Hallo allerseits,
Ich habe zwar zwei Einträge zu den Thema gefunden, allerdings noch Fragen offen:
Mein Vater, Kolumbianer, ist krank und braucht einen Vormund, so genannter curador. Ich lebe in Deutschland und habe rausgefunden, dass ich als solcher agieren kann wenn ich meinen Zweitwohnsitz in Kolumbien anmelde.
Nun meine Frage: kann ich das von D aus anmelden oder muss ich dafür persönlich in C erscheinen?
Danke euch schonmal im Voraus!
PaulaElise
Zweitwohnsitz in Kolumbien und Rechtliches
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Themenstarter - Kolumbien-Neuling
- Beiträge: 1
- Registriert: Sa 11. Okt 2014, 12:18
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