[Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Ernesto
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[Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Beitrag von Ernesto »

Nun wurden die Dekrete zum Ausländerrecht zusammengeführt (400 & 834). Werde ich mir am Wochenende zu Gemüte führen.



Die Diskussionsbeträge zum Decreto 1067 de 2015 viewtopic.php?f=31&t=11920 wurden abgetrennt und als eigenständiges Thema erstellt. Vorher lief die Diskussion hier: Decreto 834 de 2013 (Visaangelegenheiten) viewtopic.php?f=31&t=10981

Eisbaer - Moderator
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Eisbaer
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[Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Beitrag von Eisbaer »

@Ernesto, dann hoffe ich sehr auf deine produktiven Beiträge zu diesem wichtigem Thema!

Ab dem Kapitel 11, Seite 61 wird das Thema VISUM behandelt. Nun hatte ich Zeit dort etwas zu lesen. Mich wundert, das auch in diesem neuen Dekret, welches sehr unübersichtlich strukturiert ist, nicht explizit dargestellt wird ab wann das Residentenvisum mit unbegrenzter Gültigkeit erneuert werden muss und dadurch in ein Visum mit 5 Jahren Gültigkeit umgewandelt wird. Das es dieses Visum noch gibt, entnimmt man dem Artikel 2.2.1.11.4.5 welcher unter Bezug auf die Cédula sagt:

La Cédula de Extranjería expedida a quienes se les haya otorgado visa con término indefinido con anterioridad al dia 25 de abril de 2013 deberá ser solicitada y expedida cada cinco (5) años.
Ich will an dieser Stelle nicht lange um den heißen Brei herum reden. Meine Deutung der aktuellen Sachlage ist, das derjenige der vor dem 25 April 2013 ein unbefristet gültiges Residentenvisum in einem heute noch gültigen Reisepass bekommen hat, dessen Visum ist bis Ablauf dieses Passes gültig, denn das Gesetz sagt, das sich ein Visum für das Land Kolumbien in einem gütigen Reisepass befinden muss! Wird dann das Visum umgeschrieben (Traspaso), greift die neue Gesetzgebung, welches die Gültigkeit auf 5 Jahre reduziert.

Anmerken möchte ich noch, dass die Praktik mit dem gültigen Reisepass nicht von allen Mitarbeitern bei Migración Colombia umgesetzt wird! Hier spreche ich aus eigener Erfahrung! Ob es einen erlaubtem Ermessensspielraum gibt oder aus Unwissenheit gehandelt wird, weiß ich nicht.

Ich freue mich sehr auf weitere Beiträge zu diesem Thema.
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schweizer
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Beitrag von schweizer »

Ist dies schon rechtskräftig oder unterliegt es wieder einem Zeitrahmen von zwei Jahren? Danke.
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Ja, dieses Dekret ist rechtskräftig, und zwar seit der offiziellen Veröffentlichung. Mir liegt es in gedruckter Forum vor, so ist es etwas einfacher zu lesen.

hoffnung_2013
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Cédulas de extranjería

Beitrag von hoffnung_2013 »

Hi,
der dt. Honorarkonsul in Medellin hat kürzlich in einem E-Mail geschrieben:

1. Según información de Migración Colombia, las cédulas de extranjería deben estar renovadas hasta el 24 de julio de 2015.

Auch wenn ich mich jetzt wiederhole (im Thread zum Decreto 1067 de 2015 hatte ich schon mal eine ähnliche Frage)und ihr mich ev. zum kompletten Idioten erklärt, müssen wirklich ALLE cédulas de extranjería umgeschrieben werden? Hintergrund: Ich war nämlich, bei der Migracion in Medellin und die erklärten mir, das meine cédula bis zum Oktober dieses Jahr gültig ist, wie mein Visum auch.
Gruß
P.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

@hoffnung_2013: Ich habe den Beitrag nach hier verschoben. Der von Dir erwähnte Thread zum Decreto 1067 de 2015 ist dieser hier, Deine Frage kam in der Diskussion zum Decreto 834 de 2013.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Deine Cédula de Extranjería von Migración Colombia ausgestellt wurde. Könntest Du bitte das Ausstellungsdatum nennen.
Wenn Du bei Migracion Colombia warst und Dir dort gesagt wurde, dass Deine Cédula die gleiche Gültigkeit hat wie das Visum, dann ist das 100% ok!
Der Artikel 34 des Dekret 834 aus dem Jahr 2013 sagt:

Vigencia de la Cédula de Extranjería. La Unidad Administrativa Especial Migración Colombia expedirla Cédula de Extranjería por un termino igual al la vigencia de la visa del titular.

