Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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ColombiaOnline
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von ColombiaOnline »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Das ist der Haken! Keiner wird informiert von den Behörden! Da werden viele sich noch wundern.

@tampoco

die neuen Cédulas sollen fälschungssicherer sein. Nur, was wird in Kolumbien nicht gefälscht? Fotos der Cédula stehen schon länger hier im Forum. viewtopic.php?f=31&t=916#p47931
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donchrisml
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von donchrisml »

Heute morgen ist unser kritischer Artikel zur Annullierung der unbefristeten RE-Visa in der Tageszeitung "La República" erschienen.

Er kann unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.larepublica.co/visa-de-resid ... B3n_221951

Der Artikel wurde übrigens unter dem alleinigen Namen meiner Kollegin Lina Fernández veröffentlicht. Mir wurde geraten, die kolumbianische Regierung als Ausländer lieber nicht offen für ihre Einwanderungspolitik zu kritisieren, weil dies zu persönlichen Nachteilen führen könnte.

An dieser Stelle wollte ich betonen, dass die Idee für den Artikel in diesem Thread geboren wurde. Deshalb herzlichen Dank an alle, die hier mitgeschrieben haben.

Sollte es irgendeine Resonanz von Seiten der Cancillería oder anderen Stellen geben, werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

Außerdem wollte ich Euch informieren, dass nächste Woche Nichtigkeitsklage gegen die Annullierung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse vor dem Consejo de Estado eingelegt wird (so genannte acción de nulidad por inconstitucionalidad).

Sollte die Klage Erfolg haben, werden die entsprechenden Bestimmungen im Dekret 834 allgemeingültig für nichtig erklärt.

Die Erfolgsaussichten sind eher gering, denn Einwanderungspolitik steht grundsätzlich im Ermessen der Regierung. Wir denken aber, dass die Klage einen Versuch wert ist.
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

@donchrisml
Danke für Deine gute Arbeit! Dann hoffen wir mal, daß die Klage erfolgreich durchgeht.
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Ernesto
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Diskussion zum Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten)

Beitrag von Ernesto »

Danke für den Link zum Artikel. Zur erwähnten Klage, gibt es einen Zeitrahmen in dem eine Entscheidung fallen "muss" oder kann es sich über Jahre hin ziehen? Meine pers. Meinung zu der neuen Einwanderungspolitik ist, das sich bestimmt einige davon abhalten lassen um in in Kolumbien ansässig zu werden. Alle fünf Jahre ein neues Visum, ein neuer Ausweis, das sind Kosten die so mancher nur schwer aufbringen kann. Auch die damit verbundene Lauferei, NEIN DANKE. Nicht zu vergessen das Risiko, das die Behörde sagt, SIE SIND UNS ZU ARM, SIE BRAUCHEN WIR NICHT.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Ich habe mich bei einem Fachanwalt hier in Medellín schlau gemacht. Dieser erklärte mir, dass eine "acción de nulidad por inconstitucionalidad" nicht von einem Ausländer durchgezogen werden kann. Auch meinte er, das seine Kosten in keinem Verhältnis für einen verlorenen Prozess stehen, denn die Aussicht zu gewinnen besteht nach seiner Auffassung nicht, zumal der Prozess durch einen Dritten geführt wird. Fand ich gut die Antwort. Abgesehen davon wird dies die Einwanderungspolitik weiter einschränken! Bananenrepublik war schon immer meine favorisierte Bezeichnung für Kolumbien.

chalshokhi
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Beitrag von chalshokhi »

Ich verfolge dieses Thema schon laenger. Habe mich jetzt angemeldet und werde mich zu gegebener Zeit ausfuehrlicher dazu melden.
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donchrisml
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Beitrag von donchrisml »

Die acción de nulidad por inconstitucionalidad (Art. 135 des Código de Procedimiento Administrativo y de lo Contencioso Administrativo = Ley 1437 de 2011) ist kostenlos (siehe Art. 171 Nr. 4 Satz 3 des CPACA).

--> alcaldiabogota.gov.co/sisjur/normas/Norma1.jsp?i=41249

Richtig ist, dass diese Klageart nur kolumbianischen Staatsangehörigen offen steht.

Allerdings ist eine persönliche Betroffenheit durch die beanstandeten Regelungen keine Zulässigkeitvoraussetzung.

Im Rahmen der accion de nulidad por inconstitucionalidad prüft der Consejo de Estado abstrakt, ob die beanstandeten Normen mit der kolumbianischen Verfassung in Einklang stehen.

Insofern ähnelt das Verfahren zum Beispiel der bayrischen Popularklage. Dabei prüft der bayerische Verfassungsgerichtshof, ob eine Norm gegen die Bayerische Verfassung verstößt, ohne dass eine persönliche Betroffenheit darzulegen ist.

Das Verfahren vor dem Consejo de Estado ist relativ zügig.

Nach Einreichung der Klage und Zuleitung an einen bestimmten Magistrado (so genannter reparto) hat der Consejo de Estado 10 Tage Zeit, um über die Zulässigkeit der Klage zu entscheiden.

Danach hat die kolumbianische Regierung 10 Tage Zeit, um sich zu der Klage zu äußern (contestación de la demanda). Außerdem können während desselben Zeitraums kolumbianische Bürger (das heißt keine Ausländer) in dem Streit intervenieren, um z.B. neue Argumente vorzutragen.

