Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

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Lucky74TAB
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Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Beitrag von Lucky74TAB »

Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei, für unsere Hochzeit in Kolumbien, alle notwendigen Papiere zusammenzutragen. Dieses Thema wurde hier in verschiedenen threads auch schon sehr gut und ausführlich erörtert und ich denke, dass man in diesem Forum alle notwendigen Infos dazu finden kann.

Leider bin ich beim Thema „Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen“ (Inventario solemne de bienes, si hay menores de edad de la primera union) nicht fündig geworden.
Nur offensichtlich wird dieses Papier verlangt, wenn man wie ich geschieden ist und ein Kind oder Kinder aus der Vorehe existieren. Meine Freundin hat jetzt in Cali von zwei unterschiedlichen Notaren diese Info bekommen, nur leider kennt das hier in Deutschland irgendwie keiner. Auch bei der Suche im Netz bin ich nicht gerade zufriedenstellend fündig geworden und bei den beiden Diskussions-threads, als dieses Thema hier im Forum mal angesprochen wurde, ist auch kein greifbares Ergebnis herauszulesen. Ich geh mal davon aus, dass auch andere im geschiedenen Zustand mit Nachkommen aus einer Vorehe in Kolumbien geheiratet haben. Und wie wurde das Thema da gehändelt?

Meiner Freundin wurde gesagt, wenn ich dieses Papier nicht vorweisen kann oder eine Bescheinigung bringe, aus der hervorgeht das es diesen Wisch in Deutschland nicht gibt, müssen wir mit der Geburtsurkunde des Kindes (wobei hier noch nicht klar ist, ob Standard oder internationale apostillierte Geburtsurkunde) zum Familiengericht in Kolumbien und von dort die entsprechenden Papiere ausstellen lassen.
Ich für meinen Teil hatte heute eine Telefonat mit dem Familiengericht meiner Stadt, wurde dort aber ziemlich barsch mit den Worten „Sowas kenn ich nicht und ich wüßte auch nicht was das ist … suchen sie sich einen Anwalt und fragen den …“ abgefertigt.

Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen, hat Erfahrung damit bzw. an wen muß ich mich wenden?

Vielen Dank im Voraus ...
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Ernesto
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Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Beitrag von Ernesto »

Registro civil de matrimonio e inventario solemne de bienes en caso de tener hijos menores de edad del matrimonio anterior.

Nun hoffe ich, dass sich jemand meldet, der damit Erfahrung hat.
Ich würde eventuell noch bei dem einen oder anderen Notar nachfragen.
Viel Glück euch beiden

Themenstarter
Lucky74TAB
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Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Beitrag von Lucky74TAB »

Danke Ernesto, ich hoffe auch das sich hierzu jemand melden kann.
Wie schauts aus Leute, irgend jemand muß damit doch schon einmal in Berührung gekommen sein? Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier alle „jungfreulich“ in die Ehe gegangen sind. Aus dem Erfahrungsbericht von Riza konnte ich rauslesen, dass genau so ein Vermögensverzeichnis gefordert wurde, sie das Problem allerdings durch einen anderen Notar lösen konnte. Leider fordern bei uns beide Notare, welche wir bisher gefragt haben diesen Wisch und auch ein befreundeter Anwalt hat die Erfordernis der Beibringung entsprechenden Papiers bestätigt.
Was ist z.B. mit Cielo, aus seinem ziemlich umfassenden Bericht über seine Beziehung konnte ich ebenfalls rauslesen, dass er Kinder aus einer Vorehe hat.
Also, wie gesagt, es wäre äußerst hilfreich wen sich jemand mit entsprechender Erfahrung melden könnte.

