SAS bedeutet Sociedad por Acciones Simplificada, also eine vereinfachte Aktiengesellschaft.
Die minimalen Anforderungen der Satzung, um eine S.A.S. zu gründen, sind folgende (Artikel 5, Gesetz 1258/2008):
- Name, ID, Adresse der Aktionäre (Stadt oder Gemeinde, in der sie sich befinden).
- Firmenname oder Name des Unternehmens, gefolgt von den Worten " Sociedad por Acciones Simplificada", "SAS" oder S.A.S. (z.B. COLIMPORT SOCIEDAD POR ACCIONES SIMPLIFICADA", "COLIMPORT SAS" oder "COLIMPORT S.A.S.")
- Die Hauptadresse des Unternehmens und die der verschiedenen Zweigstellen, welche bei der Gründung der Firma etabliert werden.
- Die Dauer, wenn diese nicht unbestimmt ist. Wenn in der Satzung nichts dazu erscheint, wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit gegründet.
- Eine klare und vollständige Angabe der wichtigsten Tätigkeiten der Firma (Gesellschaftszweck), es sei denn, dass die Gesellschaft jede gewerbliche oder zivilrechtliche Tätigkeit durchzuführen darf. Sollte in der Satzung nichts ausdrücklich niedergelegt werden, versteht man dass die Gesellschaft alle rechtmäßigen Tätigkeiten durchzuführen darf.
- Das genehmigte, gezeichnete und eingezahlte Kapital, die Anzahl, Nominalwert und Form der Kapitalaktien, sowie die Bedingungen, wie diese Aktien zu zahlen sind.
- Geschäftsleitungsform, den Namen, die Identität und die Befugnisse der Geschäftsleitung. In jedem Fall muss man mindestens einen gesetzlichen Vertreter benennen.
Der Mangel an einem oder mehreren Anforderungen im Satzungsdokument, verhindert die Firmengründung und bedeutet die Rückgabe aller eingereichten Dokumente bei der zuständigen Handelskammer.
Obwohl die Firmengründung durch ein privates Dokument vollzogen werden kann, sollen die Unterschriften der Gründungsurkunde notariell beglaubigt werden, bevor man es beim Handelsregister der Handelskammer einreicht.
Falls einer der, in den Gründungsdokumenten, gennanten Personen nicht unterschreiben kann, muss derjenige eine schriftliche Anerkennungen der Gründungurkunde einreichen. Sollte dieses Schriftstück aus dem Ausland kommen muss dieses Dokument legalisiert (in Deutschland mit Apostille) sein.
Wie der Anwaltskollege schon bestätigt hat, ist die SAS eine der meistgebrauchten Gesellschaftsformen in Kolumbien, schon allein aus folgenden Vorteilen:
- Es braucht keine Öffentliche Urkunde, Unterschriften beglaubigen ist OK.
- Schnell und unkompliziert
- Haftung liegt bei der Kapitaleingabe.
- Die SAS kann mit einem einselnen Gesellschafter gegründet werden
- Gesellschaftsdauer kann unbegrenzt sein
- Gesellschaftszwek, soweit legal, kann unbegrenzt sein
- Geringe Gründungskosten und Zeiten
- Flexibilität im Stammkapital, gezeichneten und gezahlten Kapital
- Flexible Aktienarten (z.B. Stammaktien, Vorzugsaktien Aktien mit Vorzugsdividende und ohne Stimmrecht, Aktien mit festen jährlichen Dividenden, Zahlungsaktien, usw.).
Einen Anwalt damit zu beauftragen um eine SAS zu gründen ist jedem selber überlassen. Um Zeiten zu verkürzen und juristisch abgesichert zu sein, ist es bestimmt Sinnvoll.