Weches Visa als Freelancer?

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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carodiconda
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von carodiconda »

Hola,

ich würde demnächst gerne zu meiner Freundin nach Medellin ziehen.
Jedoch am Anfang erstmal weiter als Freelacer arbeiten.

Hat jemand Erfahrungen ob man so überhaupt chancen auf ein Arbeitsvisum hat ?

Saludos
Andy
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Ernesto
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von Ernesto »

:wil: carodiconda

Klar kannst du auch selbstständig arbeiten.
Am einfachsten wäre das mit einem Visum über deine Freundin Visa Temporal, TP-10. Drei Jahre gültig. Mit diesem Visum darfst du arbeiten und, nach den drei Jahren bekommst du das begehrte Resident-Visum ;-)
Ansonsten wird es aufwendiger und auch treuerer. Du müsstest eine Firma gründen. Siehe --> hier. TP-7 wäre dann das Visum.
Du kannst natürlich auch direkt das Resident-Visum über z.B. eine Immobilie erwerben.

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carodiconda
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Langer Aufenthalt ohne Arbeitsvertrag

Beitrag von carodiconda »

Hola Leute,

ich würde gerne für einen längeren Zeitraum nach Medellin zu meiner Freundin ziehen.

Geht das auch ohne Arbeitsvertrag ?

ich arbeite online als freelancer.

Gracias
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Ernesto
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von Ernesto »

@carodiconda: Um deine Frage richtig beantworten zu können sage uns bitte, welcher Nationalität du hast.

In jedem Fall braucht man um zu seiner Freundin zu ziehen keinen Arbeitsvertrag :mrgreen:
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Karibikotto
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von Karibikotto »

Du gehst mit deiner Freundin zu einem Notar, musst sie ja nicht direkt heiraten. Dort macht ihr eine eingetragene Partnerschaft, damit hohlst du dir dann das Visum.

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carodiconda
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von carodiconda »

ich bin deutscher. das hört sich doch schon mal gut an. danke für die informationen

Martino de Munich
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von Martino de Munich »

Hallo Andy,
die eingetragene Partnerschaft ist die schnellste und einfachste Variante. Seid Dir aber bewusst, dass ihr rechtlich der Ehe gleichgestellt seid.
Du haftest für ihre Schulden und sie hat Anspruch auf die Hälfte Deines Vermögens und andersherum.
Der Eintrag bleibt ihm Zivilregister (wahrscheinlich formal falsch, bin aber kein Jurist) auch nach einer eventuellen Trennung gespeichert und falls sie später mal heiraten will, erfährt ihr Zukünftiger davon. Hatte er hiervon mit einer kolumbianischen Freundin, sie ist sozusagen "verbrannt", weil alle denken, dass sie es - da Gringo - für Geld tat.
Entsprechend hoch ist das Risiko, dass sie sich im Falle eines Falles das ganze auch vergolden lässt. Ob sich das durch notarielle Gütertrennung vermeiden lässt, können vielleicht die Anwälte im Forum beantworten.
Saludos Martin
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Ernesto
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Weches Visa als Freelancer?

Beitrag von Ernesto »

@carodiconda: Das, was Martino de Munich zur Partnerschaft schreibt, ist richtig. Rechtlich kann es Auswirkungen wie eine Ehe haben. Das mit dem "verbrannt" ist jedoch Quatsch. Die Partnerschaft wird bei einem Notar registriert. Geht sie in die Brüche, sollte das bei dem gleichen Notar ebenfalls registriert werden. Damit wird die eingetragene Partnerschaft annulliert. Lese dazu bitte --> hier und auch --> hier. Vorsicht ist immer angebracht, bestimmt nicht alle Frauen haben nur das Geld des ausländischen Freundes im Sinn. Viel Glück bei deinem Vorhaben. ;-)

Martino de Munich
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Beitrag von Martino de Munich »

Soweit ich das Prinzip verstanden habe, kann man (und frau) immer nur eine unión eingehen, das ganze wird also zentral registriert und nicht nur im Aktenschrank des Notars.
Mit "verbrannt" bezog ich mich auf den catolicismo predominate. Der Zukünftige hat es also _schriftlich_, dass es schon einen Anderen gab. Wer hätte das gedacht, bei einer Frau über 20 ... Das ist natürlich komplett infantil, aber genau so habe ich es aus kolumbianischem Mund.
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Die Zeiten als die Novia nur Coca-Cola und der Novio Bier trinkt sind genauso vorbei, wie dass man erst nach der Heirat ins Bett hüpft.
Nur weil so mancher Deutscher es nicht mag, wenn die deutschen Frauen sportliche Südländer bevorzugen, muss es in Kolumbien genauso sein!

Auch wer geschieden ist oder schon einmal als "compañero permanente" in einer Lebensgemeinschaft lebte, kann eine neue gründen. Voraussetzung ist, dass er/sie legal geschieden oder die Gemeinschaft legal aufgelöst wurde. Ein Jahr sollte vergangen sein! Macht jemand unwahre Angaben, das kommt raus, dann ist diese Lebensgemeinschaft nicht rechtskräftig!
Folgende Instanzen sind berechtigt, den Antrag auf eine Lebensgemeinschaft zu bearbeiten: Centro de Conciliación, Notaría oder Juez de Familia. Nicht nur der Notar, wie viele glauben! Erst nach zwei Jahren des ununterbrochenen Zusammenlebens greifen die rechtlichen Folgen bei einer eventuellen Trennung! Hier heisst das Zauberwort "Zugewinn"! Wer mehr wissen will, für den dürften die Gesetze Ley 54 de 1990 und Ley 979 de 2005 zur Pflichtlektüre werden.
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