STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Hallo zusammen,
ich werde nächstes Jahr mit meiner Familie (Frau+zwei Kinder) nach Kolumbien umsiedeln.
Ich werde dort im südamerikanischen Raum für meinen deutschen Arbeitgeber tätig sein und meinen deutschen Arbeitsvertrag behalten.
Der Aufenthalt in Südamerika ist als „längere Dienstreise“ anzusehen.
Es stellt sich mir jetzt die Frage, wie sich das steuerlich verhält (183 Tage außerhalb Deutschlands).
In diversen Forumsbeiträgen wird eine Steuer in Kolumbien von 33% (Höchstsatz) veranschlagt.
In Deutschland ist eine Steuer von rund 25% (je nach Einkommen und Familienstand) zu zahlen.
Somit käme ich in Deutschland steuerlich besser! Muss ich dann noch in Kolumbien den Restbetrag (8%) zahlen?
Wie oben angedeutet, werde ich viel dienstlich in Süd- und Mittelamerika unterwegs sein.
Muss ich somit überhaupt Steuern in Kolumbien zahlen?
Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback!
ich werde nächstes Jahr mit meiner Familie (Frau+zwei Kinder) nach Kolumbien umsiedeln.
Ich werde dort im südamerikanischen Raum für meinen deutschen Arbeitgeber tätig sein und meinen deutschen Arbeitsvertrag behalten.
Der Aufenthalt in Südamerika ist als „längere Dienstreise“ anzusehen.
Es stellt sich mir jetzt die Frage, wie sich das steuerlich verhält (183 Tage außerhalb Deutschlands).
In diversen Forumsbeiträgen wird eine Steuer in Kolumbien von 33% (Höchstsatz) veranschlagt.
In Deutschland ist eine Steuer von rund 25% (je nach Einkommen und Familienstand) zu zahlen.
Somit käme ich in Deutschland steuerlich besser! Muss ich dann noch in Kolumbien den Restbetrag (8%) zahlen?
Wie oben angedeutet, werde ich viel dienstlich in Süd- und Mittelamerika unterwegs sein.
Muss ich somit überhaupt Steuern in Kolumbien zahlen?
Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback!
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Servus,
als Deutscher bist Du normalerweise egal wo Du arbeitest immer in deutschland steuerpflichtig. Am besten mit einem Steuerberater reden.
Saludos
Max
als Deutscher bist Du normalerweise egal wo Du arbeitest immer in deutschland steuerpflichtig. Am besten mit einem Steuerberater reden.
Saludos
Max
-
- Ehemalige/r
- Beiträge: 1798
- Registriert: Di 14. Jul 2009, 07:41
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
@Max, nach meiner Meinung nicht ganz richtig.
Deutsche, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie keine inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Einkommensteuergesetz haben.
Im Falle von IBR67 dürfte das aber nicht zutreffen, weil er seine Einkünfte wohl in Deutschland erzielt.
Er dürfte beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Aber ob das so gut ist, kann nur ein Steuerberater entscheiden, der die persönliche Verhältnisse kennt.
Deutsche, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie keine inländische Einkünfte im Sinne des § 49 Einkommensteuergesetz haben.
Im Falle von IBR67 dürfte das aber nicht zutreffen, weil er seine Einkünfte wohl in Deutschland erzielt.
Er dürfte beschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Aber ob das so gut ist, kann nur ein Steuerberater entscheiden, der die persönliche Verhältnisse kennt.
Gruß
P.
P.
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Auch sollte IBR67 nicht vergessen, dass er für jedes Land indem er arbeitet eine legale Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis braucht.
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Hoffnung,
das hast du recht
schweizer
solange er nicht in Deutschland gemeldet ist interssiert das keinen
Saludos
Max
das hast du recht
schweizer
solange er nicht in Deutschland gemeldet ist interssiert das keinen
Saludos
Max
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Wie soll man denn das verstehen Max? Er kann in Süd- und Mittelamerika arbeiten ohne im entsprechenden Land eine Arbeitserlaubnis zu haben? Das hat doch mit gemeldet in Deutschland oder nicht überhaupt nichts zu tun! Es geht um die Gesetzte der entsprechenden Länder! Erkläre uns das doch bitte einmal etwas ausführlicher. Wäre nett.
