Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Allgemeines zu Land und Leuten und die vielen Fragen, die nichts direkt mit der Reise zu tun haben.
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Arnoldito
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Arnoldito »

Liebe Forengemeinde,

ich bin in der Situation, dass ich einem kolumbianischen Anwalt, der für mich Dinge in Kolumbien erledigen soll, verschiede Vollmachten erteilen muss (poderes especiales).

Ich befinde mich allerdings in Deutschland.
Wäre ich jetzt in Kolumbien, bräuchte ich hierfür einfach zu einer notaria gehen, unterzeichnen, Gebühr bezahlen und fertig.

Da ich aber in Deutschland bin, ist alles wohl ein Bisschen schwieriger. Mein kolumbianischer Anwalt meinte, ich müsste wohl erst zum Notar und dann zum kolumbianischen Konsulat. Was genau ich wann und wo zu machen habe, weiß er auch nicht.
Und ich weiß es leider auch nicht!

Kennt sich jemand aus dem Forum damit aus?

- Kann ich jetzt einfach zu einem deutschen Notar mit den auf Spanisch formulierten Vollmachten gehen und sie vor seinen Augen unterzeichnen? Er macht dann seinen Stempel und Unterschrift drauf und fertig ist die notarielle Angelegenheit?
- Oder brauche ich hierfür noch extra eine Übersetzung in Deutsche?
- Muss es dann ein vereidigter Übersetzer (oder was auch immer) sein?
- Wo finde ich den?
- Oder könnte es auch genügen, einen spanisch sprechenden Notar zu finden?
- Oder ist das alles überflüssig?

Wenn ich dann hoffentlich die notarielle Beurkundung habe, geht’s zum Konsulat.
- Was machen die dann da eigentlich bzw. was brauche ich von denen eigentlich?
- Was wollen die vom Konsulat dann eigentlich von mir sehen/ haben?

Weis jemand von euch, welche Kosten da in etwa auf mich zukommen und wie sich die Kosten in etwa zusammensetzen?

Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße,
Arnoldito

axko
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von axko »

Kolumbianischer Anwalt und Vollmacht erteilen?? Bist Du dir zweifellos sicher, dass der Anwalt auch wirklich deine Interessen vertreten wird während Du in Deutschland lebt? Ich wäre da sehr sehr vorsichtig. In deinem Falle würde ich Dir auf alle Fälle einen Anwalt empfehlen mit Partnerbüro oder Partnern in DE. Dann haste direkte und auf die schnelle Ansprechpartner. Schon allein die Aussage, dass er nicht weisst was Du auf dem Konsulat machen sollst, sollte ein Warnsignal sein. Entschuldige, aber ich habe das Gefühl, dass du der erste Klient für ihn bist der im Ausland lebt und den er vertreten soll. Viel Glück bei Deinen Prozess!!
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Mango
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Mango »

@axko:
Einfach eine Frage beantworten und wenn du nichts dazu weißt, nichts schreiben! Damit ist dem Fragesteller mehr geholfen.

@Arnoldito:
Vor Jahren brauchte ich eine beglaubigte Vollmacht für einen brasilianischen Anwalt in Brasilien. Daher kann ich nur von dieser, meiner eigenen Erfahrung sprechen.

In diesem Fall war die vom Notar in Deutschland beglaubigte Vollmacht in Brasilien nur wirksam, wenn die Unterschrift des Notars legalisiert wurde. Das war ganz einfach, die Unterschrift des Notars wurde vom zuständigen Landgericht beglaubigt. Dann wurde vom brasilianischen Konsulat die Unterschrift auf dem eingereichten Dokument des Landgerichtes beglaubigt.

Am besten setzt du dich mit dem kolumbianischen Konsulat/Botschaft in Verbindung und klärst es dort ab, denn es kann durchaus sein, dass eine Apostille zur Beglaubigung ausreicht. Falls du noch einen von der Botschaft zugelassenen Übersetzer brauchst, dann geben die dir mit Sicherheit gerne eine Liste dieser Übersetzer in deiner Nähe.

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Arnoldito
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Arnoldito »

Mango hat geschrieben: Mo 29. Jan 2018, 15:27 Einfach eine Frage beantworten und wenn du nichts dazu weißt, nichts schreiben! Damit ist dem Fragesteller mehr geholfen.
Danke Mango, genau das habe ich mir auch gedacht.


@Mango

vielen Dank für deine Ausführungen bzgl. Brasilien. Es ist ja gut vorstellbar, dass es bzgl. Kolumbien ähnlich oder sogar gleich ist.
Ich werde mich natürlich noch beim Konsulat und beim Notar erkundigen. Aber ich wollte mich halt schon vorab hier erkundigen. Dann laufen die Gespräche mit Kosulat und Notar vielleicht erfolgreicher.

Natürlich hoffe ich, die Dokumente nicht ins Deutsche übersetzen zu müssen. Deshalb habe ich gedacht, dass ich einen spanischsprachigen Notar aufsuche. (In Frankfurt und z.B. Mannheim gibt es wohl einige.) Was meinst du/ ihr? Ist das der ideale und auch notwendige Weg, eine Übersetzung zu vermeiden?
Mango, wie war es bei dir? Hast du eine Übersetzung gebraucht?

