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TP-10 (Lebensgemeinschaft) - Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Mi 1. Nov 2017, 10:33
von vertigo75
Nachdem ich nun einige Posts zum Partnervisum gelesen habe, muss ich gestehen dass ich das Thema immer noch nicht ganz durchdrungen habe.

Was ich nun verstanden habe, dass normalerweise ein Nachweis über ein Zusammenleben von insgesamt 2 Jahren in Kolumbien erforderlich ist. Dies scheint aber nicht jedes Notariat zu fordern.

Was ich allerdings nicht verstehe, wie sowas eigentlich passieren kann, das man 2 Jahre dort mit einem Partner ohne VISA leben kann. Touristenvisum ist doch längstens 6 Monate, ansonsten höchstens mit einem Arbeitsvisum!?

In meinem Fall wäre es nicht der Fall, dass ich mit meiner Novia 2 Jahre zusammenlebe. Ich bin fast monatlich wegen ihr oder beruflich in Kolumbien, aber wir leben dort nicht zusammen.

Unabhängig davon ob meine deutsche Firma mich projektbedingt rüber schickt oder nicht (ist in der schwebe) bleibt Mein plan wenn es durch die Firma nicht ermöglicht wird, nach Kolumbien zu gehen und dort mit ihr zu leben. Ist die Chance auf ein Tp 10 unter diesen Voraussetzungen denn überhaupt gegeben?

TP-10 (Lebensgemeinschaft) ohne Nachweis über 2 Jahre zusammenleben

Verfasst: Mi 1. Nov 2017, 13:58
von Ernesto
TP-10 gibt es nur noch bis zum 15.12.2017. Danach musst du einen Antrag auf Visa M stellen. Wie hier im Forum => angekündigt, ändern sich zum 15.12. die gesamten derzeit gültigen Visabestimmungen. Leider hatte ich noch keine Zeit mich da einzulesen.

Die zwei Jahre des Zusammenlebens müssen nicht ununterbrochen sein. Auch könnte sie in Deutschland gewesen sein.
Mit dieser Regelung will man Scheinpartnerschaften verhindern. Manche Paare werden bei Visumsantrag befragt, andere nicht ;-)

Auch Migración Colombia lernt dazu. Früher wurde jeder genommen, das hat sich geändert!
Ich las von einer Fernehe zwischen einem Kolumbianer und einer Frau aus dem asiatischem Raum. Die Ehe wurde in Kolumbien geschlossen, die Frau dabei von einem Bevollmächtigtem vertreten. Als die Frau dann zu ihrem Ehemann reisen wollte wurde ihr die Einreise, bzw. die Ausstellung des Visums über ein Konsulat verweigert und der Vorwurf einer Scheinehe erhoben.

Bei mir war alles ganz einfach. Trotz Freundin hatte ich über Jahre hinweg ein Studentenvisum. Einige, auch hier haben mich dafür belächelt. Heute habe ich das Resident-Visum. Ohne große Investition in überteuerte Immobilien, ohne Firmengründung mit falschen Kapitalnachweisen und ohne bei der Visumsvergabe jemals geschwindelt zu haben.

TP-10 (Lebensgemeinschaft) ohne Nachweis über 2 Jahre zusammenleben

Verfasst: Mi 1. Nov 2017, 17:58
von Ernesto
Ich habe mir die Zeit genommen und in der neuen Resolution gelesen. Ausser dem Namen des Visums scheint sich wirklich nicht geändert zu haben.

Artikel 17 - Absatz 1 der RESOLUCIÓN 6045 DE 2017 sagt:
 Ser cónyuge o compañero(a) permanente de nacional colombiano(a).  

Artikel 43 - Absatz 1 und 2 sowie der dazugehörende Paragraf sagen:
 Artículo 43. Visa de migrante por vínculo marital. Cuando la visa de migrante se solicite por reunir las condiciones del numeral 1 del artículo 17, se deberá aportar:
- 1. Copia auténtica del Registro Civil de Matrimonio colombiano, o de la Escritura Pública, Providencia Judicial o Acta de Conciliación en donde se declara la existencia de la Unión Marital de Hecho.
- 2. Carta de solicitud de la visa suscrita por el cónyuge o compañero permanente colombiano acompañada de copia sencilla de la cédula de ciudadanía y poder especial otorgado por este al extranjero para solicitar dicha visa.
- Parágrafo. Cuando la solicitud de visa en calidad de compañero permanente de nacional colombiano se presente ante una Oficina Consular de la República, se aceptará el documento válido que compruebe la unión marital de hecho de acuerdo con las leyes del lugar de solicitud.  

Ausgestellt wird dieses Visum mit drei Jahren Gültigkeit. Nach Erhalt muss es bei Migración Colombia legalisiert werden. Auch muss bei Migración Colombia eine Cédula de Extranjería beantragt und auch abgeholt werden!

Dieses Visum berechtigt den Inhaber in Kolumbien zu arbeiten.
 Permiso de trabajo: Permiso especial que puede contener una visa para que su titular pueda prestar servicios remunerados o trabajar dentro del territorio nacional.  

TP-10 (Lebensgemeinschaft) ohne Nachweis über 2 Jahre zusammenleben

Verfasst: Mi 1. Nov 2017, 18:03
von vertigo75
Danke für deine Mühe.

Also von 2 Jahren zusammenleben lese ich da nichts.