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Servus zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
Wie ich in meinem Startbeitrag erwähnte, wird der Aufenthalt in Kolumbien als "lange Dienstreise" anzusehen sein.
Voraussetzung hierfür ist, dass ich weiterhin in Deutschland gemeldet sein muss. Das ist auch so geplant.
Allerdings sagt der Gesetzgeber, dass wenn man länger als 183 Tage nicht in Deutschland ist, braucht man die hiesigen Steuern auch nicht zu zahlen.
Das ist natürlich nur interessant, wenn man in einem Land ist, wo die Steuerabgabe niedriger als in D-Land ist.
Zur dem Thema Arbeitserlaubnis, ich habe auf der Botschaft angerufen, dort sagte man mir, dass ich nbedingt ein deratiges benötige!
Bis dann, DANKE!
vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
Wie ich in meinem Startbeitrag erwähnte, wird der Aufenthalt in Kolumbien als "lange Dienstreise" anzusehen sein.
Voraussetzung hierfür ist, dass ich weiterhin in Deutschland gemeldet sein muss. Das ist auch so geplant.
Allerdings sagt der Gesetzgeber, dass wenn man länger als 183 Tage nicht in Deutschland ist, braucht man die hiesigen Steuern auch nicht zu zahlen.
Das ist natürlich nur interessant, wenn man in einem Land ist, wo die Steuerabgabe niedriger als in D-Land ist.
Zur dem Thema Arbeitserlaubnis, ich habe auf der Botschaft angerufen, dort sagte man mir, dass ich nbedingt ein deratiges benötige!
Bis dann, DANKE!
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
schweizer,
die Frage ist hier steuerpflichtig in Deutschland oder nicht, nicht ob er eine Arbeitserlaubnis braucht ( Ofiziell braucht er freilich eine ). In dem Fall wie IBR 67 schreibt, muss er halt eine Steuerberater in Deutschland fragen, weil bei mir ist das schon 10 Jahre oder mehr her und die meisten wo hier leben sind wahrscheinlich in Germany abgemeldet.
Und ob das hier letzlich weniger Steuern sind wage ich mal zu bezweifeln mit ganzen Gesetzten und man braucht einen guten Contador oder Revisor Fiscal und bis man da einen guten gefundeh ohne sich auszukennen..................................
Saludos
Max
Saludos
Max
die Frage ist hier steuerpflichtig in Deutschland oder nicht, nicht ob er eine Arbeitserlaubnis braucht ( Ofiziell braucht er freilich eine ). In dem Fall wie IBR 67 schreibt, muss er halt eine Steuerberater in Deutschland fragen, weil bei mir ist das schon 10 Jahre oder mehr her und die meisten wo hier leben sind wahrscheinlich in Germany abgemeldet.
Und ob das hier letzlich weniger Steuern sind wage ich mal zu bezweifeln mit ganzen Gesetzten und man braucht einen guten Contador oder Revisor Fiscal und bis man da einen guten gefundeh ohne sich auszukennen..................................
Saludos
Max
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Max
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Was war so falsch an meinem Beitrag hier? Gut gemeint habe ich auf eine Arbeitserlaubnis hingewiesen!
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STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
@IBR67, die Aussage "länger als 183 Tage nicht in Deutschland, dann muss man keine Steuer bezahlen" ist schlecht so falsch.
Lies bitte meine frühere Aussage.
Lies bitte meine frühere Aussage.
Gruß
P.
P.
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- Kolumbienfan
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STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Der Thread ist zwar schon ziemlich alt, beschäftige mich aber aktuell mit der Thematik.
