Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

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chriswl
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von chriswl »

Liebe Forengemeinde,

nach Jahren fleißigen Mitlesens wende ich mich nun mal an Euch und hoffe dass sich jemand mit praktischer Erfahrung findet.

Ich versuche den Sachverhalt so präzise wie möglich darzustellen:

-Meine kolumbianische Partnerin (hat zus. spanischen Pass) und ich leben seit 2012 gemeinsam in D
-vor 2 Wochen wurde unser gemeinsamer Sohn geboren, Vaterschaft habe ich anerkannt und alles Notwendige erledigt.
-Wir sind (noch) nicht verheiratet, der kleine Mann war halt schneller :D


Jetzt wäre es natürlich hilfreich wenn der Nachwuchs eine Geburtsurkunde ausgestellt bekommt, hier fängt der Spaß an.

-Sie ist in Kolumbien geschieden, jetzt fordert dass Standesamt zusätzlich eine Anerkennung des Scheidungsurteils durch das OLG in Stuttgart.
-Das OLG in Stuttgart fordert auf einem Merkblatt ORIGINALE (mit Apostille und Übersetzung) der Heirats- und Scheidungsurkunde (war alles notariell).
-Auf elektronischem Wege ist das kein Problem (E-Apostille und PDF mit Zertifikat), das geht recht komfortabel und ist für wenig Geld binnen eines Tages erledigt.
-Das vorliegende registro civil (Geburtsurkunde mit Vermerk über erfolgte Scheidung) interessiert die Dame vom OLG überhaupt nicht.

Ihr Bruder in Cali war beim zuständigen Notariat, allerdings hat er dort die Info erhalten, dass sie nur beglaubigte Kopien rausgeben.
Keine Originale....

Nun würde ich mich über Feedback freuen:
-Hat jemand ähnliches gemacht? Geht das so?
-Was habe ich von der Aussage "wir geben keine Original-Dokumente raus" zu halten?
-Wir sind ja sicher nicht dass erste unverheiratete Deutsch-kolumbianische Paar mit Nachwuchs in D, oder??
-Denke der Ablauf ist ähnlich wie eine Eheschliessung in D, daher bitte ich um Erfahrungen?
-Die Dame vom OLG hat angeboten sich die pdf Dokumente anzuschauen, allerdings ohne Garantie dass Sie das anerkennt. Möchte nicht xxx€ für die beglaubigte Übersetzung verschwenden wenn Sie nachher doch auf den Originalen besteht. Eure Einschätzung?

Den Infothread zum Apostillieren von Urkunden habe ich gelesen. Allerdings ist in Kolumbien irgendwie die E-Apostille stark in Mode...
Hat also jemand aktuelle Erfahrungen zum Ablauf?

Vielen Dank schon mal!
Christian
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Compadre
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von Compadre »

Die Rechtsprechung in Deutschland stimmt mit dem, was du weißt überein.
Wenn der Familienstand der Mutter „geschieden“ ist braucht ihr: Geburtsurkunde der Mutter sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.
Die Rechtsgrundlagen findest du im §§ 18 – 21 Personenstandsgesetz – PStG / § 33 Personenstandsverordnung / § 8 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Kein Notar in Kolumbien kann Originaldokumente aushändigen. Dort bekommst du, beglaubigte Kopien. Diese kann man, wenn erforderlich überbeglaubigen lassen. Auch das Apostillieren wird von vielen Notaren gegen entsprechendes Entgeld in die Wege geleitet.
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von KolumbienLindaTours »