Mango, du schreibst, das ZUSTÄNDIGE Landgericht muss die Unterschrift des Notars beglaubigen. Ich selber wohne in Baden-Württemberg, werde aber vermutlich in Frankfurt zum Notar gehen (siehe oben). Ist das zuständige Landgericht dann an meinem Wohnort (in Ba-Wü), am Ort des Notars (Frankfurt oder Mannheim) oder am Ort des Konsulates (Frankfurt)?

Und: ist die Beglaubigung des Landgerichts wirklich notwendig? Ich dachte, eine notarielle Beurkundung hat einen solch hohen (Beweis)-wert, dass dies alleine ausreichen müsste.

Und das Konsulat beglaubigt dann die Beglaubigung des Landgerichtes oder die des Notars oder beides?

Wenn ich jetzt wirklich zum Notar, zum Landgericht und zum Konsulat muss und ich all dies in Frankfurt erledigen kann: meint ihr, das kann man Alles an einem einzigen Tag sicher schaffen? Ich würde ungern dafür zweimnal nach Frankfurt fahren müssen. (Frankfurt liegt ca. 300 km von meinem Wohnort entfernt.)

Die Kosten (beim Notar, Gericht, Konsulat) richten sich dann nach der Anzahl der Vollmachten, sprich Unterschriften oder etwa nach der Seitenzahl der der Vollmachten oder werden etwa die Anschläge (--> Buchstaben) gezählt? Oder ist das alles egal und es gibt pauschale Tarife dafür, dass ich dort bedient werde, egal wieviel ich beglaubigt haben will?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich auch zu diesen Fragen noch ein paar Antworten bekommen könnte.

Viele Grüße,
Arnoldito



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Fusagasugeno
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Fusagasugeno »

Ich kann es dir nur für die Schweiz sagen, es ist so. Zuerst Norar, dann Wohngemeinde die Bestätigt dass Notar echt ist, dann Kolumbianisches Konsulat dass bestätigt dass Gemeinde echt ist und dann ab zum Anwalt. Achte einfach darauf, dass die Vollmacht in Deinem Sinn ist, und genau auf das Eingeschränkt ist was Du von ihm willst.
In der Schweiz bezahlst Du pro Unterschrift. Betreffend Konsulat mach dich im Internet schlau, geht normalerweise einfacher als mit Anruf. Terminde kriegst Du normalerweise auch nur per Internett.
Eres feliz, eres Fusagasugeño :-)

axko
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von axko »

Mango, Arnoldito - danke für eure konstruktive Kritik. :klat:

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Arnoldito
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Arnoldito »

Dank auch an dich Fusagasugeno.

Kann mir jemand noch etwas dazu sagen, ob ich wirklich einen auf spanische Beurkundungen spezialisierten Notar benötige, wenn ich eine Übersetzung der Dokumente ins Deutsche vermeiden will?
Es wäre für mich ja viel einfacher, einfach zu irgendeinem Notar in meinem Heimatort zu gehen anstatt extra einen im weit entferneten Mannheim oder noch weiter entferneten Frankfurt aufsuchen zu müssen.

Gruß,
Arnoldito
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Mango
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Mango »

Mein damaliger Anwalt in Brasilien sprach auch kein Deutsch. Die Vollmacht verfasste ich in Deutsch, wie von @Fusagasugeno geraten, speziell auf meinen "Fall" zugeschnitten. Diese lies ich von einem Notar in meiner Heimatstadt beglaubigen. Dieses Dokument brachte ich zum Landgericht wo die Unterschrift des Notars beglaubigt wurde, dann brachte ich es zum Konsulat. Danach schickte ich es zum Anwalt nach Brasilien, der das wiederum ins portugiesische übersetzen lies.

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Arnoldito
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Arnoldito »

@ Mango: Danke für die Info. Nun, dein Ansatz ist auch eine interessante Vorgehensweise.

Bei mir liegt die Vollmacht (Poder) allerdings bereits in Spanisch vor. Und ich bin mit dieser auch einverstanden. Daher ist mein Fall ein anderer.
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Fusagasugeno
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Beitrag von Fusagasugeno »

Dann frag doch einfach den Notar im Dorf ob er Dir diese so beglaubigt. Die nachfolgenden Stellen beglaubigen nur den Stempel der vorherigen Stelle, nicht den Inhalt.
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Karibikotto
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Kolumbianischem Anwalt Vollmacht erteilen von Deutschland aus

Beitrag von Karibikotto »

Du gehst zum Notar mit deiner in Spanisch verfassten Vollmacht und lässt deine Unterschrift beglaubigen. Der Notar schreibt, dass die Unterschrift echt ist, aber die Inhalte nicht überprüft sind.

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Arnoldito
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Beitrag von Arnoldito »

Nun noch ein Nachtrag für Alle, die wissen wollen, wie die Sache nun weitergegangen ist:

Nachdem ich Kontakt mit verschiednen Notaren in Deutschland hatte, stellte sich heraus, dass die benötigten Dokumente in Deutschland sehr teuer werden würden.

Für etwa die gleiche Kostensumme konnte ich nach Kolumbien fliegen, mich dort mit meinem Anwalt persönlich treffen und dort diverse Vollmachten beim Notariat in Kolumbien erstellen. So habe ich das dann auch gemacht, da ich mir die Zeit für die Reise nehmen konnte. Die Gebühr beim Notariat waren pro Vollmacht übrigens weniger als 5.000 Pesos.

Viele Grüße, Arnoldito
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