Nachdem IBR seinen tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat (wo er gemeldet ist, spielt steuerlich keine Rolle), ist er dort grundsätzlich nicht mehr einkommensteuerpflichtig, es sei denn er hat weiterhin inländische Einkünfte in Deutschland.
Die inländischen Einkünfte werden in § 49 EStG abschließend aufgezählt. Dazu können auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d.h. Arbeitnehmereinkünfte) zählen, sofern die Tätigkeit z.B. im Inland ausgeübt worden ist, ein Gehalt aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezogen wird, etc.
DIe Voraussetzungen des § 49 EStG scheinen bei IBR nicht erfüllt zu sein, weil er sein Gehalt von seinem deutschen (privaten) Arbeitgeber weiterbezieht.
Die einzig denkbare Konstellation, in der IBR doch deutsche inländische Einkünfte hat, ist dass seine Arbeit in Südamerika im deutschen Inland verwertet wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn IBR sich in Südamerika Aufträge für das deutsche Mutterunternehmen beschafft.
In der Annahme, dass IBR keine deutschen inländischen Einkünfte hat, ist er in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig.
Völlig unabhängig von der deutschen einkommensteuerrechtlichen Einstufung ist das kolumbianische Einkommensteuerrecht zu betrachten.
Sofern sich IBR mehr als 183 Tage in einem zusammenhängenden Zeitraum von 365 Tagen in Kolumbien aufhält, wird er in Kolumbien zum residente fiscal (Art. 10 des kolumbianischen Estatuto Tribuatario) und muss folglich sein gesamtes Welteinkommen (d.h. insbesondere auch sein vom deutschen Arbeitgeber gezahltes Gehalt) in Kolumbien deklarieren und versteuern.
Wahrscheinlich hat er dadurch einen Steuervorteil, weil der Einkommensteuertarif in Kolumbien - entgegen IBR´s Annahme - generell niedriger ist als in Deutschland.
Zu einem Doppelbesteuerungsrisiko, wenn der deutsche Fiskus IBR´s Gehalt als inländische Einkünfte interpretiert (insbesondere wegen Verwertung von IBR´s Arbeit im deutschen Inland).
Dies würde nichts daran ändern, dass er auch in Kolumbien, wo er seinen Wohnsitz hat, sein Welteinkommen versteuern muss (inkl. der deutschen inländischen Einkünfte).
Da es zwischen Deutschland und Kolumbien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt (ein solches scheint auch nicht in Sichtweite) zu sein, könnte man dann z.B. mit der "Anrechnungsmethode" nach § 34c EStG arbeiten, d.h. die in Kolumbien gezahlte Einkommensteuer könnte man mit gewissen Einschränkungen auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen.
Abgesehen von der Steuerproblematik stellt sich - wie oben angedeutet - die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung in Kolumbien.
IBR sagt, er wolle nach Kolumbien umsiedeln und dort für sein deutsches Unternehmen arbeiten. Nach der aktuellen Rechtslage wird er unter diesen Voraussetzungen allein kein Arbeitsvisum (TP4 Visum) für Kolumbien bekommen, da dafür ein Arbeitsverhältnis mit einem kolumbianischen Arbeitgeber vorausgesetzt wird, beispielsweise mit einer kolumbianischen Tochtergesellschaft seines deutschen Unternehmens.
Unter Umständen käme für IBR ein visa de negocios (Geschäftsvisum) in Betracht. Dazu müssten wir aber mehr über seinen Arbeit, seine Position im Unternehmen etc. erfahren.
Nachdem IBR seinen tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat (wo er gemeldet ist, spielt steuerlich keine Rolle), ist er dort grundsätzlich nicht mehr einkommensteuerpflichtig, es sei denn er hat weiterhin inländische Einkünfte in Deutschland.
Die inländischen Einkünfte werden in § 49 EStG abschließend aufgezählt. Dazu können auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (d.h. Arbeitnehmereinkünfte) zählen, sofern die Tätigkeit z.B. im Inland ausgeübt worden ist, ein Gehalt aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezogen wird, etc.