Wenn eine Fernbeziehung mit regelmässigen besuchen (migrationsstempel im pass sind ja auch ein indiz 😁) als Nachweis für eine echte beziehung ausreicht um dann das VISA zu erhalten, das wäre dann echt super.

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 13:29
von vertigo75
Macht es denn schon einen Sinn, das Visum als Novio zu beantragen, wenn ich noch nicht in Kolumbien lebe? Ich bin zwar regelmäßig in Kolumbien und wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte ich damit nur 6 Monate ausser Landes sein....

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 14:16
von Ernesto
Sicher macht das Sinn, zumal bei dem was du alles vorhast ;-) Wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen nicht geändert haben, dann beziehen sich die 180 Tage Abwesenheit auf eine Abwesenheit an einem Stück. Was heisst, du darfst nicht länger als 180 Tage an einem Stück ausser Landes sein.

Nun habe ich noch einmal das Decreto 834 de 2013, welches die gesamten Bestimmungen zum Visum enthält eingesehen, da steht nach wie vor: La vigencia de la Visa Temporal terminará si el extranjero se ausenta del país por un término superior a ciento ochenta (180) días continuos.

Auch in der neueren Resolución 6045 del 2 de agosto de 2017 wird gesagt: más de 180 días continuos

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 15:22
von OliCO
Beginnt diese Frist nicht sowieso erst zu laufen, sobald das Visum bei Beantragung außerhalb Kolumbiens innerhalb 15 Tagen nach der ersten Einreise in Kolumbien registriert wurde?

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 15:57
von Ernesto
@OliCO: Richtig ;-) Das Visum ausgestellt von einer Botschaft im Ausland oder vom Ministerium in Bogotá muss innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit bei Migracíon Colombia registriert werden. In einem beantragt man die Cédula de Extranjeria. Nun bist du mit einem gültigem Visum/Aufenthaltsstatus im Land. Verlässt du es irgendwann, dann sollte es nicht länger als 180 Tage am Stück sein. Sonst verliert das Visum seine Gültigkeit.

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 16:48
von vertigo75
Das Visum kann man auch von Deutschland aus beantragen? Als Problem sehe ich naemlich das ich in diesem Jahr noch oefters in Kolumbien sein werde, aber niemals mehr als eine Woche und Formalien dauern doch auch in Kolumbien

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 17:59
von Nasar
Meine Schwester sagt immer > LESEN BILDET :klat: < Tu es bitte hier => hier.
Auch weiß sie, dass kein grösseres Geschäft innerhalb einer Woche vollständig und zu deiner Zufriedenheit abgewickelt wird. Wo sie recht hat, da hat sie recht :klat: Getreu > was du heute kannst besorgen, verschiebe es besser auf morgen <.

Bild
und dann weiter Bier trinken :pup:

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 18:50
von Ernesto
Klasse Naser, man merkt das du eCensiert bist. :lol: Deine Beiträge werden immer besser. Hätte ich nicht besser sagen können ;-)

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 19:45
von vertigo75
Sorry, aber ich verstehe den oben zitierten Bericht nicht. Irgendwie ist der Ablauf einem nicht klar. Für einen Insider sieht das wahrscheinlich anders aus.

Wofür war der Schreiber des Posts beim Notariat in Kolombien und danach hat er das Visa beantragt? Im Notariat wegen der kolumbianischen Urkunden?? Die eindeutige chronologische Reihenfolge fehlt mir in diesem Bericht. Was für 2 Exemplare von Urkunden ist gemeint?

Nach der Einreise ist doch der gang zur Migrationsbehörde fällig, was ist damit.

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 20:34
von Ernesto
Der Verfasser war beim Notariat um dort zu heiraten. Da du wahrscheinlich nicht heiraten willst brauchst du das Notariat um die Lebensgemeinschaft zu beurkunden. Der erste Teil der Dokumente, dass sind die, die du in Deutschland beschaffen musst. Der zweite Teil, sind die deiner Novia und der notariellen Eintragung. Der dritte Teil bezieht sich auf das Visum.

Nach Erhalt des Visums kommt der nächste Schritt, der Gang zur Ausländerbehörde. Dort muss das Visum registriert und der Ausländerausweis beantragt werden. Dabei werden alle deine Daten erfasst, Fingerabdrücke genommen, du wirst elegant fotografiert und im Ausländersystem registriert.

Wenn du dann den Ausländerausweis hast wird jede deiner Ein- und Ausreisen im Computer der Migration registriert.

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 10:45
von Gordi_K
Zwar werde ich wahrscheinlich nie so viel wie der Ernesto über Kolumbien wissen - aber einen Rat hätte ich doch....

Frage, lieber Vertigo, nicht hier im Forum - aber deine Novia!!!! Sie soll sich doch erkundigen, anrufen, Infos verifizieren - und dir sagen, was du alles brauchst, um Visa für ihrem Heimatland zu erhalten. Letztendlich es es ihr Heimatland und Spanisch ihre Muttersprache....

Es hat einen riesengroßen Vorteil (zumindest aus meiner Sicht) - du wirst sehen, wie sie Probleme lösen kann (oder nicht kann) und wie ernst sie es mit dir meint, ob du dich an sie verlassen kannst... Und wenn jemand nicht einmal schafft, etwas in eigenem Land zu erledigen, dann ist er für eine Beziehung mit Ausländer nicht besonders gut geeignet...

Frage zum Visum für Kolumbien als Novio

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 14:10
von axko
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