Genau, ist ja auch logisch - die Geburt eines Kindes in Kolumbien wird von den Eltern in einem Notariat registriert (registro civil). Die Registrierung erfolgt in einem Buch. Anschliessend erhält man eine beglaubigte Kopie aus dem Buch, eine Geburtsurkunde sowie man das aus Deutschland kennt gib es nicht. Für internationale zwecke muss nun diese Kopie apostilliert werden, in Cali machen das einige Büros im Zentrum zum Bsp. Calle 9 No. 5-82 (Der Laden heisst CIC). Für eine Apostille zahlt man um die 40.000COP (die müssen das ja erstmal nach Bogota senden und wieder zurück). Nachdem das Dokument apostilliert wurde, muss es theoretisch in Deutschland übersetzt werden. Ich habe es aber auch schon geschafft, dass in Kolumbien zu übersetzen Lassen und die Übersetzung wiederum apostillieren Lassen, dass ist wahrscheinlich immernoch günstiger als in deutschland übersetzen zu Lassen. Hier in Kolumbien müssen das natürlich staatlich vereidigte übersetzer machen, das oben genannte Büro kümmert sich aber um alles. Eine Seite übersetzen Lassen kostet 35.000COP. Dieses Dokument wurde in unserem Fall in deutschland anerkannt es handelte sich hier auch um eine Geburtsurkunde für ein Ehefähigkeitszeugnis.

hoffnung_2013
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von hoffnung_2013 »

...auch in Deutschland bekommt man keine Originale. Max. eine ABSCHRIFT.
Aus dem gleichen Grund wie hier in Kol. Sie sind nämlich in einem Buch eingebunden.
Gruß
P.
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GKD
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von GKD »

Lieber Chriswl,

Ein Originaldokument gibt der Notar in Kolumbien nicht raus.
(In Deutschland übrigens auch nicht)
Der Ablauf um ein Dokument in Deutschland beglaubigt abzugeben, ist wie folgt:
  1. Beglaubigte Kopie beim Notar einholen.
  2. Die Unterschrift des Notar's wird bei der Superintendencia de Notarías in BOG beglaubigt (ein Stepel mit drei Farben)
  3. Das Dokument wird vom Aussenministerium (Cancillería) mit der Apostille versehen.
  4. Das Dokument wird dann erst von einem vereidigten Übersetzer in Kolumbien (hier ist es billiger) übersetzt.
  5. Das Dokument, beglaubigt bis zur Apostille und übersetzt muss nach Deutschland gesendet werden.
Vereidigte Übersetzer findest Du hier:
--> bogota.diplo.de/contentblob/1526496/Daten/4679543/apostilleunduebersetzerdt.pdf

Aus meiner Sicht, müsstest Du mit folgenden Dokumenten zurechtkommen:
  1. Abstammungsurkunde der Mutter. (Registro de nacimiento)
  2. Heiratsurkunde der Mutter. (registro de matrimonio)
  3. Scheidungsurkunde der Mutter. (Certificado de divorcio)
  4. Registro civil actual der Mutter.
    (1-4: beglaubigte Kopien, legalisiert bis zur Apostille und dann übersetzt)
  5. Gültiger Reisepass.
Viele liebe Grüsse,

GKD

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chriswl
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von chriswl »

Liebe Foristen,

Vielen Dank für das schnelle und reichhaltige Feedback! :klat:

Ihr habt mich sehr beruhigt, ich bin halt auch wegen dieser Formulierung des OLG Stuttgart die Wände hochgegangen.
--> olg-stuttgart.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/oberlandesgericht%20stuttgart/pdf/ko/Kolumbien.pdf
Ein wortgleiches Schreiben haben ich postalisch vom OLG erhalten, allerdings nur bezogen auf Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde...
Wollte 100% sicher sein dass meine Vorgehensweise richtig ist.

Werde den Übersetzer in Cali damit beauftragen, das vollständige "Paket" zu erstellen, wobei der Schrieb vom OLG sich eindeutig nur auf Heirats- und Scheidungsurkunde bezieht.

Mein "Schwager" ist schon unterwegs und wird direkt heute bei einem Übersetzer auftauchen.
Hoffen wir dass diese Dokumente in Papierform den hiesigen Beamten ausreichen... :mrgreen:

Wäre ja zu schön gewesen, wenn man die elektronische Variante der Apostille (geht übrigens sehr gut und fix hier:
--> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/apostilla_legalizacion akzeptiert hätte.... Aber vielleicht so in 20 Jahren :?:

Vielen Dank nochmals für die kompetente Hilfe,
Christian

Karsten
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von Karsten »

Hallo chriswl,

in meinen Dokumentenfällen haben die deutschen Behörden & Gerichte in verschiedenen Städten immer darauf bestanden, dass die Übersetzung span.-> dt. von einem bei einem deutschen Gericht vereidigten ("eingetragenen") Übersetzer durchgeführt wird. Das pos. Beispiel von KolumbiaLindaTours kann ich nach meinen Erfahrungen leider nicht bestätigen.