Besten Dank

Michlbayern
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Und schon wieder will einer heiraten / Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Beitrag von Michlbayern »

Hallo

Ich bin Michael und möchte in Januar nächstes Jahr meine bessere Hälfte in Kolumbien heiraten (Cali/Yumbo).
Durch dieses Forum konnte ich mir schon viele Informationen holen. Echt Klasse hier.
Aber wir kommen mit den Dokumenten echt nicht mehr weiter. Vielleicht gibt's ja den ein oder anderen hier der auch schon in solcher Situation war.
Ich versuche mal die Situation Verständlich zu schildern.
Ich war in Deutschland schon einmal verheiratet. Und ich habe in dieser Ehe drei Kinder gezeugt. Eines davon ist noch minderjährig (9 Jahre alt) und die anderen zwei sind Volljährig.
Laut Notar in Kolumbien brauche ich folgende Dokumente:

1.Geburtsurkunde international mit Apostille
(Verständlich und kein Problem)

2.erweiterte Meldebescheinigung und Scheidungsurteil mit Apostille und übersetzt
(Verständlich und kein Problem)

3.Geburtsurkunde von mein kleiner Tochter
(Verständlich und kein Problem)

4. Inventar von Vermögen von meiner kleinen Tochter
Viele ???????

Ich habe keine Ahnung wo ich dieses Dokument ausstellen kann. Laut Notar von Kolumbien darf ich dies nicht selbst machen. Es muss von einer Behörde gemacht werden.
Ich habe in Deutschland beim Notar und Standesamt nachgefragt, und diese konnten mir nicht helfen.
Ich habe beim deutschen Konsulat in Cali angerufen wo ich das denn in Deutschland erledigen kann. Man konnte mir nicht helfen. Meine bessere Hälfte hat bei mehreren Notare in Kolumbien nachgefragt ob es eine andere Möglichkeit gibt, da es in Deutschland so etwas nicht gibt. Fehlanzeige, ohne dieses Dokument dürfen wir nicht heiraten. Hier ist mal ein Link in Spanisch von den Inventar von Vermögen minderjährigen.

https://www.notaria19bogota.com/inventario-solemne-bienes-menores-de-edad/

Wir sind echt am verzweifeln. Vielleicht kann uns ja einer helfen.

Viele Grüße
Michael
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Ernesto
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Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Beitrag von Ernesto »

@Michlbayern :wil:

Lese dir folgendes Zitat (hier aus dem Forum) zum Thema durch und spreche danach nochmal mit dem Konsulat in Cali, obwohl ich fast glaube, dass der Honorarkonsul sich wegen der wenigen amtlichen Befugnisse damit nicht auskennt.
noene hat geschrieben: Do 24. Nov 2011, 18:58 Auch ich habe in Kolumbien geheiratet und obwohl ich dort Ausländer bin wurde von den kolumbianischen Notariaten das "inventario solemne de bienes" für meine minderjährige Tochter verlangt, die in Deutschland lebt. Es gibt aber in Deutschland keine Möglichkeit, ein solches Inventar zu beschaffen. Ich habe mir daher - nachdem ich lange Zeit nach einer Lösung gesucht hatte - vom deutschen Konsulat in Kolumbien eine Bestätigung in spanischer Sprache geben lassen, wonach in Deutschland keine entsprechende Regelung besteht. Diese Bestätigung wurde dann vom kolumbianschen Notariat als Ersatz für das "inventario solemne de bienes" akzeptiert.
Sollte es so nicht gehen, dann erkundige dich bitte in Deutschland nach einem vermögensrechtlichen Auseinandersetzungszeugnis. ;-)

Zitat aus dem Ehehegesetz § 9 Auseinandersetzungszeugnis des Vormundschaftrichters:
Wer ein Kind hat, für dessen Vermögen er kraft elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Betreuung zu sorgen hat, oder wer mit einem minderjährigen Abkömmling oder einem Abkömmling, für den in Vermögensangelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis des Vormundschaftsgerichts darüber beigebracht hat, dass er dem Kind oder dem Abkömmling gegenüber die ihm aus Anlass der Eheschließung obliegenden Pflichten erfüllt hat oder dass ihm solche Pflichten nicht obliegen.
Ich hoffe sehr, dass ich dir helfen konnte.
Bitte, halte uns auf dem Laufenden.
Viel Glück.
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