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Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen ?!

Verfasst: Di 20. Jan 2015, 20:15
von Lucky74TAB
Hallo Zusammen,

wir sind gerade dabei, für unsere Hochzeit in Kolumbien, alle notwendigen Papiere zusammenzutragen. Dieses Thema wurde hier in verschiedenen threads auch schon sehr gut und ausführlich erörtert und ich denke, dass man in diesem Forum alle notwendigen Infos dazu finden kann.

Leider bin ich beim Thema „Güterstandsauflistung bei Kindern aus Vorehen“ (Inventario solemne de bienes, si hay menores de edad de la primera union) nicht fündig geworden.
Nur offensichtlich wird dieses Papier verlangt, wenn man wie ich geschieden ist und ein Kind oder Kinder aus der Vorehe existieren. Meine Freundin hat jetzt in Cali von zwei unterschiedlichen Notaren diese Info bekommen, nur leider kennt das hier in Deutschland irgendwie keiner. Auch bei der Suche im Netz bin ich nicht gerade zufriedenstellend fündig geworden und bei den beiden Diskussions-threads, als dieses Thema hier im Forum mal angesprochen wurde, ist auch kein greifbares Ergebnis herauszulesen. Ich geh mal davon aus, dass auch andere im geschiedenen Zustand mit Nachkommen aus einer Vorehe in Kolumbien geheiratet haben. Und wie wurde das Thema da gehändelt?

Meiner Freundin wurde gesagt, wenn ich dieses Papier nicht vorweisen kann oder eine Bescheinigung bringe, aus der hervorgeht das es diesen Wisch in Deutschland nicht gibt, müssen wir mit der Geburtsurkunde des Kindes (wobei hier noch nicht klar ist, ob Standard oder internationale apostillierte Geburtsurkunde) zum Familiengericht in Kolumbien und von dort die entsprechenden Papiere ausstellen lassen.
Ich für meinen Teil hatte heute eine Telefonat mit dem Familiengericht meiner Stadt, wurde dort aber ziemlich barsch mit den Worten „Sowas kenn ich nicht und ich wüßte auch nicht was das ist … suchen sie sich einen Anwalt und fragen den …“ abgefertigt.

Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen, hat Erfahrung damit bzw. an wen muß ich mich wenden?

Vielen Dank im Voraus ...