DIe Voraussetzungen des § 49 EStG scheinen bei IBR nicht erfüllt zu sein, weil er sein Gehalt von seinem deutschen (privaten) Arbeitgeber weiterbezieht.
Die einzig denkbare Konstellation, in der IBR doch deutsche inländische Einkünfte hat, ist dass seine Arbeit in Südamerika im deutschen Inland verwertet wird. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn IBR sich in Südamerika Aufträge für das deutsche Mutterunternehmen beschafft.
In der Annahme, dass IBR keine deutschen inländischen Einkünfte hat, ist er in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig.
Völlig unabhängig von der deutschen einkommensteuerrechtlichen Einstufung ist das kolumbianische Einkommensteuerrecht zu betrachten.
Sofern sich IBR mehr als 183 Tage in einem zusammenhängenden Zeitraum von 365 Tagen in Kolumbien aufhält, wird er in Kolumbien zum residente fiscal (Art. 10 des kolumbianischen Estatuto Tribuatario) und muss folglich sein gesamtes Welteinkommen (d.h. insbesondere auch sein vom deutschen Arbeitgeber gezahltes Gehalt) in Kolumbien deklarieren und versteuern.
Wahrscheinlich hat er dadurch einen Steuervorteil, weil der Einkommensteuertarif in Kolumbien - entgegen IBR´s Annahme - generell niedriger ist als in Deutschland.
Zu einem Doppelbesteuerungsrisiko, wenn der deutsche Fiskus IBR´s Gehalt als inländische Einkünfte interpretiert (insbesondere wegen Verwertung von IBR´s Arbeit im deutschen Inland).
Dies würde nichts daran ändern, dass er auch in Kolumbien, wo er seinen Wohnsitz hat, sein Welteinkommen versteuern muss (inkl. der deutschen inländischen Einkünfte).
Da es zwischen Deutschland und Kolumbien kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt (ein solches scheint auch nicht in Sichtweite) zu sein, könnte man dann z.B. mit der "Anrechnungsmethode" nach § 34c EStG arbeiten, d.h. die in Kolumbien gezahlte Einkommensteuer könnte man mit gewissen Einschränkungen auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen.
Abgesehen von der Steuerproblematik stellt sich - wie oben angedeutet - die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung in Kolumbien.
IBR sagt, er wolle nach Kolumbien umsiedeln und dort für sein deutsches Unternehmen arbeiten. Nach der aktuellen Rechtslage wird er unter diesen Voraussetzungen allein kein Arbeitsvisum (TP4 Visum) für Kolumbien bekommen, da dafür ein Arbeitsverhältnis mit einem kolumbianischen Arbeitgeber vorausgesetzt wird, beispielsweise mit einer kolumbianischen Tochtergesellschaft seines deutschen Unternehmens.
Unter Umständen käme für IBR ein visa de negocios (Geschäftsvisum) in Betracht. Dazu müssten wir aber mehr über seinen Arbeit, seine Position im Unternehmen etc. erfahren.
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
die Tatsache, dass die deutsche Firma die Arbeit in Kolumbien als "lange Dienstreise" betrachtet zeigt fuer mich dass es sich um einen kleineren Arbeitgeber handelt der eben nicht die Moeglichkeit hat dies richtig mit dem kolumbianischen Staat abzuwickeln. Vermutlich war er nur mit Touristenvisum hier und musste eben oefters ein und ausreisen ...
seinen tatsaechlichen Wohnistz in D hat er natuerlich nicht aufgegeben und daher muss er auch sein "Welteinkommen" nicht in Kolumbien versteuern.
