Liebe Leser des Forums,
es ist mir eine Freude mitzuteilen, dass wir es in Deutschland geschafft haben, eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) erstritten zu haben, welche auf einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Kolumbien beruht.
Eigentlich sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) bei gesetzlichen Renten (anders: Betriebsrenten, Versorgungswerke) einen Anspruch auf Witwer-/Witwenrente nur vor, sollte eine gültige Ehe (nach deutschem Recht) gewisser Dauer zur Zeit des Todes des Versicherten bestehen.
Der Rentenversicherungsträger hatte zunächst keine Leistung gewährt, auf meinen Widerspruch hin die Entscheidung aber abgeändert. Hierbei wurde mit den sich geändert habenden Lebensverhältnissen argumentiert und insbesondere auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner verwiesen, denen ähnliche Rechte zustehen.
Fazit: Eine in Kolumbien eingetragene eheähnliche Lebensgemeinschaft wurde, nach dem Tod des Versicherten, rentenrechtlich anerkannt!
Ich hoffe dieser Präzedenzfall kann Euch helfen.
VlG.
GKD.
Rente auch bei eingetragener kolumbianischer Lebensgemeinschaft
Hier steht mehr!
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