Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Tipps und Fragen von Auswanderungswilligen und Leuten, die den Schritt schon gewagt haben.

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scooby
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von scooby »

⇒ Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

@donchrisml Danke für die Infos zur S.A.S. Du sprichst den Aufenthalt der Gesellschafter im Ausland an. Ist es prinzipiell möglich, als Ausländer ohne Wohnsitz und Visum eine S.A.S. zu gründen (bzw. von dir gründen zu lassen)?

Neben der Haftungsbeschränkung ist mir die Möglichkeit sehr wichtig, eine kolumbianische Kreditkarte für die S.A.S. bekommen zu können (ansonsten kann ich keinerlei Geschäfte machen). Ich habe vieles dazu in einem anderen Thread gelesen, in dem der Erhalt von Kreditkarten in Kolumbien als schwierig und langwierig beschrieben wird. Gibt es bei euch Erfahrungen dazu, ob dies für die S.A.S. eines Ausländers ohne Wohnsitz in Kolumbien wird machbar sein? (Dabei geht es keineswegs um große Limits, die eingerichtet werden müssten, sondern primär um das Vorhandensein einer Kreditkarte.)
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GKD
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von GKD »

1. Gründung der SAS von einem Ausländer.
Ja, es ist prinzipiell möglich das ein Ausländer eine SAS gründet oder Aktionär ist.
Mit einer legalisierten (Apostille) Vollmacht kann man das ohne Weiteres durchführen.

2. Kreditkarte für die SAS.
Für eine kolumbianische Bank ist eine neue Gesellschaft erst Kreditwürdig wenn sie (persona jurídica) es nachweisen kann. Wenn man also mit der Bank das Vertrauen aufbaut damit die SAS (als eigenständige juristische Person) als Kreditwürdig erscheint, bekommt man natürlich auch eine Kreditkarte.
Dies ist aber von der Bank, und ihren internen Bestimmungen, überlassen.
Auf Anhieb bekommt eine neu gegründete SAS, mit einen geringen Stammkapital, das vielleicht noch nicht gezahlt ist, mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Kreditkarte.

Als Privatperson muss mann die Kreditwürdigkeit auch erst aufbauen und untermauern, z.B. mit einen unbefriteten Arbeitsvertrag und einer Einkommenssteuererklährung.
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GKD
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von GKD »

SAS bedeutet Sociedad por Acciones Simplificada, also eine vereinfachte Aktiengesellschaft.

Die minimalen Anforderungen der Satzung, um eine S.A.S. zu gründen, sind folgende (Artikel 5, Gesetz 1258/2008):
  1. Name, ID, Adresse der Aktionäre (Stadt oder Gemeinde, in der sie sich befinden).
  2. Firmenname oder Name des Unternehmens, gefolgt von den Worten " Sociedad por Acciones Simplificada", "SAS" oder S.A.S. (z.B. COLIMPORT SOCIEDAD POR ACCIONES SIMPLIFICADA", "COLIMPORT SAS" oder "COLIMPORT S.A.S.")
  3. Die Hauptadresse des Unternehmens und die der verschiedenen Zweigstellen, welche bei der Gründung der Firma etabliert werden.
  4. Die Dauer, wenn diese nicht unbestimmt ist. Wenn in der Satzung nichts dazu erscheint, wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit gegründet.
  5. Eine klare und vollständige Angabe der wichtigsten Tätigkeiten der Firma (Gesellschaftszweck), es sei denn, dass die Gesellschaft jede gewerbliche oder zivilrechtliche Tätigkeit durchzuführen darf. Sollte in der Satzung nichts ausdrücklich niedergelegt werden, versteht man dass die Gesellschaft alle rechtmäßigen Tätigkeiten durchzuführen darf.
  6. Das genehmigte, gezeichnete und eingezahlte Kapital, die Anzahl, Nominalwert und Form der Kapitalaktien, sowie die Bedingungen, wie diese Aktien zu zahlen sind.
  7. Geschäftsleitungsform, den Namen, die Identität und die Befugnisse der Geschäftsleitung. In jedem Fall muss man mindestens einen gesetzlichen Vertreter benennen.
Der Mangel an einem oder mehreren Anforderungen im Satzungsdokument, verhindert die Firmengründung und bedeutet die Rückgabe aller eingereichten Dokumente bei der zuständigen Handelskammer.

Obwohl die Firmengründung durch ein privates Dokument vollzogen werden kann, sollen die Unterschriften der Gründungsurkunde notariell beglaubigt werden, bevor man es beim Handelsregister der Handelskammer einreicht.

Falls einer der, in den Gründungsdokumenten, gennanten Personen nicht unterschreiben kann, muss derjenige eine schriftliche Anerkennungen der Gründungurkunde einreichen. Sollte dieses Schriftstück aus dem Ausland kommen muss dieses Dokument legalisiert (in Deutschland mit Apostille) sein.

