Tipps zum Residentenvisum für Kolumbien

Alle Fragen rund ums Visa sowie den "Ausländerausweis", die begehrte Cédula de Extranjería.
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donchrisml
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Tipps zum Residentenvisum für Kolumbien

Beitrag von donchrisml »

Hier ein paar Tipps zum Residentenvisum (aus einem Beitrag, den ich an anderer Stelle bereits veröffentlicht habe):

Das Residentenvisum, im kolumbianischen Verwaltungsjargon „visa RE“, oft auch umgangssprachlich als „residencia“ bezeichnet, ist die begehrteste Visumsart für Ausländer in Kolumbien.

Warum?

1) Das Residentenvisum gilt nach der seit dem 24. Juni 2013 für 5 Jahre erteilt (früher hatte es sogar unbefristete Gültigkeit), während viele andere Visumsarten eine kürzere Gültigkeit aufweisen. So wird zum Beispiel das TP7-Visum für Eigentümer eines kolumbianischen Unternehmens lediglich für 1 Jahr erteilt.

2) Außerdem bietet das Residentenvisum einen sicheren Aufenthaltsstatus in Kolumbien. Wenn beispielsweise der Inhaber eines Arbeitsvisums (so genanntes TP4-Visum) von seinem kolumbianischen Arbeitgeber entlassen wird, muss der Ausländer in der Regel innerhalb von 30 Tagen eine neue Arbeitsstelle suchen oder Kolumbien verlassen. Gleiches gilt für den Inhaber eines Ehegatten- oder Partnerschaftsvisum, wenn die Ehe/Eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird.

3) Ferner stellt das Residentenvisum eine Vorstufe zum Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit dar, was allerdings für die meisten deutschen Staatsangehörigen wenig relevant sein dürfte, weil das deutsche Recht die mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptiert (bei Schweizer Staatsangehörigen ist das Gegenteil der Fall).

4) Darüber hinaus berechtigt das Residentenvisum uneingeschränkt zur Arbeit und selbständigen Tätigkeit in Kolumbien. Wer Inhaber eines temporären Arbeitsvisums (TP4 Visum) ist, muss jeden Arbeitgeberwechsel beim kolumbianischen Außenministerium anzeigen und eine Umschreibung des Visums beantragen (so genannter „traspaso de la visa“). Gleiches gilt für die Aufnahme von Nebentätigkeiten. Beim Residentenvisum müssen diese Änderungen nicht gemeldet werden.

5) Schließlich berechtigt das Residentenvisum unter bestimmten Voraussetzungen zur Teilnahme an Kommunalwahlen in Kolumbien.

Wie kommt man an ein kolumbianisches Residentenvisum?

Es gibt verschiedene Wege:

1) Kolumbianische Kinder zeugen (Edit: Mit der Einwanderungsreform, welche im Oktober 2022 in Kraft tritt, ist dies nicht mehr möglich.)

Wer mit einem/einer kolumbianischen Staatsangehörigen ein Kind zeugt, so erwirbt dieses bei Geburt automatisch die kolumbianische Staatsangehörigkeit. In der Folge kann der ausländische Elternteil nach Geburt ein Residentenvisum für Kolumbien beantragen.

Weiterer Unterfall: Wenn 2 ausländische Staatsangehörige, von denen einer ein gültiges kolumbianisches Residentenvisum hat, ein Kind zeugen, so erwirbt das Kind bei Geburt automatisch die kolumbianische Staatsangehörigkeit. In diesem Fall kann der andere Elternteil, der bislang kein Residentenvisum hat, ein solches beantragen.

2) Ex-Kolumbianer

Ehemalige kolumbianische Staatsangehörige, die auf die kolumbianische Staatsangehörigkeit verzichtet haben, können ein Residentenvisum beantragen. Dieser Fall betrifft insbesondere Kolumbianer, die sich längere Zeit in Deutschland aufgehalten haben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben. Denn das deutsche Recht zwingt prinzipiell zur Aufgabe der kolumbianischen Staatsangehörigkeit, bevor die deutsche angenommen werden kann. Im Falle der Ex-Kolumbianer wird das Residentenvisum für unbestimmte Zeit erteilt.

