Permanenter Aufenthalt in Kolumbien

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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Themenstarter
Mariela
Kolumbien-Neuling
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Beiträge: 1
Registriert: Fr 11. Feb 2011, 09:35

Permanenter Aufenthalt in Kolumbien

Beitrag von Mariela »

Ich möchte ende des Jahres nach Kolumbien reisen,dort wohnen und leben. was gibt es für Formalien um dies zu bewrkstelligen. ich bin Pensionär. wer hat Erfahrung und kann helfen---------------danke

Alvaro
Ehemalige/r
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Beiträge: 36
Registriert: Sa 5. Feb 2011, 21:07

Re: Pensionisten visa

Beitrag von Alvaro »

Hier mal kurz was ich auf die schnelle dazu gefunden hab;

Jedes Dokument in einer anderen Sprache als spanisch müssen übersetzt und beglaubigt werden.

KOLUMBISCHE VISUMSANFORDERUNGEN:

Der Visumsantrag ist direkt zu übermitteln von dem ausländischen Bürger oder durch die Person oder Gesellschaft, für die der Antragsteller arbeitet oder dass ihn sponsert.

Im Fall von künstlerischen, sportlichen oder kulturellen Gruppen, der Papierkram kann durch die Person, die in den Vertrag als gesetzlicher Vertreter dieser Gruppen vertretet, unterzeichnet werden.

Der Antrag für das Visum müssen übereinstimmen mit allen Anforderungen des kolumbianischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Jede Abweichung in den Angaben der Antragsteller der das Visum einreicht, kann die Verweigerung, Stornierung oder Eintritt in das Inland nach sich ziehen.

Alle Dokumente, die nicht in Spanisch sind, müssen übersetzen und beglaubigt werden.

Für alle Visa-Anträge sind die folgenden allgemeinen Anforderungen gültig:

* Vorherige Anmeldung auf der Botschaft erforderlich. Ihre Bewerbung wird nicht ohne Termin bearbeitet werden. (Je nach herkunftsland)
* Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens DREI (3) Monaten in gutem zustand, mit ausreichend leeren Seiten.
* Zwei (2) Fotokopien des Passes oder Reisedokuments.
* Drei Bilder in Passformat 3x3cm.
* Korrekt ausgefülltes Anmeldeformular.
* Beigefügt die anderen Anforderungen, je nach Art des beantragten Visums.

Visa für Rentner:

* Zertifizierung ausgestellt von der zuständigen Behörde, Regierung, öffentliche oder private Unternehmen oder kolumbianischen und ausländischen Unternehmen zum Nachweis der Zahlung der Rente. Im Falle einer Rente aus anderen Land, muss es vom kolumbianischen Konsul oder beglaubigt werden.
  • PENSIONADO
    Certificación expedida por autoridad competente, gobierno, empresa pública o privada, o entidad extranjera o colombiana, en la que conste que el extranjero solicitante de la visa recibe pension . Pensión no inferior a tres (3) salarios mínimos legales mensuales vigentes, la cual si proviene del exterior deberá ser autenticada ante Cónsul colombiano o apostillada, según el caso.A falta del requisito de apostillar o legalizar el referido documento, la misión diplomática u oficina consular del país del extranjero o donde se obtuvo la pensión, acreditada ante el Gobierno de Colombia, podrá certificar que el extranjero recibe una pensión de una entidad pública o privada de ese país por un monto no inferior a tres (3) salarios mínimos legales.
Formular

Sorry, aber Kolumbien ist nicht so freundlich wie einige in dieser Hinsicht erwarten. Haushaltswaren unterliegen Zöllen und diese können nicht deklariert werden, bevor du einreist. Aber du brauchst dafür keine Einfuhrgenehmigung. Das DIAN erfordert bestimmte Formulare zu verwenden und ich denke, die Sachen unterliegen einer einheitlichen 15% Steuer. Die Haushaltswaren müssen bei der nationalen Zollbehörde einen Monat vor oder bis spätestens vier Monate nach der Ankunft im Land ankommen.

Zollbestimmungen von Kolumbien für Haushaltswaren unterliegen jederzeit Änderungen und so empfehle ich, die internationale Spedition zu beauftragen die den Transport abwickelt, die nötigen Informationen vorher zu beschaffen. Es ist nicht kostengünstiger, persönliche Gegenstände mitzubringen (wie Möbel, Geräte, etc.) sondern diese dort zu kaufen, nachdem du eingereist bist. Kolumbien hat 110 Volt, die Glotze oder eine Mikrowelle funktioneren also nicht (oder nur eingeschränkt je nach Gerät).

Auf der Dian http://www.dian.gov.co webseite steht unter Ley 488 Artikel 92:
El menaje doméstico que introduzcan las personas no residentes en el país cuando ingresen al territorio nacional para fijar en él su residencia, pagarán un gravamen del quince por ciento (15%) ad-valorem que para todos los efectos constituirá un gravamen o derecho ú nico de aduanas.

Also 15% tax für Ausländer.

Soviel ich weiss wird für ein pensinado visa eine ausländische Rente von umgerechnet 1'545'000 cop vorausgesetzt.

Viel erfolg beim Papierkrieg :wut: :read:
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