⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Hallo ovaroncito,Habe 2 Bemerkungen:
1) Du hast völlig recht, was die Tarife der Reichensteuer betrifft. Es handelt sich um so genannte Grenzsteuersätze, d.h. der höhere Tarif gilt nur für den Anteil des Vermögens, der über dem jeweiligen Grenzwert liegt (Art. 296-2 Nr. 2 Estatuto Tributario).
Interessant ist übrigens, dass derjenige, der Vermögen zwischen 1 und 2 Milliarden COP hat, Reichensteuer in Höhe von 0,125 % auf sein komplettes Vermögen zahlen muss.
Wer hingegen Vermögen knapp unter einer Milliarde COP hat, muss überhaupt keine Reichensteuer zahlen.
Wenn man ganz genau sein will, müsste man zusätzlich erwähnen, dass die Grenzsteuersätze um bestimmte Pauschalbeträge erhöht werden.
Diese Pauschalbeträge sind für
- den Vermögensanteil zwischen 2 und 3 Milliarden COP: 2,5 Millionen COP
- den Vermögensanteil zwischen 3 und 5 Milliarden COP: 6 Millionen COP
- den Vermögensanteil über 5 Milliarden COP: 21 Millionen COP
2) Wie kommst du darauf, dass wer nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, im Rahmen der Reichensteuer sein Auslandsvermögen nicht angeben muss?
3) Es mag sein, dass die Reichensteuer "moderat" ist. Man sollte aber bedenken, dass es in den meisten europäischen Ländern eine Reichensteuer überhaupt nicht gibt. In Deutschland wird das Äquivalent - die "Vermögensteuer" - seit 1997 nicht mehr erhoben.