Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

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Alvarez
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von Alvarez »

Hallo,

ich wollte mich mal darüber informieren, wie das aussieht, wenn ich meine Freundin in Kolumbien heirate und dann nach Deutschland mitnehme.

Welches Visum bekommt sie dadurch?

Bin nämlich grad am überlegen ob ich lieber in Florida mit ihr leben soll oder eben Deutschland/Europa...


Grüße
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km18
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von km18 »

Hallo,
um nach einer Heirat in Deutschland leben zu können, benötigt Deine (dann) Ehefrau zur Einreise ein (natioales) FZF-Visum.

Damit sie sich dieses Visum beantragen kann braucht Deine Frau neben einer Heiratsurkunde auch den Nachweis von Sprachkenntnissen in Deutsch im Level A1. Es gibt dafür Prüfungen bei den Goethe-Instituten (und deren Ableger) in Kolumbien.
Nachdem Ihr also geheiratet habt, und nachdem deine kolumbianische Ehefrau Deutschkenntnisse im Level A1 nachweisen kann, kann sie sich ein Familienzusammenführungsvisum (FZF-Visum) beantragen.

Dies muss sie bei der Botschaft in Bogota machen. Da es sich um ein nationales Visum (kein kurzfristiges Besuchs- oder Schengen-Visum) handelt, dauert die Zeit zwischen Beantragnung und Entscheidung zwischen 4 bis 8 Wochen. (Da Eure Papiere auch der Ausländerbehörde Deines Wohnortes zur Genehmigung vorgelegt werden).
Heiraten und Mitnehmen wird wohl nicht mal eben innerhalb einer Woche zu machen sein.

Mit einem solchen Visum kann sie dann in den Schengen-Raum einreisen, sich an Eurem Wohnort anmelden, und sich dann einen anderen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde Eures Wohnorts beantragen. Krankenversicherung müsste auch noch geregelt werden.

So ein nationales Visum wird (glaube ich) eine Gültigkeit von ca 3 Monaten haben. Innerhalb dieser 3 Monate kann sie sich dann den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohnortes beantragen an dem sie dann gemeldet ist.

Wenn der Aufenthaltstitel dann gewährt wurde, wird er wahrscheinlich zunächst befristet sein (= eine sogenannte Aufenthaltserlaubnis, ich vermute, es könnte eine Befristung auf ein Jahr sein). Vor Ablauf der Frist werdet ihr einen weiteren Antrag auf einen weiteren Aufenthaltstitel stellen müssen (die nächste Aufenthaltserlaubnis könnte dann, eventuell eine längere Frist haben). Irgendwann dann, (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) könnte Deine Frau sich dann einen weiteren Aufenthaltstitel beantragen, der dann unbefristet ist (dies ist dann eine sogenannte Niederlassungserlaubnis).

Wichtig für Ihren langfristigen Aufenthalt ist die Aufenthaltserlaubnis. Das Visum dient eigentlich nur für die Einreise und die anschließende Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Gruss
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Alvarez
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von Alvarez »

Danke @km18

Nur dachte ich, dass Kolumbianer seit Dezember Visumsfrei in nach DE einreisen können.
Aber ich merke schon.. es geht eher um die Deutschkenntnisse oder?

Scheint mir ein wenig schwierig, da sie im Moment in die USA musste, wegen ihrer bescheuerten Mutter!

Da kann ich aber wieder herum nicht so einfach hin... :(

Verdammt kompliziert das ganze...
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Don Maximo
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von Don Maximo »

Hallo Alvarez
lass dich nicht entmutigen. Die geforderte Kenntnisse sind sehr gering, die kann sie sich locker autodidaktisch aneignen.
Die Visum Befreiung gilt nur für Kurzaufenthalte bis 90 Tage (Urlaub, Sprachkurse, Seminare Kuren usw., also das sog. Schengen Visum)

Also kann deine Freundin jederzeit nach Deutschland (auch vor der Ehe), muss aber bereits das Rückflugticket gelöst haben...
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km18
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von km18 »

Na... das mit dem autodidaktisch aneignen..... da hab' ich ein bisschen Zweifel... aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

A1 ist ein Einstiegs-Level, und sicherlich noch nicht viel. Ich meine aber, dass auch das gelernt sein will, und je nach Talent/Sprachbegabung und auch Alter Deiner kolumbianischen Frau kann das, meiner Meinung nach, schon sehr variieren....

A1 ist an der VHS meistens bis zum ende des ersten Lehrbuchs einer Sprache.
So Sachen wie: "Hallo" sagen/Begrüßung, Ich bin.... Du bist..., ich wohne/komme aus...
vielleicht noch Sachen aus einem Restaurant (Essen bestellen)....
Es sind sicherlich einfache Dialoge, die grammatikalisch noch einfach gehalten sind. Aber..... IMHO,.... auch die wollen gelernt sein. Dem einen fällt es leichter, dem anderen schwerer. Kann sein, dass es autodidaktisch zu machen ist, kann sein dass nicht... Das wirst du am Besten beurteilen können, Du kennst Deine Frau sicherlich am besten.

