Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

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moertel59
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von moertel59 »

Hola,
mich interessiert, ob ich als ausländischer Rentner in Kolumbien Steuern auf meine Rente zahlen muss. hat hier jemand Erfahrung?
Würde mich über Informationen sehr freuen.
Saludos de moertel59
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Ernesto
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von Ernesto »

Nach meinem Kenntnisstand und dem derzeitigen Wechselkurs sind Beträge bis etwa 9500 Euro monatlich steuerfrei.
Lese dazu bitte folgendes: http://www.gerencie.com/pensiones-exentas-de-renta-en-colombia.html]Pensiones exentas de renta en Colombia
Dies gilt allerdings nur für Renten, die in Kolumbien gezahlt werden.

Im "Estatuto Tributario" ist festgehalten, dass Renten, die aus dem Ausland kommen, wie ein normales Einkommen gehandhabt werden. Es gibt leider keine Freibeträge, deshalb sind sie in Kolumbien, wie andere Einkünfte auch, zu versteuern.
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moertel59
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von moertel59 »

Buenos dias Ernesto,
vielen Dank für die schnelle und informative Antwort. Ich freue mich sehr, dass ich hier meine Fragen stellen kann und so viel Informationen bekomme. Vielleicht kann ich ja irgendwann mal etwas zurückgeben.

Danke
saludos de moertel59

desertfox
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von desertfox »

Mal das Thema wieder hervorkramen und die Frage auf Rentenzahlungen aus Deutschland spezifizieren.

Wie verhält es sich dann mit der Besteuerung der Rente in Deutschland wenn man den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat. Ist man in Deutschland dann noch immer steuerpflichtig? Hat ein Deutschland Auslandsrentner in Kolumbien da Erfahrung?
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bastians
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von bastians »

Siehe beschränkte Steuerpflicht:

=> wikipedia.org/wiki/Unbeschr%C3%A4nkte_und_beschr%C3%A4nkte_Steuerpflicht_(Deutschland)

Eine deutsche Rente dürfte dabei wohl als Einkommen in Deutschland zählen :roll:

Bastian

hoffnung_2013
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von hoffnung_2013 »

Bastians, hat zu meiner Überraschung Recht.
Allerdings gibt es dann noch den Grundfreibetrag, bei Ehepartnern den doppelten Grundfreibetrag.
Und nur der Betrag, der darüber hinausgeht, ist das "zu versteuernde Einkommen".
Gruß
P.

desertfox
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Fragen zur Steuererklärung in CO bei Vermögen in D

Beitrag von desertfox »

Dazu einige Fragen. Wie wird das Vermögen das z.B. auf einem Konto in Deutschland liegt ermittelt? Muss ich der Kolumbianischen Behörde mein Vermögen im Ausland mitteilen?

Der Steuersatz von 30 % ist ja wohl nur auf die Zinsen fällig, da werden in Deutschland aber schon 25 % Quellensteuer abgezogen, wird das in Kolumbien dann berücksichtigt

Rente bis ca. 9500 Euro sind ja Steuerfrei ..,`das mit dem Vermögen ist mir aber recht unklar..., kann da jemand weiterführende Informationen geben?

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Fragen zur Steuererklärung in CO bei Vermögen in D

Beitrag von hoffnung_2013 »

Es sind 8820,00 Euro für alleinstehende. Das Doppelte bei verheiratet.
Aber wichtig: Erst nach Aufforderung des Finanzamtes muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
Und noch etwas: Wie jeder andere auch kann der Renter Sonderausgaben, Werbungskosten oder Alterentlastungsbetrag gelten machen. Das drückt das zu versteuerende Einkommen erheblich.
Gruß
P.
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Fusagasugeno
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Fragen zur Steuererklärung in CO bei Vermögen in D

Beitrag von Fusagasugeno »

Ich nehme an Du fragst für Kolumbien und die Antwort von Hoffnung bezieht sich wohl auf Deutschland.

In Kolumbien sind pro Person zur Zeit 500 Mio. Vermögen Steuerfrei. Die Einkommenssteuer beginnt so bei 35 Mio., ebenfalls pro Person. Ehepaare werden als Einzelpersonen versteuert. Du musst Dein weltweites Vermögen und Einkommen hier in Kolumbien angeben. Kannst aber die Steuern die im Ausland bezahlt werden also auch die Quellensteuer abziehen. So lese ich es aus dem Formular und ist es sicherlich bei Schweizern so, da wir ein Steuerabkommen haben. Ob es bei Deutschland auch so ist, dafür lege ich keine Garantie ein. Aber meine Interpretation der Steuererklärung würde meinen ja.
Aber Achtung nächstes Jahr gibt es ein neues Steuerreglement, was da alles für Aenderungen kommen ist noch nicht klar.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)

desertfox
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Fragen zur Steuererklärung in CO bei Vermögen in D

Beitrag von desertfox »

Besten Dank für die Infos. In der Tat, ich fragte nach den Regeln für Kolumbien wenn ich meine Rente dort verbringen möchte, das für die Rente und evtl. Erbe für die Kinder falls noch was übrig ist ;-) ) angesparte Vermögen aber in Deutschland am Konto liegt.

