind gegeben und nicht Bestandteil meiner Frage.

Das Paar möchte wegen des Verkaufs nicht nach Kolumbien fliegen müssen. Dies würde dann nur meine Frau machen. Notfalls könnten wir und unsere Freunde auch Familienmitglieder beauftragen. Aber da wir die Wohnung zunächst renovieren und dann an Verwandte erneut vermieten wollen, will meine Frau eh fliegen.


Welche Papiere müssten wir also hier in Deutschland unterschreiben und von wem dann beurkunden (Notar) und dessen Unterschrift dann apostillieren lassen?

Offensichtlich gilt dies für den Kaufvertrag:
  • Sollte dieser auf Deutsch erstellt werden,
    • damit er dann von einem deutschen Notar beurkundet werden kann?
    • Dessen Unterschrift würden wird vom zuständigen Regierungspräsidium apostillieren lassen.
  • Oder sollte der Vertrag auf spanisch erfolgen und
    • dann von einem der kolumbianischen Konsulat in Deutschland beurkundet werden?
Die von Eisbär im Tipp beschriebenen Dokumente (Danke !)
  • Certificado de libertad
  • Paz y salvo de valorizaron
  • Paz y salvo de administración
  • Ultimo predial cancelado
würden zuvor Verwandte unserer Freunde in Bucaramanga besorgen, beurkunden, apostillieren, übersetzen und dann mit DHL hierher senden lassen.

Diese könnten also bei Vertragsunterzeichnung vorliegen und als Anhang Vertragsbestandteil werden (zum Nachweis der erfolgten Prüfungen / Abstimmungen).

Welche weiteren Vollmachten / Dokumente wären ggf. noch erforderlich ?

Würde
  • ein solches Paket dann von einem kolumbianischen Notar akzeptiert und der Verkauf eingetragen werden,
  • oder müssten wirklich Bevollmächtigte unserer Freunde und von uns persönlich in einer Notaria erscheinen?
Ich weiß, dass dies ein bestimmt seltener, spezieller Fall ist.

Aber ggf. hat ja jemand doch ähnliche Erfahrungen gemacht oder donchrisml kann dies gemäß seiner Kenntnis des Kolumbianischen Rechts beantworten.

Vielen Dank vorab !

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