Wie der Anwaltskollege schon bestätigt hat, ist die SAS eine der meistgebrauchten Gesellschaftsformen in Kolumbien, schon allein aus folgenden Vorteilen:
  • Es braucht keine Öffentliche Urkunde, Unterschriften beglaubigen ist OK.
  • Schnell und unkompliziert
  • Haftung liegt bei der Kapitaleingabe.
  • Die SAS kann mit einem einselnen Gesellschafter gegründet werden
  • Gesellschaftsdauer kann unbegrenzt sein
  • Gesellschaftszwek, soweit legal, kann unbegrenzt sein
  • Geringe Gründungskosten und Zeiten
  • Flexibilität im Stammkapital, gezeichneten und gezahlten Kapital
  • Flexible Aktienarten (z.B. Stammaktien, Vorzugsaktien Aktien mit Vorzugsdividende und ohne Stimmrecht, Aktien mit festen jährlichen Dividenden, Zahlungsaktien, usw.).
Einen Anwalt damit zu beauftragen um eine SAS zu gründen ist jedem selber überlassen. Um Zeiten zu verkürzen und juristisch abgesichert zu sein, ist es bestimmt Sinnvoll.

Colombia2017
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Was ist aktuell gültig für Firmengründung S.A.S erforderlich?

Beitrag von Colombia2017 »

Hallo zusammen,

es gibt unzählige Beiträge zu einer Firmengründung S.A.S. in Kolumbien nur was ist aktuell gültig ? Ich habe unzählige Beiträge gelesen welche auch schon älter sind, sind dies noch aktuell ?

Meine Ausgangslage ist folgende, ich bin als Tourist in Kolumbien und möchte eine Firma gründen da ich später meinen Wohnsitz nach Kolumbien verlegen werde. Ich habe bereits klare Vorstellungen betreffend der Rechtsform, dies müsste eine S.A.S. sein, daraus ergeben sich nun diverse Fragen:

Muss das Stammkapital von 100 salario minimo bei der Gründung vorhanden sein, in den Beiträgen welche ich gelesen habe wurde dies nicht als zwingend notwendig beschrieben ?

Kann ich in Cali wie beschrieben einen Buchhalter nehmen und nur mit dem Pass auf der Handelskammer etc. die Firma eröffnen oder benötige ich ein Visa oder ID Kolumbien ?

Kann ich als Einzelner also 100% Anteil die Firma gründen und in Kolumbien einen Bevollmächtigten bestimmen ? Ich weiss das dies nicht optimal ist aber bei einem Familienmitglied der 100% in der Administration arbeitet sollte dies eigentlich kein Problem sein.

Danke für eure Antworten zum voraus.

Grüsse Beat
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Ernesto
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von Ernesto »

Hallo Colombia2017,

a, als Tourist kannst du in Cali diese Firma gründen. Suche dir einen erfahrenen Contador (Steuerberater) der dir dabei hilft. Da du kein Visum hast, kannst du nach Gründung dieser Firma ein Visum beantragen, dann nach Erhalt eine Cédula de Extranjeria. Somit hast du die gewünschte Firma und einen legalen Aufenthaltsstatus. Nach meinem Kenntnisstand muss das Stammkapital nur auf dem Papier existieren. Ich wünsche dir viel Glück bei deinen Vorhaben und bitte halte uns auf dem Laufenden.

Colombia2017
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von Colombia2017 »

Hallo Ernesto,

also das hat alles einwandfrei geklappt genau wie alles hier beschrieben war, innerhalb einer Woche hatte ich die Firma eine S-A.S gegründet. für die Registrierung der Steuernummer dauerte es etwas länger. Ich habe aber die Firma zusammen mit einem Familienmitglied ( Kolumbianer ) gegründet und dieser Person ein wenig Anteile abgegeben. Das Stammkapital musste nicht auf dem Konto sein und bis jetzt, 1 Jahr später, hat niemand danach gefragt.

Das Visum habe ich bis jetzt nicht beantragt da ich noch eine andere Möglichkeit habe ein Visum zu erhalten, da ich vor kurzem in Kolumbien meine langjährige kolumbanische Freundin geheiratet habe kann ich auch ein Partnervisum beantragen. Für alle die in Kolumbien heiraten wollen kann ich kurz angeben welche Papiere ich benötigte den dies war auch sehr einfach,

Geburtsurkunde aus der Schweiz welche ich im Kanton des Geburtsortes durch eine Apostille beglaubigen liess.
Scheidungsurkunde welche ich ebenfalls im Ausstellungskanton mit einer Apostille beglaubigen liess. Dies bezeugte dass ich nicht verheiratet bin und Ehe fähig bin.
Diese 2 Dokumente liess ich in Cali durch einen zugelassenen Übersetzer übersetzen.
Darauf zum Notariat mit den Dokumenten und einer Pass Kopie, das wars von meiner Seite. Meine Freundin musste eine Geburtsurkunde und eine Kopie ihrer kolumbianischen ID abgeben.
Dort wurde alles kontrolliert, dann mussten wir zusammen ein Formular ausfüllen, einen Termin festlegen welcher mindestens 8 Tage später war wegen der Wartefrist und schon konnte 8 Tage später geheiratet werden.

Das Ganze dauerte als ich in Cali eintraf 11 Tage, 3 Tage für die Übersetzungen und 8 Tage Wartefrist.

Grüsse Beat
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Ernesto
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Firmengründung S.A.S / Hat jemand Erfahrung damit?

Beitrag von Ernesto »

@Colombia2017: vielen Dank für dein Feedback.
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