2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
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Moin,
ich lebe mit meiner kolumbianischen Freundin (nicht verheiratet) in Deutschland mit unserer gemeinsamen Tochter seit 2 Jahren zusammen.
Es kann sein, dass wir uns trennen werden und meine Freundin nach Kolumbien zurück will.
Ist durch das Zusammenleben in D eine union libre nach kolumbianischen Recht zustande gekommen ? Bin ich somit zur neben den Unterhalt an mein Kind auch an meine Freundin verpflichtet ?
Danke für Input
ZOSO
ich lebe mit meiner kolumbianischen Freundin (nicht verheiratet) in Deutschland mit unserer gemeinsamen Tochter seit 2 Jahren zusammen.
Es kann sein, dass wir uns trennen werden und meine Freundin nach Kolumbien zurück will.
Ist durch das Zusammenleben in D eine union libre nach kolumbianischen Recht zustande gekommen ? Bin ich somit zur neben den Unterhalt an mein Kind auch an meine Freundin verpflichtet ?
Danke für Input
ZOSO
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
Hej Zozo,
ich kenn mich da zwar leider nicht so gut aus, aber allein der Logik nach dürfte es sich hier nur um den Unterhalt für deine Tochter handeln (du hattest keine eingetragene Lebenspartnerschaft mit deiner Freundin in Dtl angemeldet, oder?). Denn ihr habt ja in Deutschland gelebt und wenn, da dürfte in diesem Fall auch nur das deutsche Recht gelten...
Falls ich mich irre, hoffe ich, dass jemand "kompetenteres" das aufklärt
ich kenn mich da zwar leider nicht so gut aus, aber allein der Logik nach dürfte es sich hier nur um den Unterhalt für deine Tochter handeln (du hattest keine eingetragene Lebenspartnerschaft mit deiner Freundin in Dtl angemeldet, oder?). Denn ihr habt ja in Deutschland gelebt und wenn, da dürfte in diesem Fall auch nur das deutsche Recht gelten...
Falls ich mich irre, hoffe ich, dass jemand "kompetenteres" das aufklärt
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Wenn deine Freundin nicht dumm ist, wird sie dich in Deutschland auf Unterhalt verklagen. Da du mit der Mutter deines Kindes zusammen lebtest wird dich das Familiengericht wahrscheinlich verdonnern der Mutter deines Kindes Unterhalt zu bezahlen. Da sie in Kolumbien leben will wird er nicht so hoch berechnet werden als wenn sie in Deutschland bleiben würde. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ledige Väter keinen Unterhalt zahlen für die Mütter zahlen müssen.
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2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
Irrsinnde, ich glaube du irrst. Wenn die Frau ohne erkennbaren Grund nicht arbeiten will, muss ihr kein Unterhalt gezahlt werden. Wenn die Frau genau so viel oder mehr verdient wie der Mann, muss auch kein Unterhalt gezahlt werden bzw. die Frau muss dann Unterhalt an den Mann zahlen. Dabei zaehlt noch nicht mal das reine Gehalt sondern der vergleichbare Lebenssituation. Also wenn die Frau in Kolumbien weniger verdient kann sie eventuell trotzdem so gut leben wie der Mann in Deutschland weil in Kolumbien auch die Kosten geringer sind. Wenn das Kind bei ihm bleibt, muss er auch dafuer keinen Unterhalt zahlen.
Es ist ein Irrglaube einiger Feministinnen das immer der Mann zahlen muss und die Frau immer Geld bekommt. Das haetten einige vielleicht gerne als ausgleichende Gerechtigkeit fuer die ehemalige Unterdrueckung der Frauen, aber die Gesetzeslage ist eine andere.
Es ist ein Irrglaube einiger Feministinnen das immer der Mann zahlen muss und die Frau immer Geld bekommt. Das haetten einige vielleicht gerne als ausgleichende Gerechtigkeit fuer die ehemalige Unterdrueckung der Frauen, aber die Gesetzeslage ist eine andere.
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2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
@Benni, hast du gelesen was der TS geschrieben hat? Der erkennbare Grund ist sein eigenes Kind. Er lebt seit 2 Jahren mit seiner Freundin und seinem Kind zusammen. Ich verstehe das so, dass das Kind noch keine 6 Jahre alt ist. Das bedeutet, dass die Mutter ganztägig das Kind versorgen muss. Schulpflichtige Kinder: Mutter geht max. halbtags arbeiten.
