Steuerpflichtig in 2 Wochen - Diverse Fragen

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Dee-No
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Steuerpflichtig in 2 Wochen - Diverse Fragen

Beitrag von Dee-No »

Buenos dias

In +/- 2 Wochen sind die 183 Kalendertage bereits vorüber und ich werde steuerpflichtig d.h. residente fiscal hier in Kolumbien.

Ich habe zu diesem Thema hier im Forum diverse Beiträge gefunden und gelesen, aber folgende Informationen leider nirgends gefunden (oder allenfalls überlesen):
  • Was muss ich denn nun genau tun d.h. muss ich proaktiv etwas unternehmen oder einfach abwarten bis DIAN irgendwann auf mich zu kommt?
  • Wollen die mein Einkommen & Vermögen per 183. Tag, 184. Tag oder per Ende 2017 wissen?
  • Verlangen die auch Unterlagen/Dokumente/Nachweise?
Muchas gracias für eure Rückmeldungen.

LG
Dino
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@Dee-No: Um deine Frage richtig beantworten zu können müsstest Du uns Deinen Aufenthaltsstatus mitteilen.
Beachte bitte, dass auch der - wer weniger als 183 Tage im Lande verweilt steuerpflichtig sein kann, wenn er entsprechende Einnahmen hat.

Gehe ich einfach davon aus, dass du ein Visum und eine Cédula hast. Dann schaue dir bitte folgende => Aufstellung an. Erreichst Du im Kalenderjahr 2017 eine der dort aufgeführten Summen, dann musst du im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben. Das Datum der Abgabepflicht richtet sich nach den Endnummern Deiner Cédula, die du auf Seite der Steuerbehörde DIAN entnehmen kannst.

Erreichst du keine der Summen, dann brauchst Du nichts zu unternehmen.
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Beitrag von Dee-No »

Ich bin nach wie vor nur als Tourist hier (war eigentlich nicht so geplant, aber das ist ne andere Geschichte).
Deine tolle Aufstellung habe ich bereits gesehen, vielen dank schon mal dafür.
Einkommen habe ich zur Zeit keins, aber mein Vermögen überschreitet den angegebenen Wert.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Du sprichst von auf Dich in Kolumbien eingetragenes Vermögen, wie z.B. eine Immobilie? Laut kolumbianischem Steuergesetz musst/solltest Du diesen Betrag bei der DIAN deklarieren. Viele wissen das nicht, nur Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Du weißt, dass die 183 Tage pro Kalenderjahr zählen, das laufende Jahr (2018) ist noch weit davon entfernt.

Beachte, dass Du als Tourist keine Freibeträge geltend machen kannst. Am besten sprichst du mit einem Steuerberater darüber.
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Beitrag von Dee-No »

Nein, ich spreche von meinem Vermögen in der Schweiz, hier in Kolumbien habe ich aktuell noch rein gar nichts.
Ich habe gedacht, dass das Welteinkommen/-vermögen besteuert wird, oder habe ich dies falsch verstanden?

(Mal abgesehen vom Steuerberater) Gibt es denn niemanden hier im Forum der in der gleichen oder ähnlichen Situation war und mir meine ursprünglichen Fragen beantworten könnte oder gar weiterführend Tipps & Informationen mitteilen könnte?
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Wichtig ist, die Frage richtig zu stellen, soviel Hintergrundinformation zu geben wie möglich, denn nur dann kannst du auch mit Treffern bei den Antworten rechnen.

Was mir immer noch unklar ist, ist folgende Aussage von Dir:
In +/- 2 Wochen sind die 183 Kalendertage bereits vorüber und ich werde steuerpflichtig d.h. residente fiscal hier in Kolumbien

Wie kommst du darauf? Wie schon geschrieben fehlen in diesem Jahr (Kalenderjahr) noch ein paar Tage um auf die 183 Kalendertage zu kommen. Dazu kommt, das du (noch) kein Visum, somit auch keinen Wohnsitz in Kolumbien hast.

