Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Tipps und Fragen von Auswanderungswilligen und Leuten, die den Schritt schon gewagt haben.

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scooby
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Beitrag von scooby »

Hat hier im Forum schon jemand Erfahrungen gemacht mit der Gründung einer S.A.S.? Würde mich sehr interessieren.

Max
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Beitrag von Max »

Servus,

zuerst brauchst Du einen Revisor Fiscal und Buchhalter, Ihr muesst eine Gruendungsakte anfertigen wie Ihr die Anteila aufteilt und die RAzon Social beschreiben. Je nachdem was Ihr machen wollt ist es wichtig da jeden Mist reinzuschreiben, damit man das danach nicht mehr aendern muss oder mann bestimme Geschaefte nicht atetigen kann. Fuer jeden Bereich gibt es Nummern dafuer einzusehen bei der CC. das gibt man das alles bei der CC ab und as wird von den Juristen dort geprueft. Je nachdem welchen Du erwischt bekommst Du es zurueck und musst Saetze oder Worte unformulieren. Das kannn schon 4 - 5 passieren.Vielleicht scho vorher mit den Juristen reden. Als naechstes zur DIAN, Rechnungen authorizieren lasse, Fa didgital abholen damit man viel ueber das Net machen kann,Rg Software kaufen welche von der Dian authoriesert ist und dem internationalen System komfort ist ( NITFIS oder so aehnlich ) DIAN In Santa Marat ist noch nicht soweit. Dann auf die Bank Geschaeftskonto eroeffnen, naechstes Drama, auf dein Geschasfteskonto geben Sie dir keine Debit Card ( Bancolombia allerdings vor was weiss ich wieviel Jahren ).
Saludos Max

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Beitrag von scooby »

Hallo Max, danke für die ausführliche Antwort! Klingt kompliziert und kostspielig! Ohne Kreditkarte auf dem Geschäftskonto völlig nutzlos. Ist das ein spezifisches Problem der S.A.S.?

Max
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Beitrag von Max »

Kompliziert, nein, kostspielig, denk nein, SAS muss halt mindestens 100 Salarios min wert sein, wobei ich nicht sicher bin ob Du die auch nachweisen musst ( bei uns damals nicht ) davon zahlst Du 0,7% an die CC Jahresbeitrag. Das allerwichtigtse ist halt der Contador. Von welcher Stadt reden wir denn und in welcher Art von Geschaeft willst Du was aufziehen.
Saludos Max

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scooby
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Beitrag von scooby »

Danke für den Hinweis, Max! Habe Toska im anderen Thread falsch verstanden. Ich suche eine Unternehmensform wie eine Limited oder UG ohne große Stammkapital Anforderungen. Wenn S.A.S. 100 salarios min verlangt, ist das für mich zu viel. Wichtig ist für mich die Haftungsbeschränkung, da es sich um einen Software-Vertrieb mit sehr hohen Haftungsrisiken handelt.

Aus den anderen Threads weiß ich, dass die 100 salarios min nur auf dem Papier verlangt werden. Gibt es keine andere Unternehmensform, die man ganz offiziell mit kleinerem Stammkapital gründen kann und trotzdem haftungsbeschränkt ist?
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Toska
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Beitrag von Toska »

Hi Scooby,

Die SAS ist da meines Wissens nach die kleinste Variante. Es gibt halt sonst noch das Äquivalent zur KG, aber da braucht man 5 Partner zur Gründung. Frag am besten mal einen Contador/Buchhalter, ob er deine vorhandenen "Assets" im In- und Ausland auf 100 salarios minimo hochrechnen kann und ob die nur als Buchwert vorhanden sein müssen. Die sollen da recht kreativ sein.

Du sprachst von "Software". Lässt sich auch reinrechnen, sofern das eigene Software ist, für die du das "Intellectual Property" hast. Die Rechte an deiner eigenen Schöpfung haben ja auch einen kommerziellen Wert. Wer wird diesen Wert denn wirklich auf Heller und Pfennig genau ausrechnen können?

Angenommen du vertreibst deine Software nur über das Internet und hast keine kolumbianische Kundschaft. Die Kunden kommen eher aus Europa, USA und Asien. Wie groß ist das Risiko, dass dich jemand in Kolumbien vor den Kadi zerrt? Das dürfte so ziemlich gegen Null gehen. Mir ist das in 15 Jahren Geschäftsbetrieb in Deutschland einmal passiert, weil ein US-Konkurrent vor einem US-Gericht gegen mich klagen wollte. Ging aus wie das Hornberger Schießen und das hatte unterm Strich null Konsequenzen. Meist hat man in der Praxis ja das umgekehrte Problem: Man hat einen wasserfesten Deal mit dem Kunden und er bezahlt nicht. Man könnte klagen, aber man lässt es bleiben, weil es (insbesondere bei Auslandskunden) zuviel Stress ist. Ich leg dann in meiner Lizenzverwaltung 'nen Schalter um und lege deren Software-Lizenz still. Ansonsten halt Kulanz walten lassen und Kaufpreis zurückerstatten und dann bleiben auch die Klagen aus. Bei Dienstleistungen ist das natürlich ärgerlich, von daher sollte man die Gefahr durch Vorkasse halt minimieren.