Die einzige Frage, die er wirklich beantwortet haben wollte is folgende: Wenn er im Jahr der Entsendung mehr als 180 Tage hier in Kolumbien verbracht hat, kann er sich dazu entscheiden die Steuern fuer dieses eine Jahr in Kolumbien zu bezahlen. Ist dies ratsam oder nicht? Er sprach dabei von 33% in Kolumbien (Höchstsatz) und 25% (je nach Einkommen und Familienstand) in Deutschland. Wie geantwortet ist dies tatsaechlich ne Frage fuer den Steuerberater denn Ich glaube kaum dass er alle Verdienste und Daten hier im Forum offenlegen wird.
seinen tatsaechlichen Wohnistz in D hat er natuerlich nicht aufgegeben und daher muss er auch sein "Welteinkommen" nicht in Kolumbien versteuern.
Die einzige Frage, die er wirklich beantwortet haben wollte is folgende: Wenn er im Jahr der Entsendung mehr als 180 Tage hier in Kolumbien verbracht hat, kann er sich dazu entscheiden die Steuern fuer dieses eine Jahr in Kolumbien zu bezahlen. Ist dies ratsam oder nicht? Er sprach dabei von 33% in Kolumbien (Höchstsatz) und 25% (je nach Einkommen und Familienstand) in Deutschland. Wie geantwortet ist dies tatsaechlich ne Frage fuer den Steuerberater denn Ich glaube kaum dass er alle Verdienste und Daten hier im Forum offenlegen wird.
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STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Lieber IBR67,
Obwohl es verzwickter aussieht als es ist, finde ich die Ausgangsposition doch klar.
Am Sonntag 9. September 2012, 14:33 has Du folgendes geschrieben: "Voraussetzung hierfür ist, dass ich weiterhin in Deutschland gemeldet sein muss. Das ist auch so geplant."
Mit dieser Vorrausetzung sollte erstmal das Konzept von einem deutschem Steuerberater angepeilt werden. Erst danach kann man sehen wie sich das kolumbianische Steuerrecht daran einfügt.
Unklar ist aber welche Aufenthaltsgenehmigung Du in Kolumbien anpeilen musst, dazu fehlen noch viele Daten. Wird es in Kolumbien eine Filiale Deines Arbeitgebers geben? Wirst Du ofiziell (für kol. Behörden) freiberuflich hier sein? Wie bestreietest Du offiziell Deinen Lebensunterhalt in Kolumbien? Wo erhäst Du Dein Geld, in Deutschland oder in Kolumbien? Wie Lange soll die lange Dienstreise überhaupt sein?, ... etc. Auch ist mir noch nicht klar wie lange Du wirklich in einem Jahr da sein wirst, mehr als 183 Tage, weniger?
Da dieses Thema ja nun aber schon 3 Jahre alt ist, währe es jetzt interessant zu wissen wass aus IBR67 geworden ist?
Erzähle uns doch mal.
VlG,
GKD.
Obwohl es verzwickter aussieht als es ist, finde ich die Ausgangsposition doch klar.
Am Sonntag 9. September 2012, 14:33 has Du folgendes geschrieben: "Voraussetzung hierfür ist, dass ich weiterhin in Deutschland gemeldet sein muss. Das ist auch so geplant."
Mit dieser Vorrausetzung sollte erstmal das Konzept von einem deutschem Steuerberater angepeilt werden. Erst danach kann man sehen wie sich das kolumbianische Steuerrecht daran einfügt.
Unklar ist aber welche Aufenthaltsgenehmigung Du in Kolumbien anpeilen musst, dazu fehlen noch viele Daten. Wird es in Kolumbien eine Filiale Deines Arbeitgebers geben? Wirst Du ofiziell (für kol. Behörden) freiberuflich hier sein? Wie bestreietest Du offiziell Deinen Lebensunterhalt in Kolumbien? Wo erhäst Du Dein Geld, in Deutschland oder in Kolumbien? Wie Lange soll die lange Dienstreise überhaupt sein?, ... etc. Auch ist mir noch nicht klar wie lange Du wirklich in einem Jahr da sein wirst, mehr als 183 Tage, weniger?