Du musst/solltest Dein weltweites Vermögen und Einkommen hier in Kolumbien angeben wenn Du hier lebst. Die Steuern die Du im Ausland bezahlst sowie die Quellensteuer kannst du abziehen. Beachte auch hier, das es zwischen der Schweiz und Kolumbien neue Steuerabkommen gibt die ich nicht kenne.

Bestimmt meldet sich der eine oder andere.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Melde dich doch wieder, wenn Du mehr als die 183 Tage im Kalenderjahr hier bist. Dann erkläre ich Dir das Steuerabkommen gerne. Falls Du in der Schweiz abgemeldet bist, dürfte das im Juli dann der Fall sein. Dann müsstest Du 2019 (so ab Mitte 2019) die Steuererklärung für 2018 machen. (Im nachhinein, gleich wie in der Schweiz.) Aktiv werden musst Du selbst. Kenne einige die wurden nicht aktiv und haben sich in der Schweiz nicht abgemeldet (damit die Schweiz das Vermögen nicht nach Kolumbien meldet) da sie der Meinung sind hier mehr Steuern bezahlen zu müssen. Muss jeder selber wissen ob er das Risiko auf sich nehmen will, zum moralischen Aspekt sage ich da mal nichts. Hängt auch stark vom Zivilstand ab, falls Du verheiratet bist ohne Gütertrennung hast du hier höhere Freigrenzen (Vermögen z.b. 350 T Franken gegen 200 T in der Schweiz. exkl. Liegenschaft die bleibt in der Schweiz Steuerpflichtig.) Falls Du Rentner bist, ist die Rente hier Steuerfrei. etz.
Nebenbei, die Liste von unserem Eisbär beinhaltet die Grenzen zur Pflicht der Erstellung der Steuererklärung, bezahlten musst Du erst bei höheren Beträgen. Daher ist ein Steueranwalt zur Abklärung der Situation empfehlenswert.
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Beitrag von Dee-No »

Irgendwie ist bei mir grad der Wurm drin, ich check's grad echt nicht.

Also, mir hat vor ein paar Monaten eine Dame von der Rechtsabteilung folgendes erzählt...
"Du kannst dich als schweizer Tourist zwar 180 Tage (2x90) pro Kalenderjahr in Kolumbien aufhalten, dies hat jedoch keinen Zusammenhang mit deiner steuerpflicht. Du wirst automatisch steuerpflichtig, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb von 360 Tagen in Kolumbien aufhältst."

Die 360 Tage wären in meinem Fall der Zeitraum 16. Juli 2017 - 15. Juli 2018. 134 Tage habe ich im 2017 verbraucht und im 2018 bisher 37 Tage, ergibt insgesamt 171 Tage.

Vielen Dank für eure Geduld.
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Beitrag von Eisbaer »

@ Dee-No: Da hast Du was falsch verstanden oder die Dame hat sich nicht richtig ausgedrückt.
Wir sprechen hier immer vom Kalenderjahr, damit ist der Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres gemeint.


Die Rechtslage zur Residencia para efectos tributarios ist definiert im Ley 1607 de 2012. Da heißt es:

Permanecer continua o discontinuamente en el país por más 183 días año calendario (no año fiscal) incluyendo los días de entrada y de salida del país, durante un periodo cualquiera de 365 días calendario consecutivos.

Bleiben Sie kontinuierlich oder diskontinuierlich für mehr als 183 Kalendertage (kein Geschäftsjahr) im Land, einschließlich der Ein- und Ausreisetage, für einen Zeitraum von 365 aufeinanderfolgenden Kalendertagen.

