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Ehefähigkeitszeugniss

Verfasst: Do 11. Aug 2016, 01:29
von Ernesto

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Nach meinem Kenntnisstand wird nach wie vor kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Die Dokumente die bei der Eheschliessung vorgelegt werden dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ich hörte das es auch Unterschiede gibt zwischen Ausländern mit Wohnsitz in Kolumbien und ohne diesen. Am besten beim Notar vorsprechen und hören wie es am einfachsten geht. Wünsche dir und deinem Partner viel Glück ;-)

Ehefähigkeitszeugniss

Verfasst: Do 11. Aug 2016, 01:49
von delicia
danke! :) die notaría 77 hat heute das "certificado de soltería" erwähnt, das ich neben dem registro civil aus Deutschland bräuchte. Neben der Meldebescheinigung (die ich nicht anfordern kann) bleibt wohl nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, die mir meine soltería bestätigt.
Ich habe im Forum auch gelesen, dass manchmal eine Zeugenaussage ausreicht..würde mich über die Daten dieses Notars freuen ;)

Ehefähigkeitszeugniss

Verfasst: Sa 1. Okt 2016, 04:58
von delicia
nachtrag: von Deutschland habe ich am Ort meines letzten Wohnsitzes eine erweiterte Meldebescheinigung bekommen..ist unterwegs ;)