Frage zum Kaufvertrag einer Immobilie
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Im Immobilien-Kaufvertrag steht unter Gastos "Los gastos que demande la boleta fiscal y el registro de la escritura pública ante la Oficina de Instrumentos Públicos será por cuenta de la la PROMITENTE COMPRADORA" ? Ist als "la boleta fiscal" die Verkaufssteuer(Retencion en la fuente, welche der Verkäufer zahlen sollte) gemeint oder ist dies eine zusätzliche Registrierungsgebühr für die Escritura ?? Besten Dank für eure Hilfe.
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@venecolo: mit BOLETA FISCAL ist weder die Verkaufssteuer/Retencion en la fuente noch die Reichen- bzw. Vermögenssteuer/Impuesto a la riqueza gemeint. QUÉ ES LA BOLETA FISCAL. Die Kosten belaufen sich auf 10 por mil, das ist wirklich wenig. Ich habe nun schon etliche Immobilen gekauft, dabei ist mir die Boleta fiscal nie aufgefallen. Unter "Gastos" sollte noch vermerkt sein wer die Retencion en la fuente zahlt, im Normalfall zahlt das der Verkäufer sowie die "Gastos notariales" die aufteilt werden. Aushandeln kann man das natürlich anders.
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Tiptop, besten Dank für die rasche & ausführliche Antwort Eisbaer ! Die "Gastos notariales" sind mit 50/50 aufgeführt, die Retencion en la fuente wurde aber nicht erwähnt. Werde ich also noch vermerken lassen.
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@Eisbaer: Wie hoch ist die "Retencion en la fuente"? Wir beabsichtigen das vor einem Jahr gekaufte Grundstück wieder zu verkaufen, da wir inzwischen eine andere Finca - a "puerta cerrada" - kaufen konnten.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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@Don Maximo: 1% vom Wert der Immobile. Siehe dazu: Tabla de retención en la fuente 2017. Normalerweise wird der Katasterwert genommen, da er im allgemeinen unter dem Realwert liegt. Wegen eventuell weiteren Steuergen spreche bitte mit einem Steuerberater. Das Steuergesetz unterscheidet zwischen Immobilien die weniger als zwei Jahre oder mehr als zwei Jahre im Besitz waren. Nachzulesen im LEY 1607 DE 2012.
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@Eisbaer: vielen Dank. Besonderen Dank für den Hinweis der 2 Jahre. Ich werde das somit abklären und abwägen, ob wir eventuell diese 2 Jahre verstreichen lassen bevor wir das Grundstück wieder veräussern... Mühsam, denn wir werden inzwischen wöchentlich angesprochen, ob das Grundstück nicht zu verkaufen sei.
Virtus Junxit Mors Non Separabit
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