Du irrst, wenn du meinst, dass Feministinnen Unterhalt von Männern verlangen. Meist halten Feministinnen die Männer aus ihrem Leben raus und aus dem Leben ihrer Kinder. Meine Bemerkungen war eher darauf gerichtet, dass die Männer von ledigen Kindern sich selbst betrügen. Sie müssen für Mutter und Kind zahlen, haben aber keinerlei Mitspracherecht wenn es um die Erziehung und Wohnort geht.
Du irrst, wenn du meinst, dass Feministinnen Unterhalt von Männern verlangen. Meist halten Feministinnen die Männer aus ihrem Leben raus und aus dem Leben ihrer Kinder. Meine Bemerkungen war eher darauf gerichtet, dass die Männer von ledigen Kindern sich selbst betrügen. Sie müssen für Mutter und Kind zahlen, haben aber keinerlei Mitspracherecht wenn es um die Erziehung und Wohnort geht.
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2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
Vielleicht einfach mal bei einem Rechtsanwalt oder einer (kostenlosen?) Rechtsberatung anfragen, die können bestimmt Klarheit bringen...
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
Hallo,
vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ich versuche es nocheinmal auf den Punkt zu bringen: Nach deutschem Recht bin ich für meine Freundin nicht unterhaltspflichtig, da unser Kind schon drei Jahre alt ist, und ein Vollzeitkindergarten verfügbar ist. Natürlich bin ich unserem Kind unterhaltspflichtig (und -willig !). in Deutschland gilt hierbei die Düsseldorfer Tabelle.
Meine Frage geht darauf hin, ob meine Freundin in Kolumbien im Nachhinein eine Union Libre eintragen lassen kann und wenn ja ob Sie aus dem Zusammenleben mit mir in Deutschland, Unterhaltsansprüche in Kolumbien erwerben kann. Meines Wissens gilt in einer Union Libre eine Zugewinngemeinschaft in Kolumbien für die Zeit des Zusammenlebens.
Meine Fragen im einzelnen:
- kann meine Freundin eine Union Libre in Kolumbien ohne mein Zuwollen registrieren lassen aufgrund eines zweijährigen gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland ?
- Wenn ja resultiert hieraus ein Unterhaltsanspruch gegen mich in Deutschland ? (nochmal: völlig unabhängig vom Unterhaltsanspruch an mein Kind )
Als Anmerkung zu den leidenschaftlichen Kommentaren: Es ist nicht mein Wille, dass mein Kind in der dritten Welt aufwachsen muss. Auch würde ich sehr gerne für mein Kind allein in Deutschland sorgen wollen und können, wenn die Mama nicht hier leben kann bzw. will.
Da wir nicht verheiratet sind (und auch dann wäre es fraglich) habe ich wohl kein Rechtsansruch dass mein Kind in Deutschland (bei viel besseren Rahmenbedingungen) aufwachsen kann. Die finanziellen Konsequenzen (abgesehen vom Unterhalt an mein Kind) bin ich aber nicht gewillt zu übernehmen.
Für weitere Kommentare von euch bin ich dankbar
Gruss
Zoso
vielen Dank für die vielen Kommentare.
Ich versuche es nocheinmal auf den Punkt zu bringen: Nach deutschem Recht bin ich für meine Freundin nicht unterhaltspflichtig, da unser Kind schon drei Jahre alt ist, und ein Vollzeitkindergarten verfügbar ist. Natürlich bin ich unserem Kind unterhaltspflichtig (und -willig !). in Deutschland gilt hierbei die Düsseldorfer Tabelle.
Meine Frage geht darauf hin, ob meine Freundin in Kolumbien im Nachhinein eine Union Libre eintragen lassen kann und wenn ja ob Sie aus dem Zusammenleben mit mir in Deutschland, Unterhaltsansprüche in Kolumbien erwerben kann. Meines Wissens gilt in einer Union Libre eine Zugewinngemeinschaft in Kolumbien für die Zeit des Zusammenlebens.
Meine Fragen im einzelnen:
- kann meine Freundin eine Union Libre in Kolumbien ohne mein Zuwollen registrieren lassen aufgrund eines zweijährigen gemeinsamen Wohnsitzes in Deutschland ?
- Wenn ja resultiert hieraus ein Unterhaltsanspruch gegen mich in Deutschland ? (nochmal: völlig unabhängig vom Unterhaltsanspruch an mein Kind )
Als Anmerkung zu den leidenschaftlichen Kommentaren: Es ist nicht mein Wille, dass mein Kind in der dritten Welt aufwachsen muss. Auch würde ich sehr gerne für mein Kind allein in Deutschland sorgen wollen und können, wenn die Mama nicht hier leben kann bzw. will.
