Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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anton wenzel
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Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Beitrag von anton wenzel »

Hallo zusammen,
auch ich bin nun im Begriff (Nach langer Zeit als Tourist und mit Arbeitsvisum) das Visum als Conyuge, ab Dezember ja Visum-M genannt, zu beantragen.
Soweit ist alles klar, wir haben mit meiner Freundin die Union Marital de Hecho notariell und hochoffiziell eintragen lassen.
Dazu habe ich ein paar Fragen, die ich beim durchlesen des Forums nicht beantwortet fand (Falls ich irren sollte, dann bitte ich um Entschuldigung und ein Verweis auf den Thread)

1. Die "solicitud de la visa firmada por el cónyuge" ist das ein einfacher Brief? Oder ein Formular (Das ich nicht finde)? OliCO schreibt (in einem anderen Thread - von "Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des "Bittbriefes" meines Lebensgefährten"- ist es das? Ich bin echt verwirrt...
2. "poder especial otorgado por este al extranjero para solicitar dicha visa" auch das verstehe ich nicht ganz. Mein spanisch ist wirklich gut, aber die kolumbianische Bürokratie ist nochmal was ganz anderes.
3. Die Union Marital haben wir bereits im November eintragen lassen. Ich hatte verstanden, dass sie mindestens drei Monate bestehen muss, bevor man das Visum beantragen kann (Das hatte ich allerdings im November gelesen, bevor alles geändert wurde) Die offizielle Kopie unserer Urkunde ist dementsprechend von November. Habe nun gelesen, dass alle Urkunden und Dokumente, ausser dem Pass und so, nicht älter als drei Monate sein dürfen. Muss ich jetzt eine neue, aktuelle und beglaubigte Kopie besorgen?
4. Man soll die Kopie der Urkunde, also der Escritura Publica, als PDF schicken. Das sind ja mehr als 30 Seiten, wie zum Teufel soll ich die denn lesbar auf weniger als 3MB bekommen?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, denn ich habe jetzt mehrmals versucht anzurufen und beinahe eine Stunde in der Warteschlange verbracht ohne durchgestellt zu werden. Den Weg zur Migracion/Cancilleria möchte ich mir gerne auch erstmal ersparen, da ich die Wartezeiten und (teilweise) sehr unfreundlichen Mitarbeiter nicht schätze.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Anton
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Ernesto
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Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Beitrag von Ernesto »

- 1 ja das ist ein Brief in dem deine Partnerin um die Ausstellung des Visums für dich bittet.
- 2 damit ist die notarielle Beglaubigung gemeint.
- 3 da hast du etwas falsch verstanden - gemeint ist das alle Dokumente nicht älter als drei Monate sein dürfen. Das war schon immer so.
- 4 gemeint ist die Heiratsurkunde, nicht die gesamte Escritura.

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anton wenzel
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Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Beitrag von anton wenzel »

Vielen Dank Ernesto für deine schnelle Antwort.

Nur für mein Verständnis möchte ich nochmal zusammenfassen:
Ich brauche, abgesehen von den Pässen und Cedulas und so,
-einen "informellen" Brief meiner Freundin, den ich bei einem Notar beglaubigen lasse.
-die beglaubigte Kopie der Urkunde, die auf keinen Fall älter als drei Monate sein darf.

Richtig?
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Ernesto
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Beitrag von Ernesto »

Nach meinem Kenntnisstand ist das vollkommen richtig. Keines der Dokumente die du einreichst darf älter als drei Monate sein.
Viel Glück euch beiden und viel Glück beim Antrag zum Visum.

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anton wenzel
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Beitrag von anton wenzel »

Danke dir!

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Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Beitrag von anton wenzel »

Ich wollte hier einen Nachtrag liefern, für möglich Mit- und Nachleser.

Habe es heute morgen nun doch geschaft, mit einer Mitarbeiterin des Ministerios de relaciones exteriores Colombia zu sprechen. Ich wollte nochmal sicher gehen (Und nicht weil ich Ernestos Auskünften nicht traue)

Sie meinte,
-dass ich den erwähnten informellen Brief brauche, indem meine Freundin für mich das Visum beantragt. Dieser muss NICHT beglaubigt sein.
-dass ich eine "Poder especial" brauche. Dies ist eine Vollmacht, mit welcher ich im Namen meiner Freundin dieses Visum beantragen darf. Es gibt kein Formular oder Vorgaben, wie genau dieses aussehen soll, allerdings muss diese Vollmacht von einem Notar beglaubigt sein.
-Ausserdem die beglaubigte Kopie der Urkunde der Union Marital.

Habe nun alles zusammen, werde das Visum morgen beantragen und sehen was denn nun wirklich stimmt. Werde aus der kolumbianischen Bürokratie echt nicht schlau.
Egal, werde Neuigkeiten hier posten...

OliCO
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Formalitäten zum Antrag des Visum-M als Conyuge

Beitrag von OliCO »

Ich habe, auch dank dieses hervorragenden Forums, niemals eine übertriebene kolumbianische Bürokratie erlebt. Ging bei entsprechender Vorbereitung alles ruckzuck und reibungslos. Siehe dazu auch hier: viewtopic.php?f=66&t=13478

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anton wenzel
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Beitrag von anton wenzel »

Ich schon.
Deinen Beitrag habe ich gelesen..
Übrigens ist 2.4 deines Berichtes (Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des "Bittbriefes" meines Lebensgefährten) laut der Dame des Ministerios de Relaciones Exteriores Colombia nicht (mehr) so. Der "Bittbrief" muss nicht beglaubigt werden, dafür braucht man eine extra Poder Especial (Vollmacht) der/des Conyuge(s), diese wiederrum muss beglaubigt sein..
Mehr weiss ich allerdings erst sicher, wenn ich von den Menschen des Ministerios Entscheid über meinen Antrag erhalte...

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anton wenzel
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Beitrag von anton wenzel »

Nachtrag:
Habe das Visum ohne Beanstandungen genehmigt bekommen. Heute meine Cedula abgeholt...
Cheers

OliCO
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Beitrag von OliCO »

Wie lange hast Du auf die CE gewartet? Ich habe meine am 9. März beantragt und sie ist immer noch nicht da …

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anton wenzel
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Beitrag von anton wenzel »

Letzte Woche Dienstag... also am 27.
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