Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

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Caparrapi
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Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

Beitrag von Caparrapi »

Hallo zusammen!

Ich bin etwas unsicher, ob mein Thema in diesem Forum richtig platziert ist. Aber ich versuche es trotzdem und hoffe darauf, dass
mir jemand meine fragen beantworten kann (bevor wir den weg zur Botschaft gehen)

Mein Mann ist Kolumbianer und er beabsichtigt jetzt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Dazu muss er auf die Kolumbianische Staatsbürgerschaft verzichten.
Soweit alles kein Problem.

Kann mir jemand sagen, ob er damit seine Rentenansprüche in Kolumbien verliert.

Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Caparrapi
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donchrisml
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Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

Beitrag von donchrisml »

Deutschland und Österreich sind übrigens die einzigen beiden EU-Staaten, die bei der Einbürgerung von Ausländern darauf beharren, dass auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet wird.

Dies ist der Grund dafür, warum in Deutschland lebende Kolumbianer vor der Einbürgerung in Deutschland Ihren Pass bei einem der kolumbianischen Konsulate abgeben müssen (und dafür auch noch bezahlen müssen. Für den Verzicht auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit verlangt das kolumbianische Außenministerium €55).

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz sieht übrigens "ausnahmsweise" vor, dass der Kandidat für die Einbürgerung seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten darf, wenn sein Heimatrecht die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht erlaubt. Aus diesem Grunde dürfen z.B. in Deutschland eingebürgerte Mexikaner, Kubaner, Argentinier oder Brasilianer Ihren ursprünglichen Pass behalten.

Da das kolumbianische Recht den Verzicht auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit explizit erlaubt, können Kolumbianer Ihre bisherige (kolumbianische) Staatsangehörigkeit nicht beibehalten.

Auf diesem Wege hat Kolumbien seit dem Jahre 2000 über 4000 Staatsbürger an Deutschland "verloren".

De facto wird damit die im Zuge der kolumbianischen Verfassung von 1991 eingeführte Möglichkeit, auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit zu verzichten, zum Boomerang.

Dass Kolumbianer im Gegensatz zum Großteil aller anderen Südamerikaner einen Nachteil erleiden, nur weil Ihre Verfassung ein Mehr an Rechten einräumt, entbehrt jeder Logik, vermag aber angesichts des aktuellen Zustandes der deutschen Einwanderungspolitik kaum zu verwundern.

Soweit ersichtlich hat die kolumbianische Regierung bislang wenig Druck auf die deutsche Regierung ausgeübt, um an dieser Lage etwas zu ändern.

Zurück zur Ausgangsfrage: Der Verzicht auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit hat keine Auswirkungen auf die kolumbianische Rentenanwartschaft.

Abgesehen davon sollte sichergestellt sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge weiterhin in Kolumbien gezahlt werden (entweder in die gesetzliche Rentenversicherung oder in den privaten Rentenfonds).

Und noch ein Hinweis: Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, hat Deutschland kein Rentenversicherungsabkommen mit Kolumbien geschlossen. Deshalb können Rentenversicherungsbeiträge, die in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden, nicht in Kolumbien geltend gemacht werden.

Dolfi
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Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

Beitrag von Dolfi »

Danke, sehr informativ. Meine Frau würde bei der Einbürgerung gerne ihre kolumbianische Staatsbürgerschaft behalten, und man teilte uns mit, dass ginge nur, wenn sie belegen kann, dass ihr durch den Verzicht relevante Nachteile entstehen, z.B. Verlust von Rentenansprüchen oder Erbe bzw. Immobilienbesitz.
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Ernesto
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Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

Beitrag von Ernesto »

@Dolfi

das mit der Rente wurde schon erklärt! Erben (wer denkt an so etwas?), kann sie auch als Deutsche. Immobilien kann sie als Deutsche auch haben.

Dolfi
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Rentenverlust in Kolumbien bei Verzicht auf kolumbianische Staatsbürgerschaft?

Beitrag von Dolfi »

Ja das sagte der Mann von der deutschen Behörde so, dürfte sich damit erledigt haben.
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