Da Du mit Deiner kolumbianischen dann Ehefrau dauerhaft in Deutschland leben möchtest, kommst Du mit einem kurzfristigen Aufenthaltszweck nicht aus. Kurzfristig heisst max. 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, danach Rückflug, und frühestens nach weiteren 90 Tagen erst wiederkommen.
(Abgesehen davon, dass ihr Euch bei einem solchen kurzfristigen Aufenthalt möglicherweise auch eine andere Lösung für die Krankenversicherung überlegen müsstet. Meines Wissens erfodert z. B. eine Familienversicherung bei einer gesetzl. Krankenkasse einen ständigen Wohnsitz Deiner Frau in Deutschland. Den hättest Deine Frau bei einem kurzfristigen Aufenthalt mit gebuchtem Rückflugticket sicherlich nicht)

Langer Rede kurzer Sinn: Deine Frau braucht ein nationales (langristiges) Visum für den Zweck eines dauerhaften Zusammenlebens mit Dir in Deutschland. Sie muss sich das vor ihrer Abreise nach Deutschland, in ihrem Heimatland beantragen.

Euch Beiden auf jedenfall viel Glück!
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bastians
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von bastians »

@Alvarez

Fliegt doch nach der Heirat zusammen nach D (drei Monate darf sie ja). Dann macht sie zwei Monate halbtags einen Deutsvh-Intensivkurs mit A1-Prüfung.
Dann redest Du mit der Auslanderbehörde. Wahrscheinlich muss sie zurück nach Kolumbien um das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, viellieicht ist dia ABH aber auch kulant...
Aber das Deutsch lernen in D an einer deutschen Schule ist mit Sicherheit einfacher und efizienter. Ist naturlich auch eine Geldfrage...

Im übrigen dürfte das erste Visum nach der Einreise für drei Jahre ausgestellt werden, war jedenfalls bei uns so.

Bastian
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Alvarez
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von Alvarez »

Super, danke für die Antworten.

Alsooo.. summa summarum.

Hier Heirat und dann eben den ganzen Kram in DE beantragen.

Was ich nun nicht verstehe, ein bekannter hat eine Phillipinerin geheiratet.

Die spricht aber null deutsch und ich kenn viele Cubanerinnen die auch 0 Deutsch sprechen, jedoch in Deutschland arbeiten und so weiter. Da kann doch irgendwas nicht ganz hinhauen oder?

Das hatte mir meine Schwester übrigens auch gleich als Antwort gegeben.

Ich persönlich finde das sehr seltsam :P

Das entscheidende ist, dass sie eine Arbeitserlaubnis bekommt.. und das so schnell wie Möglich.

--------------------

Ich habe eben etwas interessantes gefunden... Es gibt ja dieses Nationale Visum.

Damit kann man auch arbeiten gehen aber eben nur befristet auf maximal ein Jahr.

Das wäre schon ganz gut.. Weiss zufällig wer, wie schwer das zu bekommen ist?
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bastians
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von bastians »

Moin,

die Regelung mit den A1-Sprachkentnissen gibt es noch nicht so lange (ein paar Jahre?). Außerdem gibt es auch Ausnahmen (z.b. für bestimmte Länder wie USA, Japan etc.) sowie wenn der ausländische Partner studiert hat.

Ich vermute deine Kubanerinenn und die Philipinia sind schon länger in D...

ciao
Bastian
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Alvarez
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Beitrag von Alvarez »

@Bastian

Die Philipinerin ist erst seit einem Jahr ungefähr da.. deshalb macht mich das auch so stutzig.

Aber wie ist noch gleich dieser Punkt, wenn man studiert hat? Das will ich jetzt genauer wissen..
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bastians
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Heirat in Kolumbien: Welches Visum bekommt sie in DE?

Beitrag von bastians »

Moin,

such mal nach Ausnahmen für den A1 Sprachtest. Es gibt da ein paar Ausnahmen und eine davon ist, wenn nicht mit Integrationsproblemen zu rechnen ist. Das soll bei abgeschlossenem Hochschulstudium der Fall sein. Ich habe aber auf die schnelle keine Webseite gefunden wo das ausdrücklich steht. Es kann sein, das diese Ausnahme nur per Rechtsverordnung festgelegt ist.

Du könntest die deutsche Botschaft in Bogotá fragen, die sollten das doch wissen :roll:

ciao
Bastian

John Extra
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Beitrag von John Extra »

Gibts hier in der Sache schon neue Ergebnisse ??
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