Du hast es richtig gemacht, bei Migracion nachgefragt, denn das ist die zuständige Behörde für die Cédulas de Extranjeria in Kolumbien.
Beide Dekrete wurden sehr schwer verständlich verfasst.
Für mich ist klar, dass wer noch eine Cédula von der ehemaligen Behörde DAS hat, der muss diese zum genannten Datum erneuern!
Das Honorarkonsulat, welches das erwähnte Schreiben verfasste - hat wohl unwissend, unvollständige Angaben gemacht.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es bei Migración Colombia eine andere Auffassung bzw. Auslegung des Decreto 834 de 2013 in Bezug auf die Gültigkeit der Resident Cedula de Extranjeria, welche im Format von Migracion erstellt wurde, gibt!
Im Artikel 75 des gleichen Dekrets steht:

Los Extranjeros titulares de Visa de Residente (RE), sin excepción, deberán presentarse ante la Unidad Administrativa Especial Migración Colombia para renovar su cédula de extranjería dentro de los veinticuatro (24)meses siguientes al la entrada en vigencia des presente decreto.
Es gibt bestimmt noch viele Unklarheiten zu den Dekreten, über eine rege Beteiligung an dieser Diskussion würde ich mich sehr freuen.
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hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

@Eisbaer, vielen Dank für Deine Mühe und Deine Aufklärung.
Meine Cédula ist am 17.10.2012 ausgestellt worden und läuft ab am 16.10.2015.
Sie scheint auch schon der "neue Typ", also mit Hologramm etc. zu sein.
Gruß
P.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Durch den Erlass des Decreto 4062 de 2011 ersetzt Migracion Colombia das ehemalige DAS. Deine Cédula wurde von Migración vor Erlass des Decreto 834 de 2013 ausgestellt! Hier bauen die verschiedenen Auslegungen dieses Dekrets auf!
Einige meinen, das alle Cédulas die vor diesem Dekret ausgestellt wurden erneuert werden müssen, andere denken, das bezieht sich nur auf die, die, die ein Resident-Visum haben. Wieder andere sagen, das alle Dokumente von Migración, egal welchem Ausstellungsdatum bis auf das aufgedruckte Verfallsdatum gültig sind. Ein herrliches Durcheinander.
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hoffnung_2013
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Beitrag von hoffnung_2013 »

Also, ich habe mich jetzt entschlossen, einfach zu warten bis ich im Oktober mein neues Visum erhalte und beantrage anschließend eine neue cedula.
Gruß
P.
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Eisbaer
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Beitrag von Eisbaer »

Heute wollte ich kurz erinnern - das in zwei Tagen die Frist zur Beantragung der neuen Cédula de Extranjeria abläuft! Das bezieht sich auf die, die noch ein Dokument der nicht mehr existieren Behörde D.A.S haben!

Si usted es extranjero residente en Colombia tiene plazo hasta el 24 de julio para renovar su cédula de extranjería.
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donchrisml
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Jetzt also doch: RE-Visum wieder unbefristet

Beitrag von donchrisml »

Das RE-Visum (visa de residente) ist jetzt wieder unbefristet gültig.

Dies geht aus der resolución 5512 de 2015 des kolumbianischen Außenministeriums hervor.

Im Jahre 2013 war die Gültigkeit der RE-Visa zwischenzeitlich auf 5 Jahre begrenzt worden (Decreto 834 de 2013). Diese Begrenzung hat zu Unmut unter ausländischen Langzeitresidenten geführt und wurde hier im Forum kontrovers diskutiert.

Meine Kanzlei hatte in einem Presseartikel die kolumbianische Regierung für die Reduzierung der Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre kritisiert:

=> larepublica.co/visa-de-residente-indefinida-en-v%C3%ADa-de-extinci%C3%B3n_221951

Mit der resolución 5512 hat die kolumbianische Regierung jetzt ihre Position revidiert.

Damit stehen Ausländer, die in Kolumbien langfristig leben möchten, wieder auf einer sicheren Grundlage.