Da dieses Thema ja nun aber schon 3 Jahre alt ist, währe es jetzt interessant zu wissen wass aus IBR67 geworden ist?
Erzähle uns doch mal.
VlG,
GKD.
STEUERN in Kolumbien o. Deutschland zahlen?
Hallo,
vielleicht auch noch ein weiterer Hinweis zu diesem Thema.
Habe letztes Jahr in den USA gearbeitet und da hies es auch, dass Ich nun mein Welteinkommen in USA versteuern muss. Doch davon ausgenommen sind Mieteinnahmen von Immobilien. Diese werden immer in dem Land versteuert, wo sich die Inmobilie befindet.
Wenn Ich jetzt in Deutschland eine Wohnung zur eigenen Benutzung kaufen wuerde, sind die Richtlinien auch, dass Ich nun mein Welteinkommen in Deutschland versteuern muesste ... aber erneut waeren die Mieteinnahmen in Kolumbien davon ausgeschlossen.
Aber bei einer Dienstreise egal wie lang wuerde er meiner Ansicht nach die Steuern immer weiterhin in Deutschland bezahlen.
Gruesse
vielleicht auch noch ein weiterer Hinweis zu diesem Thema.
Habe letztes Jahr in den USA gearbeitet und da hies es auch, dass Ich nun mein Welteinkommen in USA versteuern muss. Doch davon ausgenommen sind Mieteinnahmen von Immobilien. Diese werden immer in dem Land versteuert, wo sich die Inmobilie befindet.
Wenn Ich jetzt in Deutschland eine Wohnung zur eigenen Benutzung kaufen wuerde, sind die Richtlinien auch, dass Ich nun mein Welteinkommen in Deutschland versteuern muesste ... aber erneut waeren die Mieteinnahmen in Kolumbien davon ausgeschlossen.
Aber bei einer Dienstreise egal wie lang wuerde er meiner Ansicht nach die Steuern immer weiterhin in Deutschland bezahlen.
Gruesse
Steuern in Kolumbien oder Deutschland zahlen?
Servus liebe Foren-Mitglieder,
Ich werde ab August bei einer amerikanischen Firma mit kolumbianischer Tochtergesellschaft in Bogota arbeiten und bin im Moment noch komplett verwirrt was die komplette Steuerthematik angeht. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
Zur Situation: Mein Gehalt wird teilweise von der kolumbianischen Tochtergesellschaft auf ein kolumbianisches Konto und teilweise von der amerikanischen Gesellschaft auf mein deutsches Konto gezahlt. Mein Haupt-Wohnsitz wird in Kolumbien sein.
1) Mir wurde gesagt, dass man in Kolumbien nur Steuern auf Zahlungen bezahlt, die auf ein kolumbianisches Konto eingehen. Stimmt das?
2) Muss ich also folglich Steuern in Kolumbien auf die kolumbianische Zahlung und Steuern in Deutschland auf die deutsche Zahlung bezahlen?3
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!
Beste Grüße
Thomas
Ich werde ab August bei einer amerikanischen Firma mit kolumbianischer Tochtergesellschaft in Bogota arbeiten und bin im Moment noch komplett verwirrt was die komplette Steuerthematik angeht. Ich hoffe Ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
Zur Situation: Mein Gehalt wird teilweise von der kolumbianischen Tochtergesellschaft auf ein kolumbianisches Konto und teilweise von der amerikanischen Gesellschaft auf mein deutsches Konto gezahlt. Mein Haupt-Wohnsitz wird in Kolumbien sein.
1) Mir wurde gesagt, dass man in Kolumbien nur Steuern auf Zahlungen bezahlt, die auf ein kolumbianisches Konto eingehen. Stimmt das?
2) Muss ich also folglich Steuern in Kolumbien auf die kolumbianische Zahlung und Steuern in Deutschland auf die deutsche Zahlung bezahlen?3
Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen!
Beste Grüße
Thomas
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