Der von GKD gepostete Link der Botschaft enthält meinem Verständnis nach "nur" eine Liste von Übersetzern, welche bei den kolumbianischen Behörden registriert / anerkannt sind, nicht aber zwangsläufig in Deutschland. Denn dazu würde n. meiner Kenntnis z.B. auch die Angabe des deutschen Gerichts fehlen, bei dem der Übersetzer registriert ist.

Daher solltest Du ggf. vorher bei Deinem OLG nachfragen, ob sie die apostillierte Übersetzung eines offiziellen Dolmetschers aus Kolumbien akzeptieren werden. Günstiger wäre es nach meinen Erfahrungen in Kolumbien schon.

Alle kolumbianischen Dokumente wurden elektronisch apostilliert und lagen mir daher auch "nur" als eMail mit PDF Anhängen vor. Die deutschen Übersetzer haben
  • das PDF der Apostille einfach ausgedruckt (in s/w),
  • eine (s/w) Fotokopie des Papier"original"dokuments erstellt und
  • beides an ihre Übersetzung angeklammert und mittels Stempelabdrucks die Verklammerung "versiegelt".
Auf der Übersetzung haben sie dann
  • die Übereinstimmung der Fotokopie des Originaldokuments mit dem Papierdokument und
  • die Übereinstimmung des Ausdrucks der Apostille mit dem PDF Dokument bescheinigt.
Dies wurde in allen meinen Fällen ohne Nachfrage anerkannt.

Solltest Du dennoch eine Nachfrage vom OLG etc. bekommen, könntest Du ihnen auch die eMail mit den Original-PDF Dokumenten weiterleiten. Obwohl das apostillierte Dokument, als auch die Apostille als zwei verschiedene PDF Dokumente in der eMail enthalten sind, sind sie über eine Signatur miteinander verbunden. Die Signatur sieht man nur in den PDF Dokumenten Eigenschaften... Notfalls solltest Du auf obige Webseite der dt. Botschaft verweisen.

Viel Glück für Euch !
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GKD
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von GKD »

Hallo an Alle,

Karsten hat da etwas angesprochen, womit er recht hat. Danke für die Unterstützung!! :klat:

Damit die in Kolumbien angefertigte Übersetzung bei einer deutschen Amtshandlung nicht zurückgewiesen werden kann, gibt es die Möglichkeit die Unterschrift des übersetzers von dem deutschen Konsulat in Bogota beglaubigen zu lassen. (Die Übersetzer müssen dort natürlich eingeschrieben sein.)

Dafür muss man, per Internet, eine Termin beim Konsulat in Bogota anfordern.

Mir ist nicht bekannt ob die Honorarkonsule diese Beglaubigung auch austellen.

VLG, GKD.

Karsten
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von Karsten »

Hallo GKD,

danke für Deine hilfreiche Ergänzung.

Ich muss gestehen, dass ich diese Option noch nie ins Auge gefasst habe.
Es wäre daher interessant, ob jemand das so schon mal erfolgreich durchgeführt hat ?
Bei den doch sehr hohen Übersetzerkosten in Dtld. wäre dies eine lohnenswerte Option.

Andererseits sicherlich eine mit einer langen Wartezeit. Denn wer stand heute (06.05.15) einen Konsulartermin in Bogota für diese Kategorie buchen möchte, bekommt frühestens am 03.06.15 einen Termin... :shock: :roll:

Damit wird die Wartezeit im doppelten Sinne "teuer"... :we:

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chriswl
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Beitrag von chriswl »

Hallo Zusammen,

das Thema ist recht komplex und es tauchen immer neue Aspekte auf.
Meine Dokumente sollten nächste Woche per DHL hier eintreffen.