Da wir nicht verheiratet sind (und auch dann wäre es fraglich) habe ich wohl kein Rechtsansruch dass mein Kind in Deutschland (bei viel besseren Rahmenbedingungen) aufwachsen kann. Die finanziellen Konsequenzen (abgesehen vom Unterhalt an mein Kind) bin ich aber nicht gewillt zu übernehmen.
Für weitere Kommentare von euch bin ich dankbar
Gruss
Zoso
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
@zoso
Falls ihr gemeinsam das Sorgerecht habt, kannst Du da schon mitbestimmen.
ciao
Bastian
Falls ihr gemeinsam das Sorgerecht habt, kannst Du da schon mitbestimmen.
ciao
Bastian
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2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
@zoso
Erzählst du uns bitte wie die damalige Trennung verlaufen ist.
Erzählst du uns bitte wie die damalige Trennung verlaufen ist.
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
@zoso
Abgesehen davon, wie zwei formell eine UL deklarieren, heißt es noch dazu, dass bei dieser eine eheliche Partnerschaft zwischen ständigen Gefährten vermutet wird, wenn die Koexistenz mehr als zwei Jahre dauert, das dann die Absicht der Schaffung eines gemeinsamen Erbes als selbstverständlich voraussetzt.
Hieraus ließe sich vielleicht ableiten, was sie dir androht, ist möglich. Wenn also nach 2 Jahren UL in dieser Zeit geschaffene Werte aufgeteilt werden müssen, dann ist ein Unterhalt nicht abwegig.
Aber das ist Laiengeschwätz. Ich bin kein Anwalt für deutsches und kolumbianisches IPR. Befolge lieber den Rat von Bruchita - such dir einen Anwalt - denn dass Du zweifelst und nicht weißt, ob du dieses als Bluff oder Drohung wahrnehmen sollst, ist verständlich.
Wer will schon bei seiner Einreise in Co zu Besuch der Tochter, vom Flughafen in den Knast müssen?
Leider weiß man als denkender Papa auch: Mitgegangen, mitgefangen - geht es der Mama gut, geht es dem Kind gut und ungekehrt - schlecht. So oder so, keine leichte Kiste und schmerzhaft - Papa ist permanent erpressbar.
@ Bastians
Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht, aber nur einer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Kind ist kein Pingpong. Dem Elternteil, das dieses Recht inne hat, dessen Recht auf freie Entfaltung, darf keine alte Beziehung im Wege stehen. Möchte diese wegziehen, zieht auch das Kind mit weg.
Abgesehen davon, wie zwei formell eine UL deklarieren, heißt es noch dazu, dass bei dieser eine eheliche Partnerschaft zwischen ständigen Gefährten vermutet wird, wenn die Koexistenz mehr als zwei Jahre dauert, das dann die Absicht der Schaffung eines gemeinsamen Erbes als selbstverständlich voraussetzt.
Hieraus ließe sich vielleicht ableiten, was sie dir androht, ist möglich. Wenn also nach 2 Jahren UL in dieser Zeit geschaffene Werte aufgeteilt werden müssen, dann ist ein Unterhalt nicht abwegig.
Aber das ist Laiengeschwätz. Ich bin kein Anwalt für deutsches und kolumbianisches IPR. Befolge lieber den Rat von Bruchita - such dir einen Anwalt - denn dass Du zweifelst und nicht weißt, ob du dieses als Bluff oder Drohung wahrnehmen sollst, ist verständlich.
Wer will schon bei seiner Einreise in Co zu Besuch der Tochter, vom Flughafen in den Knast müssen?
Leider weiß man als denkender Papa auch: Mitgegangen, mitgefangen - geht es der Mama gut, geht es dem Kind gut und ungekehrt - schlecht. So oder so, keine leichte Kiste und schmerzhaft - Papa ist permanent erpressbar.
@ Bastians
Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht, aber nur einer bekommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Kind ist kein Pingpong. Dem Elternteil, das dieses Recht inne hat, dessen Recht auf freie Entfaltung, darf keine alte Beziehung im Wege stehen. Möchte diese wegziehen, zieht auch das Kind mit weg.
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
Da die Frage mehr als 9 Jahre alt ist, sollten wir diese Laiendiskussion vielleicht lassen? Wenn solche Summen im Raume stehen, berät man sich eh am besten mit sachkundigen Leuten...
2 Jahre Beziehung in Deutschland. Gültige Union libre in CO?
mir nicht aufgefallen. Aber jeden Tag kommt jemand mit solch Gepäck am Bahnhof an.
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