Zur Abwechslung daher mal ein paar lobende Worte für die kolumbianische Regierung ;)

=> larepublica.co/%C2%BFc%C3%B3mo-obtener-la-visa-de-residente-en-colombia_344266

Eine Frage bleibt noch: Was passiert mit den RE-Visa derjenigen Ausländer, die ab dem 24. Juli 2013 den traspaso durchgeführt haben (so wie es Vorschrift war) und denen ein 5 Jahre gültiges RE-Visum ausgestellt wurde?

Diese Frage wird in der resolución 5512 nicht beantwortet.

Danach werden die 5 Jahre gültigen RE visa in unbefristet gültige RE-Visa (visa indefinida) umgedeutet (ohne dass weitere Schritte erforderlich sind).

Eine Einschränkung im Vergleich zum Rechtszustand vor 2013 gibt es allerdings: Alle 5 Jahre muss man den traspaso machen, d.h. das im Reisepass eingeklebte Visum muss erneuert werden, kostet USD $52).

Der traspaso hat aber mit der Gültigkeit des Visums (vigencia) nichts zu tun. Eine materielle Prüfung der Voraussetzungen der Erteilung des RE-Visums findet beim traspaso nicht statt.

Es muss aber nachgewiesen werden, dass man sich in den letzten 5 Jahren nicht mindestens 2 Jahre am Stück außerhalb Kolumbiens aufgehalten hat (mit dem certificado de registros migratorios), ausgestellt von Migración Colombia.

Das leidige Thema mit der Abschaffung der unbefristeten RE-Visa ist mit Geltung der resolución 5512 endlich vom Tisch.
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Macondo
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Re: [Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Beitrag von Macondo »

@donchrisml
Das sind aber gute Nachrichten. Wie Du weisst hatte ich mein unbefristetes RE-Visum seit 15 Jahren und ich habe mich sehr über dieses unleidige Thema geärgert. So, dann war also alles nur ein schlechter Scherz von der kolumbianischen Regierung? Die ganze Behörden-Rennerei verbunden mit Kosten für das neue Visum, war eine damals sehr zeitraubende Angelegenheit; man will ja seine Papiere in Ordnung halten. Mal sehen was sich die Regierungsbeamten als nächstes ausdenken...es wird nie langweilig hier...
Jedenfalls danke vielmals für Deine Informationen.
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Nasar
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Beitrag von Nasar »

:klat: ...es wird nie langweilig hier... :klat:
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.

tampoco
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[Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Beitrag von tampoco »

naja wenigstens muss man nicht alle 5 Jahre ein neues Visum beanragen mit all den Kosten und Formalitaeten,da ist diese Loesung schon ein brauchbarer Kompromiss.

albi
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[Diskussion] Decreto 1067 de 2015 / Kolumbien

Beitrag von albi »

so mal meine neusten erfahrungen
ich habe noch eine Cedula von der DAS ......wie schon oben erwaehnt wurde braucht man offenbar das visum nicht mehr zu erneuern
Der Grosse Aerger ....da ich die sache mit dem erneuern der cedula der DAS nicht mitbekommen habe ,wird man mir nun ein prozess machen
ich bin weiss wie oft ein und ausgereist seit das gesetz gemacht wurde ,,,niemand bei der migracion hat etwas gesagt ...auch nicht im november als meine cedula ich hab bei der ein-und ausreise immer meine cedula vorgelegt !!!!!!
schon " abgelaufen " war .....zudem war ich wegen meiner mutter bei der migracion und der herr der uns damals betreut hat ,hat keinen pipser gesagt
dass die cedula ungueltig wird .....genau derselbe Herr wird mir nun den prozess machen bzw klagt mich an
die androhung laueft auf 7 Salarios minimo ...
sie haben : meine adresse ,meine email ,meine telefonnummer ...man haette ja mal anrufen oder schreiben koennen
und nun wird mir erzaehlt ich haette mich informieren muessen ,es waere ueberall veroeffentlicht worden ....was eine luege
zudem wohne ich sehr entfernt auf dem land
ich habe den beamten der migration erklaert dass ich damit nicht einverstanden ,denn ich muss ja wohl auf ein staatliches dokument vertrauen koennen
oder auf was denn sonst ????? wenn man darauf nichtmal mehr vertrauen kann da Platzt einem doch der Kragen vor wut

bitte meinen betrag verschieben falls ich ihn in einer falschen kategorie gepostet habe
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