Die Freibeträge für Renteneinkünfte in Deutschland sind mir bekannt..., aber selbst wenn ich mit der staatlichen Rente, einer kleinen Firmenrente, Riester etc. eine recht ordentliche Rente bekomme kann ich in Deutschland, wenn ich meinen derzeitigen Lebensstandard beibehalten möchte, das wohl kaum bewerkstelligen. Hobbies und Reisen kosten ja auch was...

Ich werde auch mal meinen Deutschen Steuerberater fragen was man machen bzgl. Auslandsrentner machen kann.., insbesondere die Kolumbianischen Regeln sind mir aber noch ein relativ unbekanntes Buch mit sieben Siegeln..., und zu viel Geld möchte ich auch nicht in Kolumbien bunkern, das weckt nur Begehrlichkeiten von allen Seiten!

maryaqa
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von maryaqa »

hallo, wieviel % zahlt man ab 39000 euro rente jahr? danke

Mirella
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von Mirella »

Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber die letzte Frage kann ich beantworten, da ich es erst gestern gelesen habe. Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht KEIN Doppelbesteuerungsabkommen. Das Einkommen (die Rente) aus Deutschland ist also in Deutschland und Kolumbien steuerpflichtig. Die Freigrenzen von Kolumbien von dt. Renten weiß ich aber nicht. Wenn man in Kolumbien lebt und die deutsche Rente das einzige Einkommen ist, kann man aber in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen und dadurch Steuern sparen. Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es nämlich keinen Freigrenze, d.h. die Rente ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Und das ungerechte dabei ist, weil es dafür keine Tabelle gibt, rechnet das Finanzamt Neubrandenburg (ist für Rentner im Ausland zuständig) zu der Rente den Freibetrag der unbeschränkt Steuerplichtigen oben drauf und daraus ergibt sich der Prozentsatz den man als Steuern zahlen muss. Also wer im Ausland lebt und die Rente aus Deutschland als einzige Einnahme hat, sollte unbedingt den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen.

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Kennt sich jemand mit der Versteuerung von Betriebsrenten (als Einmahlzahlung) aus? Also wenn ich in Rente gehe, erhalte ich die Betriebsrente als Einmahlzahlung (ist in unserem Betrieb so geregelt, dass es bis zu einem gewissen Betrag nur als Einmahlzahlung gibt). In Deutschland muss ich darauf Steuern zahlen, eigentlich auch Krankenversicherung, aber wenn ich vor der Auszahlung aus der deutschen KV austrete, können die dann natürlich keine KV-Beiträge von der Betriebsrente kassieren. Wie ist es aber in Kolumbien? Kann ich die Versteuerung in Kolumbien verhindern, weil es eine Einmalzahlung ist, oder zählt es trotzdem als Einkommen und muss dann versteuert werden?

Hamid
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von Hamid »

Hallo Mirella,

hört sich nach einem Momentum an - der Zeitraum, in dem alles in die gewünschte Richtung laufen muss.

Das alles solltes du gut ausrechnen - was ist günstiger: Lieber erstmal so rüber, als no residente fiscal, weniger als 183 Tage von 365 und KV sowie Steuern in D bezahlen und erst in einem neuen Jahr entgültig hinziehen oder gleich als residente fiscal rüber und dort Steuern und KV bezahlen. Dann aber gilt doch auch in D die Reglung von 183 Tagen - ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Co gibt es nicht. Deine Einmalzahlung wäre als residente fiscal Welteinkommen - keine Ahnung, ob hier die Frage schon beantwortet ist.

Knackpunkt ist also auch der Moment, wenn der Rententräger den Vorgang zur Auszahlung beginnt - wann geschieht dieser? Solltest du zwischen Ende deiner Karriere und Renteneintritt dementsprechend genug Urlaub einlegen?

