Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

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ramklov
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Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von ramklov »

eine eingetragene lebesgemeinschaft, das ist was ich im sinn habe, dazu hab ich noch ein paar fragen:
zugewinngemeinschaft? im positiven sinn? oder kann es sein das ich dann auch für alle kredite haften muss?
gibt es so etwas wie eine unterhaltspflicht für die partner/in, nach der trennung? :glas:


ich habe schon mit einem rechtsanwalt in ö gesprochen aber der konnte mir da auch nicht weiterhelfen, da es in ö keine eingetragene lebenspartnerschaft zwischen mann und frau nicht gibt.

wie wird eine in kolumbien eingetragene lebensgemeinschaft in österreich "rechtlich behandelt"? :read:

danke für eure antworten
ramklov
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Ramiro / Hermannus
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von Ramiro / Hermannus »

@ramklov
Könnte es sein dass Du mit Zugewinngemeinschaft den Vermögenszuwachs während der Partnerschaft meinst ?
Das mit der Haftung für die Partnerin während der Partnerschaft ist auch eine interesantes Thema, wenn ich einmal Zeit habe werde ich mich ausführlich zu den Themen Partnerschaft, Gütertrennung, Ehevertrag usw. beraten lassen , vor allen die Rechtsgültigkeit solcher Verträge ist ein wichtiger Punkt , wenn ich was Handfestes weiß werde ich Dir hier später antworten.
Ich würde auf jeden Fall eine Gütertrennung stipulieren !
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ramklov
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von ramklov »

danke für eure antworten, tja das mit den auskünften und die rechtswirksamkeit der verträge wäre toll.
mein derzeitiger wissenstand es gibt in ö keine eingetragene lebensgemeinschaft zwischen mann und frau, werde mich aber noch weiter erkundigen, denn das kann es einfach nicht sein!!!!!

ramklov
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Ramiro / Hermannus
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von Ramiro / Hermannus »

@ramklov
Wenn Du in Österreich Rechtsauskünfte gratis erhalten willst gehst du einfach auf irgendein Bezirksgericht ,da gibt es wöchentliche Sprechtage wo Richter Auskunft geben und die wissen in der Regel schon Bescheid ,saludos de mi parte
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ramklov
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von ramklov »

sprechtage bei gericht, sozialamt bezirkshauptmannschaft, ak hab ich schon alle durch
ohne erfolg
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vikingo39
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von vikingo39 »

Wenn in Kolumbien Mann und Frau mehr als zwei Jahre zusammengelebt haben geniessen sie die gleichen Rechte als ob sie verheirated wären, mit oder ohne eingetragener Lebensgemeinschaft. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch etwas Besseres findet.
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Renato
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von Renato »

Ich komme soeben von einem Anwalts Termin zurueck. Auch habe ich ihm diese Frage gestellt.
Er meinte, ich sei faktisch verheiratet. Ich lebe mit meiner Alten mehr als 2 Jahre zusammen.
Sie hat das Recht auf 50% an unserem Besitz. Sprich wenn wir uns trennen kann sie die Haelfte der Moebel mitnehmen.
Auch solle ich aufpassen mit einer Wohnung kaufen da sie die Haelfte davon erhalten koennte.

vikingo39
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von vikingo39 »

Renato, ich lebe mit meiner Freundin in Barranquilla seit mehr als anderthalb Jahren, wir haben uns zusammen eine bescheidene Wohnung gekauft und ganz gewiss wird sie die hälfte von der Wohnung erhalten wenn die zwei Jahre um sind und wir uns trennen sollten. Es ist sehr leicht sich in eine attractive, junge und charmante Kolumbianerin zu verlieben und viele Éuropäer gehen blindlings in die Falle die ökonomische Situazion einer colombiana zu verbessern. Ein sehr weiser Mann hat mir einmal einen Rat gegeben: Wohne mit deiner Frau in Kolumbien aber lasse dein Geld ausserhalb des Landes und kaufe nur was du unbedingt brauchst zum Leben. Erstmal sind viele Kolumbianerinnen sehr familiengebunden und nach einiger Zeit sind sie sehr unglücklich in gleich welchem Ausland. Zweitens haben fast alle Frauen hier ein Temperament das ihresgleichen sucht. Sie beherrschen sich eine gute Weile aber früher oder später kommt der wahre Karackter zum Vorschein und man ist den Wutausbrüchen ausgesetzt. Drittens mus man die kulturellen Unterschiede beachten, das Essen, die Musik, die bedingungslose Liebe für die Mutti oder den Sohn und Du als Ehemann oder Liebhaber wirst dann an dritter Stelle stehen. Die nennen das hier 'cola numero tres'. Also viel Vorsicht mit den Fernliebschaften durch das Internet wo man nur die beste Seite von der Frau kennenlernt, vorausgesetzt das sie ehrlich ist was auch nicht immer der Fall ist. Es gibt natürlich Ausnahmen und viele Männer sind sehr glücklich mit ihrer colombiana besonders when sie die Sprache gut beherschen und genügend Geld haben um die Frau mindestens alle drei Monate nach hause zu schicken. Das ist wohl das wichtigste.
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Renato
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Re: eingetragene lebensgemeinschaft

Beitrag von Renato »

Mein Anwalt hat mir geraten, keine Wohnung zu kaufen, wenn ich in diesen Sachen nicht 100% sicher bin. Denn sie koennte auf 50% Anspruch klagen. Da ich jetzt schon "offiziell" verheiratet bin, kann sie z.B. bei einer Trennung 50% der Moebel mitnehmen.
Doch wenn ich beweisen kann, dass die Kohle, welche ich fuer den Wohnungskauf brauche z.B. durch eine Familien-Erbschaft zu mir kam, so haette sie kein Anrecht. Und Kolumbianerinnen streiten bis zum Ende, wenn die im Stolz verletzt sind.

vikingo39
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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von vikingo39 »

Die Kolumbianische Frau hat Anspruch auf die Haelfte des Besitzes des Mannes (Haus, Auto, Moebel, Bankkontos), alles Eigentum was sich in in Kolumbien befindet,
nach zweijaerigem Zusammenleben. Es kann sein dass die Frau Anspruch erhebt auf Eigenteumer des Mannes die sich im Ausland, also ausserhalb Kolumbiens befinden, aber das wird wohl nicht so einfach sein, aber glaube mir, mit dem Besitz in Kolumbien hat sie dort ueberhaupt keine Schwierigkeiten. Ich war auch erschrocken wie ich es herausfand.

vikingo39
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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von vikingo39 »

Panama, wo ich auch gewohnt habe, hat ein aehnliches Gesetz 'fuer den Schutz' der Frau aber dort sind es 5 Jahre. Ich rate allen die es vorhaben die Freundin in Kolumbien einziehen zu lassen oder weniger wie zwei Jahre zusammenleben, sich mit einem Kolumbianischem Anwalt in Verbindung zu setzen wegen einer Guetertrennung. Ich bin kein Unmensch, man sollte nicht so herzlos sein und die Frau nach zwei Jahren auf die Strasse setzen um Geld zu sparen aber es gibt Frauen die keinen Peso verdienen, wegen Untreue zum Beispiel.
Wenn die Frau mit einer Guetertrennung einverstanden ist ist das der beste Beweis dass sie dich nach ganzem Herzen liebt und nicht nur an deinem Geld interessiert ist, was hier sehr oft vorkommt.
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Eisbaer
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Re: Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von Eisbaer »

Es handelt sich um eine Zugewinngemeinschaft. Also alles was in der gemeinsamen Zeit angeschafft wurde kommt in den Topf ;-)

Ein guter Bekannter hat vor kurzem in Medellin eine 500 Millionen Pesos teure Wohnung gekauft. Vor dem Kauf hat er seine Partnerin einen von einem Fachanwalt ausgearbeiteten Vertrag unterschreiben lassen der Bestandteil der Escritura wurde. Dabei verzichtet sie auf alle Rechte an dieser Immobilie. In wie weit das wirklich "wasserdicht" ist weiß ich nicht zu sagen.
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vikingo39
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Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von vikingo39 »

Ich habe mich wohl nicht gut ausgedrückt, also alles was in den zwei Jahren des zusammenlebens angeschafft wurde wird durch zwei geteilt. Auf Eigentum was Du vorher hattest hat sie keinen Anspruch wenn es voll bezahlt war. Solltest Du während des zweijährigen zusammenlebens ein Auto oder ein Haus abzahlen, hat sie Anrecht auf den Gewinn des Hauses, z. B., der innerhalb der zwei Jahre stattfand. Ich glaube man sollte auch vorsichtig mit den Bankkontos sein, also ein separates Konto eröffnen am Tag des zusammenziehens, auf dem sie dann Anspruch auf die Hälfte haben würde.
Es scheint, die haben hier die gleichen Gütertrennungsgesetze wie in sieben Bundesstaaten der USA, Californien, z. B.
Eine legale Gütertrennung vor dem zusammenziehens nennt man hier 'capitulación'

paulwerner
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Eingetragene Lebensgemeinschaft / Kolumbien

Beitrag von paulwerner »

Frage mich schon lange ob es für dieses Thema keine Gesetzesbücher gibt,wo man den Sachverhalt einlesen oder studieren kann.

Tjupuru
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als Deutscher die eingetragene Partnerschaft eingehen

Beitrag von Tjupuru »

Guten Tag alle miteinander,
Ich fliege Anfang Januar nach Kolumbien und möchte dort dann auch leben.
Daher muss ich noch das Visa Problem lösen.

Da meine Freundin Kolumbianerin aus Bogota ist, bietet sich die eingetragene Partnerschaft natürlich an.

Ein Schweizer hat mir erklärt, dass ich dafür erstmal ein paar Dinge organisieren muss.

1) Auszug aus dem Zivilstandesregister / das gibt es aber in der Form scheinbar nicht in Deutschland - weiß jemand wie das nach deutschem Recht heißt?

2) ledigkeits Bescheinigung // da würde ich auch gerne den richtigen Deutschen Fachbegriff wissen.

Und wie lange dauert es bis einem diese Dokumente ausgehändigt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!


Moderation: Beitrag ins bestehende Thema verschoben. Eisbaer - Moderator
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