Hallo liebe Kolumbien Fans,
ich war vor 2 Wochen bei der kolumbianischen Botschaft um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Dort haben die mir einen Zettel in die Hand gedrückt wo alles drauf steht. Leider verstehe ich einen Absatz nicht vollständig. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Hier der Auszug aud dem Formular (Zitat).
"Bescheinigung über die rechtmäßige Existenz des Unternehmens, wenn es sich beim Arbeitgeber um eine juristische Person handelt nicht älter als drei Monate sowie ggf. Nachweis über die Solvenz der Firma. Wenn es sich um eine Privatperson handelt, Bescheinigung über ein monatliches Einkommen über mehr als als dreißig gesetzliche Mindestgehälter".
Zu meiner Person: Ich bin selbstständig und arbeite seit über 14 Jahren als Koch auf freiberuflicher Basis. Ich möchte in Kolumbien auch selbständig arbeiten und eine Kochschule oder Catering- Unterrnehmen aufbauen.
Ich weiß das ich keine juristische Person bin und ich bin nicht insolvent. Aber was ist mit der Bescheinigung über die 30 gestzliche Mindestgehälter???
Vielen Dank im voraus,
Sven
Frage zum Antrag auf Arbeitserlaubnis in Kolumbien
Hier steht mehr!
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