Ich habe nicht persönlich mit dem Service (--> legalapostille.com) gesprochen, aber die sind wohl recht erfahren in solchen Dingen.
Meinem Schwager wurde zugesichert, das man alles wasserdicht macht und diese Art Dokumente regelmäßig für deutsche Behörden beibringt.

Kosten für ALLES(!) inkl. Versand ca. 200€, das ist ein Spottpreis im Vergleich zur Übersetzung in D :oops:

Die Argumente bzgl. Übersetzung kann ich nachvollziehen, jedoch spricht das pdf des OLG immer nur von vollständiger Übersetzung...nichts von wegen beglaubigt...bin gespannt wie der Amtsschimmel darauf reagiert.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, Vielen Dank an Alle für den bisherigen Input!
Wer noch etwas weiß, nur her damit!

Viele Grüße,
Christian
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bastians
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von bastians »

Moin,

meine Erfahrung:

Die deutsche Botschaft in Bogotá, das Ausländer-, das Standesamt und das Kammergericht Berlin haben alle unsere kolumbianischen Dokumente akzeptiert, auch wenn sie in Kolumbien übersetzt wurden. Waren ebenfalls Übersetzer von der Liste der Botschaft, aber das weiß in Berlin wahrscheinlich niemand....

ciao
Bastian

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chriswl
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von chriswl »

Hallo Zusammen,

wie versprochen gebe ich mal ein Update wie es nun weitergeht.
Am 19.05. kamen nun unsere Dokumente aus Kolumbien an, alles doppelt apostilliert (Übersetzung ebenfalls) und schön verpackt mit DHL Doc-Express.

Soweit so gut, wir haben dann umgehend den Antrag auf Anerkennung der Scheidung gestellt und folgende Dokumente abgegeben:
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil (notariell)
Alles jeweils als "Original" (Kopie mit originalen Stempeln) und doppelt apostilliert (Dokument und Übersetzung).

Nun kam heute die Antwort, dass man noch die Heiratsurkunde mit "Eintrag der Scheidung" benötigt :evil:
Ich habe die Heiratsurkunde eingereicht, also das "registro de matrimonio"... da sehe ich aber keinen Vermerk der Scheidung drauf.
Dafür gibt es ja das 7-seitige Scheidungsurteil :?

Man ist also beim OLG Stuttgart der Meinung dass es da noch was anderes gibt... ohh jeee.

Habe den Schwager wieder drauf angesetzt, hoffentlich finden die etwas in der Richtung.
Ich verstehe nicht so ganz warum man Variationen der Dokumente einfordert die ja sehr eindeutig vorliegen.
Vor allem bin ich mir nicht sicher ob es das Dokument in dieser geforderten Form so gibt??

Aber an der Übersetzung in Kolumbien hat man sich bisher nicht gestört, die sind mit Apostillen geradezu geflutet worden.
Der Übersetzer hat auch fleißig vom Verweis auf Ihre Lizenz und ihrem Stempel gebraucht gemacht, das freut den Amtsschimmel sicherlich!

Ich halte Euch auf dem Laufenden,

Viele Grüße Christian
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Ernesto
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Original Urkunden + Apostille aus Kolumbien..Probleme?

Beitrag von Ernesto »

@chriswl

Das Scheidungsurteil des Kolumbianischen Gerichtes muss zu dem Notar gebracht werden bei dem die Ehe registriert ist. Dort wird die Scheidung eingetragen und du erhältst das entsprechende Dokument. Kolumbianische Bürokratie. Dennoch recht einfach zu bewältigen! Viel Glück!
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GKD
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Beitrag von GKD »

@chriswl

Ernesto hat vollkommen recht :klat: , der letzte Schritt in Kol. ist das Scheidungsurteil beim Notar einzureichen wo die Ehe eingetragen ist. Der sollte den Vermerk auf der Heiratsurkunde eintragen.

Danach:
  1. Beglaubigte Kopie beantragen.
  2. Das Doku. zur Superintendencia de Notarios y Registros. (Die Unterschrift des Notars wird beglaubigt)
  3. Das Doku. zum Aussenministeruim, um mit der Apostille zu versehen.
  4. Das Doku. übersetzen lassen.
  5. Dann nach Deutschland senden.
Viel Glück!

GKD.
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