Danach ist dem Procurador General de la Nación ein Zeitraum von 10 Tagen zu gewähren, in dem dieser seine Stellungnahme (concepto) abgeben muss.

Nach Ablauf dieser 10 Tage hat der Magistrado innerhalb von 14 Tagen ein Urteil zu entwerfen.

In den folgenden 20 Tagen muss dann das Plenum des Consejo de Estado (Sala Plena) ein Urteil fällen. (Wenn andere Klagen anhängig sind, die verfassungsrechtlichen Vorrang genießen, kann die Entscheidung aber etwas länger auf sich warten lassen.)

Ich bin zuversichtlich, dass wir noch vor dem kritischen Datum (24. Juni 2015) eine Entscheidung des Consejo de Estado haben.

Zu den begrenzten Erfolgsaussichten habe ich mich schon geäußert.

Da das Verfahren kostenlos ist und eine Vielzahl von ausländischen Residenten in Kolumbien betrifft, bin ich trotzdem davon überzeugt, dass es einen Versuch wert ist.

Warum dieses Verfahren die kolumbianische Einwanderungspolitik weiter einschränken sollte, ist mir rätselhaft.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Das der Prozess kostenlos ist, sagt nicht, dass er kostenlos ist, denn ich glaube nicht, dass ein professioneller Anwalt einen Mandanten kostenlos vertritt. Das mit der Dauer ist für mich verständlich. Kurz gesagt, kann es länger dauern. Da die persönliche Betroffenheit durch die beanstandeten Regelungen keine Zulässigkeitvoraussetzung sind, das habe ich mittlerweile auch verstanden. Nur macht es keinen Sinn, wenn der Bananhändler vom Marktplatz aus purer Langeweile so eine Klage anstreben würde. Ein Land wie Kolumbien in dem Menschenrechte jeden Tag missachtet werden, da lächelt man doch nur an den verantwortlichen Stellen über solch eine Klage. Auch wenn der Bananenhändler einen deutschen Angestellten hat, wird er den doch eher gegen einen anderen ersetzten, als vor Gericht zu ziehen. Ob es die Kolumbianische Ehefrau tut, ist auch fraglich, vielleicht freut sich die eine oder andere ihren Mann einfach loszuwerden. :lkom:
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donchrisml
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Beitrag von donchrisml »

Im Rahmen der acción de nulidad por inconstitucionalidad vor dem Consejo de Estado gibt es keinen Anwaltszwang.

Das heißt, der Kläger kann die Klage selbst (ohne Anwalt) einlegen.

In der Klageschrift müssen die Vorschriften der Verfassung genannt werden, die angeblich verletzt sind und es muss begründet werden, warum diese Vorschriften verletzt sind.

Unser oben genannter Artikel enthält bereits einige wesentliche Argumente.

Das Verfahren ist übrigens ein rein schriftliches Verfahren. Nach Einreichung der Klage kann man nur noch auf das Urteil warten.

Dass die consejeros über die Klage lachen, glaube ich nicht.

Das Problem sehe ich eher in der staatlichen Kompetenzverteilung, wonach das Aufenthaltsrecht prinzipiell im Ermessen der Regierung steht.

Ich denke, wir sollten trotzdem dagegen vorgehen.

Die neue Regelung hat viele Expats in Kolumbien erzürnt.

Hier ein Kommentar aus einem amerikanischen Forum zum Thema:

"For me, this is a deal breaker as I may not qualify under the same circumstances as when I first received my permanent residency. As everything in life, things change. Colombia has been my home for almost 10 years I have property, friends, a business and now I need to start rethinking this."
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schweizer
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Beitrag von schweizer »

Informativ geworden dieses Thema. Erni ist manchmal etwas krass in seiner Wortwahl, dennoch glaube auch ich das die Consejeros und andere sich ein "Lächeln" nicht verkneifen werden. Warten wir es ab. Ich selbst bin nicht mehr betroffen, da meine Frau und ich uns entschieden haben unser Leben in Europa fortzusetzen. Einfach der besseren Aussichten wegen.

hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

@Schweizer, wie lange warst Du denn hier in Col?
Gruß
P.
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schweizer
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Beitrag von schweizer »

@hoffnung_2013, gut sieben Jahre. Großteils in Bogotá, die letzte Zeit nah bei Medellín. Bin froh über die getroffene Entscheidung.

hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

Viel Glück!
Gruß
P.

scooby
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Beitrag von scooby »

Das gehört vielleicht nicht mehr in diesen Thread, aber ich fände es sehr hilfreich, wenn du die Gründe für deine Entscheidung mit uns teilen könntest. Welche besseren Aussichten?

tampoco
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Beitrag von tampoco »

ich denke mal Sicherheit, Gesundheitssystem, Lebensqualitaet, Arbeitsmoeglichkeiten etc.
Gut leben in Kolumbien ist sehr teuer, das kann man in Europa billiger,was nicht heisst das es besser ist, alles hat seinen Preis.

hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

Exact!Ich denke man kann auch besser leben in Europa, zumindest beim Essen, Trinken, Ausgehen, halt Lebensqualität. Aber das ist Off-Topic hier.
Gruß
P.
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