Wenn es tatsächlich zu heikel ist und S.A.S an den salario minimo scheitert: Schalte auf die kleinste Firmen-Variante zurück, die noch beim VISA nützt (wenn das wichtig ist - und selbst da hast du "salario minimo"-Probleme) und gründe ganz separat davon eine Limited in Panama, Belize oder den Seychellen. Der Spaß wird dich über 'ne Kanzlei so um die 800-2500 Euro kosten (je nach Umfang und Aufwand) und nutze die Limited als Tochterfirma, welche die eigentlichen Geschäftsaktivitäten hat und das unternehmerische Risiko trägt. Die Erträge der Limited gehen dann über Lizenzabkommen und Lieferverträge an die kolumbianische Firma und werden in Kolumbien legal versteuert. Ist doppelte Arbeit, da du halt zwei Firmen gründen musst und deren Papierkram und Steuer-Formalitäten jährlich regeln musst. Dann sparst du das Stammkapital an und gründest halt irgendwann in Kolumbien die SAS oder SA, um das komplett in trockene Tücher zu wickeln und die Buchführung mal wieder zu vereinfachen.

Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie man sowas komplett legal machen kann, aber das Thema wird dann reichlich komplex. Von daher halt die Empfehlung, mal einen Contador zu kontaktieren und mit dem zu reden. Der kann dir am ehesten sagen, was mit den salario minimo Sache ist und ob sich das kreativ lösen lässt. Ansonsten halt wirklich mal nachdenken, ob die Haftungs-Geschichte ein Dealbreaker ist. Denk dran: In Kolumbien wird dich keiner wegen dem sch... Impressum oder den AGB's abmahnen. Das alleine nimmt schon viel Sprengkraft raus. Ansonsten lässt sich durch Minimierung von Geschäftsrisiken und fairem Umgang mit Kunden halt das Haftungsrisiko auf ein tolerierbares Niveau bringen.
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Grüße, Toska

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scooby
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Beitrag von scooby »

Danke Toska für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort! Ich muss deine Vorschläge erstmal verdauen. Aber eines steht fest: die Haftungs-Geschichte IST ein Dealbreaker, ja, definitiv!

Limited in Panama muss ich recherchieren, klingt prinzipiell gut. Genau so etwas werde ich jedenfalls in Kolumbien vergeblich suchen, wenn ich das richtig sehe, ja?

Zwei Gesellschaften wird wohl schon wegen der Besteuerung ziemlich aufwändig, aber ich werde es recherchieren. Visa spielt keine Rolle!

Kreative Buchhaltung mache ich prinzipiell nicht gerne und jetzt sagt nicht, dann sei ich in Kolumbien falsch ;-)
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Toska
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Beitrag von Toska »

Wie gesagt: Das mit der Limited in Panama oder Belize kann (und sollte!) man komplett und durch und durch legal machen. Anders möchte ich das auch nicht verstanden wissen.

Bevor ich fortfahre noch schnell ein Einwurf: Meine Ausführungen zu dem Thema "ausländische Limited innerhalb Kolumbiens betreiben" sind aus 2011 und entsprechen dem damaligen Stand meiner Kenntnisse. Es wird sich definitiv das eine oder andere geändert haben. Daher wirst du bei dem Thema ohne eigene und weiterführende umfassende Recherche nicht auskommen. Nimm meine Ausführungen daher lediglich als Denkansporn und nicht als Leitfaden, der für die Ausführung geeignet ist.

Die Vorteile bei der Limited in Panama oder Belize sind halt die ganz geringen Gründungskosten, die trotzdem mit der Haftungsbegrenzung einher gehen, wie man sie von Kaptialgesellschaften kennt. Die Gründungskosten steigen lediglich auf die 800-2500 Euro, weil du (in der Regel) die Gründung nicht selbst vor Ort machst, sonder eine Agentur oder einen Notar damit beauftragst. Dennoch: In die Gesetzeslage, Richtlinen und Vorschriften dort muss man sich auch erstmal einlesen und das ist alles nicht so ohne. Einziger Vorteil: Deine Geschäftseinlage sind dann nicht die 100 salario minimo, sondern ein Pfund, ein Dollar oder sonstiger Kleckerkram. Das löst zumindest mal das "salario minimo"-Problem. Schafft aber neue Schwierigkeiten - ganz klar.

