Rechtliche / Bürokratische Fragen

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desertfox
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Rechtliche / Bürokratische Fragen

Beitrag von desertfox »

Hallo,

lange ist es her dass ich mich hier meldete.... heute einige Fragen mich und meine Frau welche eine gebürtige Kolumbianerin ist aber die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Unser Wohnort ist derzeit Deutschland, haben aber eine Wohnung in Bogota gekauft welche voraussichtlich im August überschrieben wird und wir dann diverse Sachen vor-Ort regeln müssen.

Cedula Ciudadanía / Cedula Extranjero
Uns ist bekannt dass in Kolumbien ohne Cedula nichts geht. Die Cedula meiner Frau ist seit langem abgelaufen. Kann die Cedula als Ex-Kolumbianerin problemlos neu beantragt werden? Geht das Online? Zeitdauer von der Beantragung bis zur Ausstellung? Mus das in Kolumbien beantragt werden oder geht es auch über die Botschaft/Konsulat in Deutschland?

Bankkonto in Kolumbien?
Geht das als Ausländer oder nur mit Cedula/Wohnort in Kolumbien?

Telefon & Internet, Strom, Wasser, Gas etc...
Benötigt man für die Beantragung und Bezahlung dafür eine Cedula und Adresse in Kolumbien? Wir werden vorerst noch nicht nach Kolumbien umziehen, die Wohnung benötigt aber schon die Servicios...

Noch als Hinweis, für die Wohnung hat mein Schwager/der Bruder meiner Frau eine Handlungsvollmacht, es wäre aber gut wenn später dann die Wohnung legal uns gehört und die Handlungsvollmacht gelöscht wird.

Danke im Voraus...
Rainer & Jeannetthe
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Eisbaer
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Rechtliche / Bürokratische Fragen

Beitrag von Eisbaer »

Willkommen zurück desertfox :fel:

Am einfachsten ist es für einen Ausländer in Kolumbien wenn er eine Cédula de Extranjería hat. Allerdings ist das nicht der Schlüssel zu allem.

Du schreibst, deine Frau ist EX-KOLUMBIANERIN, hat sie die Staatsbürgerschaft nicht mehr, dann hat sie auch kein Recht auf eine Cédula de Ciudadanía.
Die Cédula de Extranjería kann nur im Land mit einem entsprechendem Visum beantragt werden. Geht schnell! (Visum kann im Ausland beantragt und erteilt werden.)
Das Bankkonto geht für Ausländer auch ohne Cédula, nicht ganz so einfach, dennoch geht es.
Du fragst nach Telefon & Internet, Strom, Wasser, Gas etc..., da wäre eine Cédula nach Kolumbianischem Recht von großem Vorteil.

Noch ein Hinweis von meiner Seite, auch als Ausländer ohne Kolumbianische Papiere kannst du in Kolumbien Grundbesitz erwerben.
Du bist zufrieden mit unserer Hilfe! Dann helfe bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt´s Gott!

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desertfox
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Beitrag von desertfox »

Hallo Eisbär,

Danke für die Hinweise.

das mit dem Grunderwerb in Kolumbien für Ausländer war uns bekannt..., die Handlungsvollmacht für den Schwager stellten wir nur aus da immer (Finanzielle) Sachen Vor-Ort zu erledigen waren.

Wegen dem Cédula de Extranjería / Visa werden wir mal beim Konsulat / Botschaft vorsprechen, machten allerdings die Erfahrung dass die nur sehr unwillig Belastbare Infos hergeben.

Bankkonto, hast Du da Infos welche Bank "pflegeleicht ist und ach ein gutes Online Banking System hat?

Wegen der EX-KOLUMBIANERIN, ja, hat offiziell die Staatsbürgerschaft nicht mehr, sie musste die Kolumbianische aufgeben um die Deutsche zu erlangen, allerdings, zumindest hatte ich die Konsulin damals so verstanden dass man die Kolumbianische Staatsangehörigkeit nur aus Eise legt um den Deutschen Formalitäten zu genügen, man kann jederzeit in Kolumbien wieder einen Pass/Cedula beantragen..., ähnliches sagte mir später noch jemand anders. Möchte hier keine Namen / Titel nennen um die Informanten zu schützen. Wenn Deutsche Stellen dahinter kommen verliert man dann natürlich sofort die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Telefon & Internet, Strom, Wasser, Gas etc..., mal sehen wie ich das hinbekomme, evtl. auf einen anderen Namen anmelden?

Wenn alles klappt werden wir im August / September 2015 wieder in Bogota sein..., dann wollten wir einiges regeln...
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donchrisml
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Rechtliche / Bürokratische Fragen

Beitrag von donchrisml »

Mit der heimlichen Wiederbeantragung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit wäre ich vorsichtig. Wenn die deutschen Behörden dahinter kommen, ist die deutsche Staatsangehörigkeit weg. Und darauf, dass zwischen den kolumbianischen und deutschen Behörden kein Informationsaustausch stattfindet, würde ich nicht bauen.

Deine Frau kann problemlos ein Residentenvisum für Kolumbien beantragen. Der Fall, dass eine Ex-Kolumbianerin ein Residentenvisum beantragt, ist nach aktueller Rechtslage übrigens der einzige Fall, dass noch ein unbefristetes RE-Visum ausgestellt wird.

Auf dieser Grundlage kann sie dann eine cédula de extranjería beantragen, die dann alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Wenn Deine Frau die kolumbianische Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchte, ohne aber auf die deutsche zu verzichten, muss sie vorher ein Verfahren auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Bundesverwaltungsamt in Köln durchführen.

Die Beibehaltungsgenehmigung wird nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt, da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht Mehrstaatigkeit prinzipiell ablehnt.

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desertfox
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Beitrag von desertfox »

Besten Dank...., das deckt sich ja mit meinen Kenntnissen..., . dass eine Ex-Kolumbianerin einer unbefristetes RE-Visum ausgestellt wird ist neu für mich..., hochinteressant.
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