Das Geld wird dir doch auf ein Konto deiner Wahl überwiesen, wobei es einige Einschränkung geben kann. Also nicht zu jeder Bank und etwas weniger durch die Konvertierung. Das weißt du bestimmt.
Wenn also das Geld auf ein Konto in D geht - sagen wir mal, eines, von dem die Behörden in Kolumbien nicht zwangsweise wissen müssen - gilt dann nicht: Wo kein Kläger, da kein Richter?
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Fusagasugeno
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von Fusagasugeno »

Ich hatte das Problem vor 7 Jahren mit dem Pensionskassenbezug in der Schweiz. In Kolumbien hätte ich dafür normale Einkommenssteuern zahlen müssen. Beziehen konnte ich den in der Schweiz nur nach Auswanderung nach Kolumbien. Also das Problem habe ich gelöst indem ich in der zweiten Jahreshälfte ausgewandert bin.
Mache Dir ein Beispiel: Im August auswandern, und du wirst im Februar des Folgejahres in Kolumbien Steuerresident. Das heist erst das Einkommen ab dem Folgejahr wird Deklarationspflichtig.
Das heist alles Einkommen das Du zwischen August und Dezember generierst fällt durch das Raster was Kolumbien betrifft, auch wenn Du bereits hier Wohnst.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)

Mirella
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Besteuerung von Rentnern in Kolumbien

Beitrag von Mirella »

Danke Fusgasugeno. Kann man denn in deinem Beispiel zwischen August und Dezember bzw Februar auch schon in die kolumbianische Krankenversicherung? Wobei das bei mir nicht gehen würde, denn die Auszahlung der Betriebsrente erfolgt normalerweise im Kalenderjahr, dass nach dem Renteneintritt folgt, also wenn jemand z.B. im Juli 22 in Rente geht, erfolgt die Auszahlung im Januar 23. Nur bei mir bin ich mir nicht sicher, wann die Auszahlung erfolgt, da muss ich mal genau nachfragen. Denn ich habe im Dezember Geburtstag und der Arbeitsvertrag endet dann am 31. Dezember, also ab Januar Rente (leider jetzt noch nicht, sondern erst in etlichen Jahren). Nun bin ich mir nicht sicher, ob für die Auszahlung der 31.12. (also der letzte Arbeitstag) gilt oder der 1. Januar (der 1. Rententag). Würde der 31.12. gelten, bekäme ich die Betriebsrente direkt im Januar. Wenn aber der 1. Januar gilt, dann käme die BR 1 Jahr später (was besser wäre). Ich hab jetzt auch nochmal nachgelesen, also der Betrag für die Auszahlmöglichkeiten wurde geändert. Bis 33T als Einmalbetrag, bis 45T entweder als Einmalbetrag oder in Raten oder auch nen Teil als Einmalzahlung und der Rest als lebenslange Rente. Nur die Firma hatte vor paar Jahren einiges geändert, das Aufbaukonto (wo wir selbst einzahlen konnten vom Lohn) wurde eingefroren und ein neues Beschäftigenkonto zu anderen Bedingungen eingeführt (in das wir auch selbst einzahlen). Beim Basiskonto (das die Firma allein bezahlt) wurde die Verzinsung gesenkt (von 6% auf 5,5%). Allerdings galten für den Beginn der Änderungen verschiedene Zeit, je nachdem seit wann man in der Firma ist (bin seit 26 Jahren da). Bei den alten Bedingungen ging bis zu 100T die Auszahlung nur als Einmalbetrag. Jetzt weiß ich nicht, ob für mich die alten Bedingungen zwecks Auszahlung zählen oder die neuen. Auf 100T komme ich nicht mehr, hab jetzt gerade mal etwas über 50T (alle 3 Konten zusammen). Ich schätze mal, dass ich auf etwa 60-65T komme bis zur Rente und von dem Betrag wäre die KV ziemlich hoch, deshalb wollte ich vor der Auszahlung aus der dt. KV raus (dann können die auch nichts von der Betriebsrente nehmen).
Wegen nem Konto hatte ich mir mal dieses Wise (https://wise.com/de/borderless/usd-account) angeschaut. Dort könnte auch die Rente ohne Gebühren überwiesen werden, da man bei wise ein "IBAN Konto" machen kann. Vielleicht hat ja hier schon jemand Erfahrungen mit dieser Bank.
Was Urlaub angeht, ist es eigentlich einfach. Ich werde mittels Altersteilzeit spätestens mit 63 aufhören zu arbeiten und mit 65 in Rente gehen. Je nachdem, ob ich nur die tarifliche Altersteilzeit (4 Jahre) machen kann oder ob bis dahin die Firma innerbetrieblich auch für Nicht-Schichtarbeiter eine längere Laufzeit anbietet. Derzeit gibt es innerbetrieblich nur für Schichtarbeiter Altersteilzeit bis zu 6 Jahren Laufzeit. Bei 6 Jahren ist es ebenso wie bei 4 Jahren, die erste Hälfte arbeitet man weiter in Vollzeit mit 80% Gehalt und die zweite Hälfte ist man zuhause ebenfalls mit 80% Gehalt. Was man verliert ist Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Aber dafür, dass man trotz 80% Gehalt nur die Hälfte arbeitet, ist das nicht schlimm. Und Rentenbeiträge werden in der gesamten Altersteilzeit für 90% Gehalt eingezahlt. In der passiven Phase, also der zweiten Hälfte der Altersteilzeit habe ich dann Zeit, um das Land zu bereisen und etwas kennen zu lernen.
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