Weiteres Schmankerl bei Limited in Panama oder Belize: Vereinfachte Steuererklärung. Solange du keine Verkäufe IN das Land hast, wo sich die Limited befindet, wirst du einfach pauschal besteuert. In Panama waren das vor ein paar Jahren rund 300 USD pro Jahr. In Belize in etwa ähnlich. Also einfach Formular ausfüllen, rund 300 USD berappen und gut ist. Angenommen das Geschäftskonto der Limited ist in Panama oder sonstwo außerhalb von Kolumbien. Du bist in Kolumbien. Solange du das Geld nicht antastest, bist du steuerlich im Reinen. Es wurde ja bereits in Belize über die Limited versteuert.

Machst du jedoch eine Entnahme des Kapitals für den Eigenbedarf in Kolumbien, oder um dir dein "Director"-Gehalt auszuzahlen? Dann musst du halt aufpassen. Da du in Kolumbien lebst, musst du halt die Gesetze für die Kapital-Einfuhr einhalten und dein Gehalt und die Privatentnahmen halt eben hier ganz ordentlich als Lohn oder Gehalt oder sonstwie versteuern und größere Summen halt sowieso bei der Einfuhr anmelden. Ebenso: Wenn die Limited ihre "Lizenzgebühren" an deine kolumbianische Muttergesellschaft abführt, so müssen auch diese Erträge ganz ordentlich in den Büchern auf der "Haben"-Seite auftauchen und zusammen mit dem Betriebsergebnis in Kolumbien versteuert werden. Um das komplett sauber und legal zu machen, muss man halt ständig seine Hausaufgaben gründlichst machen.

Ob das alles Sinn macht und man diesen Weg gegen will? Ich hab' diese Frage damals für mich mit "Nein" entschieden und lasse lieber alles über Kolumbien laufen und mache hier halt meine "due dilligence" in allen Steuerfragen nach der jeweils geltenden Gesetzeslage. Sich mit den Steuergesetzen von zwei (oder mehr) Ländern gleichzeitig rumplagen zu müssen ist ansonsten nicht ohne Fallstricke.

Das Thema ist einfach ziemlich komplex. Um das Thema "salario minimo" und die damit verbundenen Kosten kommst du nur durch Kreativität und Mehrarbeit nach obiger Masche herum.

Daher nochmal meine Empfehlung, mal mit einem Contador/Buchhalter zu reden und zu schauen, ob der rechnerisch und auf dem Papier die 100 salario minimo zusammen bekommt und das dann ausreicht. Die Leute sind halt vom Fach und können dir eine belastbare Auskunft geben, so dass du vielleicht doch noch zu deiner S.A.S. in Kolumbien kommst. Persönlich halte ich das für die vernünftigere Variante, wenn die Haftungsgeschichte ein Deal-Breaker ist.
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Grüße, Toska

paevti2
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Beitrag von paevti2 »

ALso 100 Salarios minimus ist nur notwendig, wenn du als Ausländer ein Visum brauchst, wenn du das über Heirat machst kannst du auch mit weniger eine SAS gründen.

Bank: Ein kampf. Debitkarte gibts nicht bei Firmenkonten, Kreditkarte bekommst du erst wenn du umsätze un liquidität nachweist, nach 6 Monaten.

EInen Revisor Fiscal brauchst du NICHT unbedingt, das hängt von der Größe der SAS ab. Einen COntador würde ich dir aber raten (outsourcen) ...

Noch ein Hinweis: 50% des Kapitals sind gebunden, wenn du weniger hast (auch Immobilie gilt als "Kapital") ist das ein Auflösungsgrund für die Gesellschaft.
Also wenn du das Gründungskapital bar einlegst: zB 50 Millionen COP -> 25 Millionen müssen im Schnitt frei verfügbar bleiben

Vergiss das mit dem Ausland - wie schon von Toska erwähnt - wird alles noch komplizierter und Geld aus dem Ausland nach Kolumbien zu bringen ist immer mit ANmeldung bei der Zentralbank verbunten etc...(wenn du da was falsch machst hagelt es empfindliche Geldstrafen)

Endy67
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Beitrag von Endy67 »

Hallo Paevti2! Ich fliege am Samstag, 18.04.2015, also in 2 Tagen nach COL und ich benötige einen Deutschsprachigen Anwalt für ebenfalls diese Firmengründung. Könntest Du mir die Adresse + Telefonnummer dieses Anwaltes mitteilen? Vielen Dank, muchas gracias. Endy67
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Macondo
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Beitrag von Macondo »

Soviel ich weiß ist unser Forums-Mitglied "donchrisml" Rechtsanwalt in Kolumbien und befasst sich auch mit Firmengründung. Eine PN wird er sicher beantworten.
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Compadre
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Beitrag von Compadre »

Mein Tipp wäre Gunnar. Ich lebe in Bogotá und habe sehr gute Erfahrungen mit seinen Arbeiten.
Kontaktdaten
Gunnar Dönzelmann
Calle 129B # 55 - 20, Torre 3 - 102
Bogotá
Handy: 0057-3173722671
E-Mail: gdonzelmann (at) yahoo.com

Ich denke, das du für eine Firmengründung nicht unbedingt einen Anwalt brauchst, denn es ist eine recht einfache Angelegenheit, wenn du der Sprache mächtig bist! Was du brauchst jeden Fall brauchst, ist ein guter Steuerberater dazu viel Geduld.



