@Gordi_K
Nach wie vor ist unklar ob der Fragesteller kolumbianische Dokumente besitzt.
Du spricht das Investorvisum in Verbindung mit ca. 20.000 € an. Verwechselst du da etwas?
Der Artikel 57 der Resolution 6405 aus dem Jahr 2017 sagt:
Visa de residente por inversión extranjera directa
El extranjero que solicite visa en la condición del numeral 6 del artículo 21, deberá aportar comunicación expedida por el Departamento de Cambios Internacionales del Banco de la República en la que conste el registro de la inversión extranjera directa a su nombre cuyo monto sea superior a seiscientos cincuenta (650) salarios mínimos mensuales legales vigentes.
Das bedeutet das mindestens 650 Mindestgehälter investiert werden müssen. Was bei gutem Wechselkurs etwa 145.000 € sind. Für diese Inversion bekommt man dann das Resident-Visum.
Dann gibt es noch eine weitere Varianten der Inversion über die man jedoch
nicht sofort ein Resident-Visum erhält.
Visa de migrante como inversor inmobiliario bei dem der Kapitaleinsatz 350 Mindestgehälter beträgt. Hier wird im Normalfall ein Visum für drei Jahre ausgestellt.
Mit den 20.000 € meinst du bestimmt das:
Visa de migrante como empresario welches über eine Firmengründung mit einer Einlage von mindestens 100 Mindestgehältern zu haben ist. Hier bleibt es jedoch nicht bei der Einlage denn es kommen noch weitere Kosten hinzu, wie Firmengründung, Steuerberater, Steuern etc. Dieses Visum wird meist nur für ein Jahr ausgestellt.
Nun will ich nicht weiter Offtopic werden.