3) 5 Jahre temporäres Visum

Außerdem kann sich um ein Residentenvisum bewerben, wer 5 Jahre lang fortwährend und ununterbrochen im Besitz eines der folgenden Visumsarten war:

TP3 (Studentenvisum)
TP4 (Arbeitsvisum)
TP5 (Visum für Priester, Missionare und sonstige Vertreter religiöser Gemeinschaften)
TP7 (Sammelkategorie für verschieden Visumsarten wie zum Beispiel „kleines Investorenvisum“, Selbständigen-Visum, Rentnervisum, Privatier-Visum, etc.)
TP9 (Flüchtlingsvisum)

4) 3 Jahre temporäres Visum

Im Falle des Partnerschafts- bzw. Ehegattenvisums (so genanntes TP10 Visum) genügt eine 3-jährige fortwährende und ununterbrochene Inhaberschaft dieses Visums, um anschließend ein Residentenvisum beantragen zu können.

Allerdings ist zu beachten, dass der Antrag auf das Residentenvisum von dem Ehepartner / Lebenspartner unterschrieben werden muss. Ist die Beziehung daher zum Zeitpunkt der beabsichtigten Antragstellung zerrüttet oder weigert sich der Partner aus anderen Gründen, den Antrag zu unterschreiben, kann kein Residentenvisum beantragt werden.

5) Wer schon einmal ein Residentenvisum hatte

Wer bereits im Besitz eines 5-jährigen Residentenvisums war, kann nach Ablauf der 5 Jahre ein weiteres Residentenvisum beantragen. Weitere Voraussetzungen müssen grundsätzlich nicht erfüllt sein.

Insbesondere spielt keine Rolle, auf welcher Grundlage das erste Residentenvisum erteilt worden war. Wenn das erste Residentenvisum zum Beispiel auf der Grundlage einer 3-jährigen ununterbrochenen Inhaberschaft eines Ehegattenvisums (TP10 Visums erteilt worden war) und im Zeitpunkt der Antragstellung auf ein zweites Residentenvisum die Ehe nicht mehr existiert, so ist dies unerheblich. Allein die Tatsache, dass jemand schon mal ein Residentenvisum hatte, berechtigt zum Antrag auf ein neues Residentenvisum. Allerdings kann auch dieser Antrag verweigert werden, wenn der Ausländer zum Beispiel in Kolumbien Straftaten begangen hat oder auf andere Weise unangenehm aufgefallen ist.

Jeder Visumsantrag kann letzten Endes aus Ermessensgründen abgelehnt werden.

6) Cash (Edit: Mit der Einwanderungsreform, welche im Oktober 2022 in Kraft tritt, ist dies nicht mehr möglich.)

Wie in den meisten Staaten der Welt kann man sich auch in Kolumbien den Residentenstatus „erkaufen“. Wer eine ausländische Direktinvestition in Höhe von 650 kolumbianischen Mindestlöhnen tätigt (nach aktuellem Wechselkurs ca. EUR 125.000, Stand 20. September 2015) kann sofort ein Residentenvisum beantragen. Diese Investition kann beispielsweise als Gründungskapital in eine kolumbianische Gesellschaft einfließen oder in den Kauf einer Immobilie. In jedem Falle muss die Investition bei der kolumbianischen Zentralbank ordnungsgemäß als Direktinvestition angemeldet werden.

Noch ein Tipp zum Schluss: Wer Inhaber eines Residentenvisums ist und sich für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 2 Jahren aus Kolumbien entfernt, verliert sein Residentenvisum.
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Nasar
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Tipps zum Residentenvisum für Kolumbien

Beitrag von Nasar »

Duffte. :klat: Danke für die Info. :hut: Habe auch meinen guten Anzug an. Ist ja Weihnachten.
Fünf sind geladen, zehn sind gekommen, gieß Wasser zur Suppe, heiß alle willkommen.
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