Kol. Heiratspapiere und nun?
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 1798
- Registriert: Di 14. Jul 2009, 07:41
Kol. Heiratspapiere und nun?
Hi, ich habe hier in Medellin letztes Jahr geheiratet.
Was muss ich tun, damit die Heirat in D. anerkannt wird?
Was muss ich tun, damit die Heirat in D. anerkannt wird?
Gruß
P.
P.
Kol. Heiratspapiere und nun?
apostillie der heiratsurkunde
übersetzung der heiratsurkunde und der ersten apostilie ins deutsche auch wieder mit apostilie
da die apostilien die ich bekam elektronisch abrufbar waren, wurden alle papiere in österreich anerkannt!
dürfte auch in D so sein!
saludos ramklov
übersetzung der heiratsurkunde und der ersten apostilie ins deutsche auch wieder mit apostilie
da die apostilien die ich bekam elektronisch abrufbar waren, wurden alle papiere in österreich anerkannt!
dürfte auch in D so sein!
saludos ramklov
Niemals ohne Eiklar im Kühler durch Kolumbien!
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 1798
- Registriert: Di 14. Jul 2009, 07:41
Kol. Heiratspapiere und nun?
@Ramklov, danke, aber die Reihenfolge ist mir nicht ganz klar.
Apostillieren der kol. Heiratsurkunde hier in Kolumbien??
Die Reihenfolge müßte doch wohl sein, die kol. Heiratsurkunde ins deutsche übersetzen und anschließend von den kol. Behörden apostillieren lassen oder sehe ich das falsch?
Apostillieren der kol. Heiratsurkunde hier in Kolumbien??
Die Reihenfolge müßte doch wohl sein, die kol. Heiratsurkunde ins deutsche übersetzen und anschließend von den kol. Behörden apostillieren lassen oder sehe ich das falsch?
Gruß
P.
P.
Kol. Heiratspapiere und nun?
nein die urkunde wurde erst mit einer apostilie versehen
dann ins deutsche übersetzt auch die apostilie
diese übersetzung beglaubigt (notaria), und nochmals mit einer apostilie ausgestattet
hat den vorteil das die behörde sieht das die urkunde
1.) recht. eingetragen ist( erste apostilie)
2.) die übersetzung von der ersten apostilie und der urkunde von einem offizielen übersetzer gemacht wurde,
der sich dann seine übersetzung wiederum "überbeglaubigen" apostilieren hat lassen.,
somit hat alles hand und fuß da wie schon erwähnt die apostillien elektronisch nachkontrolliert werden können.
damit ist uns (österreichern) kolumbien einen weiten schritt voraus, sowas soll´s geben.
ramklov
dann ins deutsche übersetzt auch die apostilie
diese übersetzung beglaubigt (notaria), und nochmals mit einer apostilie ausgestattet
hat den vorteil das die behörde sieht das die urkunde
1.) recht. eingetragen ist( erste apostilie)
2.) die übersetzung von der ersten apostilie und der urkunde von einem offizielen übersetzer gemacht wurde,
der sich dann seine übersetzung wiederum "überbeglaubigen" apostilieren hat lassen.,
somit hat alles hand und fuß da wie schon erwähnt die apostillien elektronisch nachkontrolliert werden können.
damit ist uns (österreichern) kolumbien einen weiten schritt voraus, sowas soll´s geben.
ramklov
Niemals ohne Eiklar im Kühler durch Kolumbien!
-
Themenstarter - Ehemalige/r
- Beiträge: 1798
- Registriert: Di 14. Jul 2009, 07:41
Kol. Heiratspapiere und nun?
@ramklov Danke!!!!!.. bin ich mal gespannt, was die Krankenkasse und die Rentenversicherung dazu meint.
Gruß
P.
P.
Kol. Heiratspapiere und nun?
also:
du lässt zuerst die heirat mit der heiratsurkunde von den kolumbianischen behörden registrieren. die stellen dir dann ein entsprechendes dokument aus. dieses dokument läßt du mit einer apostille versehen und bringst es nach deutschland mit und lässt HIER das dokument und die apostille von einem von deinem zuständigen amtsgericht vereidigten übersetzer übersetzen. das ist wichtig, sonst wird die übersetzung und damit das dokument von den behörden in d nicht anerkannt. mit dem orginalen dokument mit der apostille und der übersetzung gehst du dann zum standesamt. wenn deine ehepartner nicht dabei ist musst du kopien des ausweises deiner frau und eventuell andere dokumente mitbringen. ruf am besten zuvor bei standesamt an, was sie genau benötigen.
du lässt zuerst die heirat mit der heiratsurkunde von den kolumbianischen behörden registrieren. die stellen dir dann ein entsprechendes dokument aus. dieses dokument läßt du mit einer apostille versehen und bringst es nach deutschland mit und lässt HIER das dokument und die apostille von einem von deinem zuständigen amtsgericht vereidigten übersetzer übersetzen. das ist wichtig, sonst wird die übersetzung und damit das dokument von den behörden in d nicht anerkannt. mit dem orginalen dokument mit der apostille und der übersetzung gehst du dann zum standesamt. wenn deine ehepartner nicht dabei ist musst du kopien des ausweises deiner frau und eventuell andere dokumente mitbringen. ruf am besten zuvor bei standesamt an, was sie genau benötigen.
Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen
Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können
Einen Account erstellen
Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute