Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

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Johann Extra
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

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Hallo irrsinde
die Ausländerbehörde sagte mir die einzige Möglichkeit die ich hätte als Hartz IVrer ist, nach Kolumbien zu reisen, dort zu heiraten und dann zurück nach Deutschland und dann muss meine Frau ein Visum für Familienzusammenführung beantragen. Dann wird auch nicht geprüft bei mir.
Gruß Johann

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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

Hallo Ernesto
meine Freundin wohnt in einem eigentlich guten Viertel in Bogota Barrio Las Villas Das Haus in dem sie wohnt ist Ihr Elternhaus, es ist sehr groß 650 qm Wohnfläche sie vermieten auch an Kurzurlauber, Sie hat mit ihrem jüngsten Bruder zusammen eine Firma mit ganz passablen Einnahmen, und ihre anderen Brüder haben auch gute Jobs.
Ich habe das ganze Haus innen und außen über Webcam gesehen und mit den Brüdern und deren Familen gesprochen.
ich würde mal sagen gute Mittelschicht.
Gruß Johann

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Johann Extra
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

Das Problem bei einem Hartz IVrer ist ja das das Geld nicht berechnet ist für zwei Personen und somit müste eine dritte Person mit genügend Einkommen die Verflichtungserklärung abgeben, hinzu kommt das meine Freundin wenn sie hier wäre erst einmal einen Integrationskurs machen müste, weiter ihr Deutsch verbessern und sich dann ebentuell Arbeitssuchend melden müste, somit hat der Deutsche Staat wieder einen Arbeitslosen mehr der Geld kostet und nichts einbringt somit wird das Visum zu 99 % abgelehnt.
Gruß Johann

irrsinnde
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von irrsinnde »

Das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn Du in Kolumbien oder irgendeinem anderen Land heiratest in das deine Frau ohne Visum einreisen kann, dann entfällt die Verpflichtungserklärung. Die Aussage bezieht sich also nur auf die Verpflichtungserklärung. Eine Prüfung über ausreichendem Wohnraum und Lebensunterhalt wird nicht überprüft, wenn keine Regelausnahme besteht. Besteht die, dann wird geprüft egal wo du geheiratet hast.

Ein Visum zur Eheschließung ist umgangssprachlich ausgedrückt ein Familienzusammenführungsvisum vor der Heirat.
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Johann Extra
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

Da ich hier in Deutschland ja nur die Zeit bis zu meiner Rente überbrücken wollte und wir dann sowieso vorhatten nach Kolumbien zurück zu gehen da ich dort mit meiner Rente doch etwas besser leben kann, es würde keine Miete anfallen, nur die Nebenkosten für das eigene Haus, ist die Sache mit dem Partnerschaftsvisum viewtopic.php?f=66&t=800 eine gute Alternative
Gruß Johann

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Johann Extra
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

Hallo irsinnde

erkläre mir das bitte noch mal mit der Regelausnahme......

Gruß Johann

irrsinnde
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von irrsinnde »

Ein deutscher StaatsbürgerIn wird in der Regel nicht überprüft ob genügend Mittel zum Lebensunterhalt oder genügend Wohnraum zur Verfügung steht, wenn er seine ausländische Ehefrau nach Deutschland holt. So wie ich das sehe trifft das nicht auf dich zu. Wenn deine Freundin ihre Deutschprüfung erfolgreich abgelegt hat, dann beantragt ihr das Eheschließungsvisum. Die Verpflichtungserklärung muss ein Dritter unterschreiben, für die Zeit bis zur Heirat benötigt sie eine Krankenversicherung. Nach der Heirat erhält sie zuerst Sozialhilfe, welches der Höhe nach gleich hoch ist wie Hartz IV und nach 3 Monaten Hartz IV. Aber das weisst du sicherlich. Bis zur Ehe sollte deine Freundin nicht bei dir wohnen, sonst wird dir der Mietanteil und möglich noch anderes gekürzt. Erkundige dich darüber.


Familiennachzug zu Deutschen

Die Systematik des Aufenthaltsgesetzes sieht die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) grundsätzlich immer vor. Ausnahmen bestimmen die jeweiligen konkreten Erteilungsgrundlagen.

Bei einem Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil, oder eines ausländischen Elternteiles zu einem deutschen Kind kommt nicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes an (§ 28 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).

Anders kann es sein, wenn es um den Nachzug zum deutschen Ehegatten geht. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist (es besteht dann ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes, wenn ein Regelfall vorliegt).

Ausnahme von der Regel = Regelausnahme
Bei nicht gesichertem Lebensunterhalt kann der Nachzug aber versagt werden, wenn eine besondere Situation vorliegt: ein sog. „Regelausnahmefall“. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es den Ehepartnern zumutbar ist, die Ehe im Ausland zu führen, insbes. also im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.

Erste Anhaltspunkte für eine Zumutbarkeit der Eheführung im Ausland liegen vor, wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte, also z.B. der Deutsche (Mono-Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hat, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt.

Sind diese Anhaltspunkte gegeben, müsste die Ausländerbehörde genauere Prüfungen durchführen.
Diese Prüfungen können dann z.B. beinhalten:

Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland

Einkunftsmöglichkeiten im Ausland

Verfolgungsgefahr im Ausland (insbes. bei ehemaligen Asylberechtigten)

sonstige Unzumutbarkeit der Lebensführung im Ausland (z.B. bei Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten)

etc.

Für die Betroffenen kann es in solchen Fällen unter Umständen einfacher sein, Einkommensnachweise vorzulegen, um zeitaufwändige Prüfungen zur Regelausnahme zu vermeiden.

Wohnraum:

§ 2 Abs. 4 AufenthG

Als ausreichender Wohnraum wird nicht mehr gefordert, als für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung genügt. Der Wohnraum ist nicht ausreichend, wenn er den auch für Deutsche geltenden Rechtsvorschriften hinsichtlich Beschaffenheit und Belegung nicht genügt. Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden bei der Berechnung des für die Familienunterbringung ausreichenden Wohnraumes nicht mitgezählt.

Im Allgemeinen kann man sagen, dass pro Person ab 6 Jahre 12 qm, pro Kind von 2-6 Jahre 10 qm benötigt werden.

Ausreichender Wohnraum wird bei Familiennachzug zu Ausländern benötigt (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Bei Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen spielt die Wohnungsgröße keine Rolle, da es keine Regelung wie den § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gibt. Es darf allerdings keine längerfristige Obdachlosigkeit drohen, da dies einen Ausweisungsgrund im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr.5 AufenthG darstellen würde und die AE abgelehnt werden könnte.
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Beitrag von Johann Extra »

Also mein Wissensstand ist : wenn meine Freundin nach Abschluss des Deutschtestes A1 eine Visum zur Hochzeit in Deutschland beantragt dann werden diese Unterlagen zur Ausländerbehörde nach Deutschland geschickt, die setzen sich mit mir in Verbindung und prüfen, die Größe meiner Wohnung und mein Einkommen.
Die grüße der Wohnung reicht aus, aber meine Hartz IV Satz nicht. Somit müste sofort der Staat für meine Freundin einspringen, spätestens ab der Hochzeit.
Darum sagte mir die Frau von der Ausländerbehörde, ich solle nach Kolumbien fliegen, dort heiraten, dann zurückkommen und meine nun Ehefrau kann ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen, dann werden meine Lebensumstände nicht geprüft und es interessiert auch niemanden was ich an Einkommen habe.
Gruß Johann

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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Johann Extra »

Wenn ich dann also nach Kolumbien fliege, dann kann ich es auch machen wenn ich meine Rente durch habe und dann dort heiraten und gleich dort bleiben das wäre doch aus meiner Sicht einfacher und mit weniger Kosten verbunden.
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Nasar
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Eventuelle Heirat in Deutschland - was brauche ich?

Beitrag von Nasar »

Das Barrio Las Villas ist in Suba dort wo ich wohne. Das ist ganz OK :klat: Du schreibst viel von Kosten und vertiefst dich gewaltig darauf in Kolumbien zu leben, du kennst Kolumbien nicht, dass kann schlecht ausgehen. Wenn die Frau das hat, was du schreibst, warum besuchst sie dich dann nicht einfach einmal? So teuer ist das auch nicht!
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Beitrag von Johann Extra »

Hallo Nasar
nun der Flug nach Deutschland und zurück ist ja nun nicht gerade preiswert, wir sehen uns jeden Tag der Webcam und ich sehe es im Moment als unnütze Geldausgabe. Ich habe eine etwas andere Einstellung zum Leben und bin schon in einigen Länder gewesen. Wenn ich eine Bezugsperson habe kann ich auf der ganzen Welt leben und kann mich auf meine Umgebung gut einstellen, das mit meiner Freundin jetzt in Kolumbien sehe ich als Schicksalsbegegnung, normaöerweise würde ich es auf diese Art nicht machen aber sie ist als Mensch schon etwas besonderes und ich sage mal eine Ausnahmeerscheinung und wir haben großen Vertrauen zueinander und eine große Übereinstimmung unserer Ansichten und Pläne, das habe ich eigentlich selten in meinem Leben erlebt. Ich bin eigentlich in meinem Leben durch alle Höhen und Tiefen gegangen die man erleben kann, ich erwarte nichts besonderes vom Leben auch nicht in Kolumbien, einfach gemeinsam die paar Jahre die man noch hat glücklich sein und mit seiner Partnerin einfach sich des Lebens erfreuen.
Wie lebst Du so dort ? Ich meine wie sieht Dein Tag in Kolumbien so aus.
Gruß Johann
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