Kontaktdaten in Spoiler gesetzt. Eisbaer - Moderator

FufuBogota
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Beitrag von FufuBogota »

...dem kann ich nicht so ganz zustimmen. Vor allem aus den eigenen Erfahrungen heraus und den vielen Geschichten die wir mittlerweile von anderen Expads mitbekommen haben denke ich, dass eine lokal vernetzte und juristische Begleitung einem viele Probleme und zukünftigen Ärger erspart.

Wir sind nun seit 2 Monaten in Bogota und haben die Hilfe von Herrn RA Dönzelmann (Adresse siehe Tweed von Conpadre) für unsere Visa Angelegenheiten und Firmengründung in Anspruch genommen. Wir sind sehr zufrieden mit seinen Leistungen und haben uns dadurch eine ganze Menge Zeit und Ärger erspart. Ich kann nur dazu raten sich jedenfalls kurz mit ihm in Verbindung zu setzen bevor man es auf eigene Faust probiert.

Viel Glück...
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donchrisml
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von donchrisml »

Um eine Sache klarzustellen, die Gründung einer S.A.S. erfordert kein Mindestkapital.

So kann zum Beispiel eine S.A.S. mit einem Mindestkapital von USD $1 gegründet werden.

Mit der Einzahlung des capital suscrito (Stammkapital) kann man sich übrigens bis zu 2 Jahre Zeit lassen.

Oben wurde angesprochen, dass die S.A.S. haftungsmäßig ein Deal-Breaker sei (wenn ich es richtig verstanden habe). Das ist nicht richtig. Die S.A.S. ist eine typische Kapitalgesellschaft, das Haftungsrisiko auf die Höhe der Einlage der Gesellschafter beschränkt.

Letzteres ist übrigens ein entscheidender Vorteil zur sociedad de responsabilidad limitada, dort haften z.B. die Gesellschafter für arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Forderungen und für die Steuerschulden der Gesellschaft.

Die angesprochene 100 salarios mínimos Grenze in Bezug auf das Stammkapital gilt einzig und allein im Hinblick auf die Beantragung eines TP-7 Visums. Wer also beispielsweise bereits im Besitz eines Residenten-Visums oder eines temporären Ehegattenvisums ist, braucht sich um die 100 SMMLV nicht zu scheren.

Generell ist die S.A.S. seit ihrer Schöpfung im Jahre 2008 eine Erfolgstory in Kolumbien. Heutzutage sind 98 % aller in Kolumbien gegründeten Gesellschaften S.A.S.

Ich persönlich habe in den letzten 1-2 Jahren keinen anderen Gesellschafttyp in Kolumbien gegründet.

Ob man für die Gründung der S.A.S. (und den nachfolgenden "vueltas" beim Finanzamt, Banken etc.) professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, muss jeder für sich entscheiden (bietet sich unter Umständen an auf Grund der Gesellschafterstruktur, des Geschäftsfeldes, eventuell bestehender Risiken, Aufenthalt der Gesellschafter im Ausland etc.)

Wenn ich Gesellschaften gründe, sorge ich in der Regel dafür, dass die Gesellschaftsgründung dem Gesetz 1429 von 2010 unterworfen wird, was zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führt (aber explizit so beantragt werden muss).

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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von scooby »

@donchrisml Danke für die Infos zur S.A.S. Du sprichst den Aufenthalt der Gesellschafter im Ausland an. Ist es prinzipiell möglich, als Ausländer ohne Wohnsitz und Visum eine S.A.S. zu gründen (bzw. von dir gründen zu lassen)?

Neben der Haftungsbeschränkung ist mir die Möglichkeit sehr wichtig, eine kolumbianische Kreditkarte für die S.A.S. bekommen zu können (ansonsten kann ich keinerlei Geschäfte machen). Ich habe vieles dazu in einem anderen Thread gelesen, in dem der Erhalt von Kreditkarten in Kolumbien als schwierig und langwierig beschrieben wird. Gibt es bei euch Erfahrungen dazu, ob dies für die S.A.S. eines Ausländers ohne Wohnsitz in Kolumbien wird machbar sein? (Dabei geht es keineswegs um große Limits, die eingerichtet werden müssten, sondern primär um das Vorhandensein einer Kreditkarte.)
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