⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:
Jetzt werde doch noch verrückt.Ich habe:
Geburtsurkunde
Auszug aus dem Heiratsregister, in dem steht: div.
Erweiterte Meldebescheinigung, in der steht: div.
Scheidungsurteil
alles übersetzt, vom dt. Notar bestätigt die Unterschrift der vereidigten Übersetzerinn,
vom Landgericht alles apostelliert (natürlich in dt.)
Das erste Notariat in Medellin sagt, AUCH die Apostille muss auch übersetzt werden
Die Übersetzerin sagt, sie darf auf der Apostille NICHTS hinzufügen
Das zweite Notariat in Medellin sagt, alles Quatsch, die Apostille muss nicht übersetzt werden
Aber das kolumbianische Konsulat in D muss alle Papiere legalisieren, also bestätigen.
Das col. Konsulat in Frankfurt Nein, dass braucht man nicht.
Jetzt bin ratlos..
@Cielo, auch das ist Kolumbien