Edit: Information, korrigiert. Danke @Fusagasugeño für den Hinweis. Siehe weiter unten im Thema. Eisbaer
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Also gem. Deiner Deutschübersetzung ist es aber genau das Gegenteil so verstehe ich den Schluss. Auch gem Steuerabkommen ist es so, sobald 183 Tage überschritten sind ist mann in anderen Land Steuerpflichtig, Das spielt aber im Falle von Dee-No keine Rolle, zumindest in der praktischen Anwendung.
Ob er jetzt (in 2 Wochen) oder erst im Juli Steuerpflichtig wird, er wird 2019 die Steuererklärung per 31.12.2018 machen müssen. Höchstens bei der Anmeldung für die Steuernummer wird er evt. danach gefragt.
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Beitrag von Eisbaer »

@Fusagasugeno: stimmt was du sagst. Wenn man was liest sollte man es richtig lesen. :oops:

Como se puede observar, es relevante el tiempo de permanencia en el país, que ya no es por periodo gravable (año completo de enero primero a diciembre 31), sino por un periodo cualquiera de 365 días, y si en esos 365 que pueden iniciar en cualquier fecha, se permanece en el país de forma continua o discontinua por más de 183 días, se clasifica como residente fiscal.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Naja, nach 5 Jahren das erste Mal dass ich Dir Widersprechen konnte :lol: :lol: :lol:
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Beitrag von Fusagasugeno »

@ Dee-No also nochmals zu Deinen Fragen:

Wenn Du eine Steuererklärung aufgrund des Einkommens oder des Vermögen machen musst (ohne Liegenschaften in der Schweiz und des Einkommens daraus) dann musst Du selber Aktiv werden. Nehme an du müsstes jetzt Deine Steuernummer beantragen, ich habe das aber erst später, kurz vor Einreichung der Steuererklärung gemacht, war denen auch egal. Diese Nummer wird Dir beim der Direktion des Impuestos oder Rut ausgestellt muisca.dian.gov.co unter dieser Adresse musst Du später (2019) auch Deine Steuererklärung ausfüllen.
Bei dieser musst Du Dein Einkommen und Vermögen Ende 2018 angeben. Unterlagen und Nachweise werden nicht verlangt (bei der Abgabe). Du füllst das Formular aus, ausdrucken und damit auf die Bank. Dies auch wenn Du nichts bezahlen musst. Das Einreichen auf der Bank gilt als Einreichen der Steuererklärung. Falls Du 2 Jahre vom Dian nichts hörst, I.O. sonst erfolgen Nachfragen und dann brauchst Du dann natürlich die Nachweise.
Zu beachten gilt: Der Dian kennt Dein Vermögen in Kolumbien aufgrund Deiner Cedula genau, auch wird Deine Bank in der Schweiz, sobald Deine Bank in der Schweiz erfährt dass Du in Kolumbien Steuerpflichtig bist Deine Steuernummer wissen und dann wird auch dieses Vermögen nach Kol. gemeldet.

Bin mir sicher, dass der Dian z. Zeit mit diesen Informationen nichts macht, das heisst keine Kontrolle der Abrechnung und vor allem der Deklarationspflicht daraus erarbeitet, aber das kann ja ändern.

Natürlich musst Du dich in der Schweiz abmelden, da Du sonst dort auch Steuern bezahlen musst. Liegenschaften Grundstücke und Beteiligungen sowie die Einkünfte daraus bleiben in der Schweiz Steuerpflichtig.

Falls Du ein Restaurant oder ein anderes Gewerbe hier eröffnest würde ich eine korrekte Vorgehensweise empfehlen da Du dadurch so oder so beim DIAN Aktenkundig wirst. Bevor Du aber Deine Steuernummer löst, empfehle ich eine Abklärung der Steuerbelastung durch einen Steueranwalt. Fallst Du Liegenschaften in der Schweiz hast würde ich bei der CH-Botschaft nach einem Fragen, der das Steuerabkommen kennt und es auf der Steuererklärung umzusetzen weiss. Ich habe sogar direkt beim DIAN keinen gefunden.
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Beitrag von Dee-No »

Herzlichen Dank an euch beide!
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